Rahmenvertrag DMS-Scangeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 147/21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45665
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gkd-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag DMS-Scangeräte
Gegenstand dieser Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages (Laufzeit 48 Monate) über die Lieferung von Scannern.
Gemeinsame Kommunale Datenzentrale Recklinghausen Castroper Straße 30 45665 Recklinghausen
Gegenstand dieser Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Kodak Scannern. Benötigt werden die u.a. Geräte. Es kommen nur Geräte von diesem Hersteller in Frage, da bereits jetzt ausschließlich Kodak Geräte im Einsatz sind und im Rahmen dieses Rahmenvertrages lediglich Ersatzbeschaffungen erfolgen werden.
Die Abnahmemengen betragen:
KODAK S2080W Scanner: mindestens 2 maximal 20
KODAK i3200 Scanner: mindestens 2 maximal 20
KODAK S3060 Scanner: mindestens 2 maximal 20
KODAK S3060f Scanner: mindestens 2 maximal 20
KODAK Scan Station 730EX Plus: mindestens 2 maximal 20
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Öffentliche Aufträge werden an geeignete Unternehmen vergeben, die nicht nach §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden.
Der Auftraggeber wertet folgende Nachweis aus:
Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird von zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYY6D5Z0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrage erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.