Kontrastmittel Fachlose E, J, R und S Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-12-30-MEH-PEN
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.barmer.de
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dak.de
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kkh.de
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hek.de
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hkk.de
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tk.de
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ikk-classic.de
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.svlfg.de
Ort: Essen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bkk-nordwest.de
Ort: Bochum
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.knappschaft.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kontrastmittel Fachlose E, J, R und S
Das Vergabeverfahren dient dem Abschluss von Rahmenverträgen zur Belieferung der Vertragsarztpraxen in den nachfolgend genannten Gebieten mit Kontrastmitteln.
Die Leistung ist in 2 Gebietslose aufgeteilt. Es werden mehrere Wirkstoffe indikationsübergreifend in jeweils 4 Fachlosen zusammengefasst.
Ein Rahmenvertrag wird jeweils für ein Fachlos je Gebietslos geschlossen.
- Gebietslos 1 - Bereich der KV Westfalen-Lippe:
Die AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse hat die Bestellmöglichkeiten von Vertragsärzten im Bereich der KV Westfalen-Lippe mit Produkten des Sprechstundenbedarfs vertraglich mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) vereinbart.
- Gebietslos 2 - Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein:
Die AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse hat die Bestellmöglichkeiten von Vertragsärzten im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein mit Produkten des Sprechstundenbedarfs vertraglich mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vereinbart.
Gebietslos 1 - Fachlos E
Bezeichnung: Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare
wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel,
Anwendung: intrathekal. Weitere möglich,
Anwendungsgebiete: zervikale, thorakale und lumbale Myelographie und Radikulographie; CT-Myelographie,
Konzentration: 200 mg/ml - 300 mg/ml,
Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsform,
Packungsgröße: Mindestanforderung: 10 ml.
Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption für 8 Monate, siehe Rahmenvertrag.
Gebietslos 1 - Fachlos J
Bezeichnung: Paramagnetische extrazelluläre lineare Kontrastmittel für MRT,
Anwendung: intraartikular
Anwendungsgebiete:
- Urdirekte Magnetresonanz-Artheriographie (diverser Gelenke),
Konzentration: 0,002 mmol/ml
Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsform
Packungsgröße: Mindestanforderung: 20 ml
Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption für 8 Monate, siehe Rahmenvertrag.
Gebietslos 1 - Fachlos R
Bezeichnung: Ultraschallkontrastmittel
Anwendung: intravenös,
Anwendungsgebiete: Echokardiographie; weitere möglich,
Konzentration: 0,19 mg Perflutren je ml; weitere möglich,
Darreichungsform: Injektionssuspension oder vergleichbare Darreichungsform,
Packungsgröße: Mindestanforderung: für einmalige Anwendung notwendige Menge
Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption für 8 Monate, siehe Rahmenvertrag.
Gebietslos 1 - Fachlos S
Bezeichnung: Ultraschallkontrastmittel
Anwendung: intravenös,
Anwendungsgebiete: Echokardiographie; Dopplersonographie von Leber und Brust, Ultraschall der ableitenden Harnwege,
Konzentration: 0,045 mg/ml; weitere möglich,
Darreichungsform: Injektionsdispersion oder vergleichbare Darreichungsform,
Packungsgröße: Mindestanforderung: für einmalige Anwendung notwendige Menge
Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption für 8 Monate, siehe Rahmenvertrag.
Gebietslos 2 - Fachlos E
Bezeichnung: Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare
wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel,
Anwendung: intrathekal. Weitere möglich,
Anwendungsgebiete: zervikale, thorakale und lumbale Myelographie und Radikulographie; CT-Myelographie,
Konzentration: 200 mg/ml - 300 mg/ml,
Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsform,
Packungsgröße: Mindestanforderung: 10 ml.
Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption für 11 Monate, siehe Rahmenvertrag.
Gebietslos 2 - Fachlos J
Bezeichnung: Paramagnetische extrazelluläre lineare Kontrastmittel für MRT,
Anwendung: intraartikular
Anwendungsgebiete:
- Urdirekte Magnetresonanz-Artheriographie (diverser Gelenke),
Konzentration: 0,002 mmol/ml
Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsform
Packungsgröße: Mindestanforderung: 20 ml
Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption für 11 Monate, siehe Rahmenvertrag.
Gebietslos 2 - Fachlos R
Bezeichnung: Ultraschallkontrastmittel
Anwendung: intravenös,
Anwendungsgebiete: Echokardiographie; weitere möglich,
Konzentration: 0,19 mg Perflutren je ml; weitere möglich,
Darreichungsform: Injektionssuspension oder vergleichbare Darreichungsform,
Packungsgröße: Mindestanforderung: für einmalige Anwendung notwendige Menge
Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption für 11 Monate, siehe Rahmenvertrag.
Gebietslos 2 - Fachlos S
Bezeichnung: Ultraschallkontrastmittel
Anwendung: intravenös,
Anwendungsgebiete: Echokardiographie; Dopplersonographie von Leber und Brust, Ultraschall der ableitenden Harnwege,
Konzentration: 0,045 mg/ml; weitere möglich,
Darreichungsform: Injektionsdispersion oder vergleichbare Darreichungsform,
Packungsgröße: Mindestanforderung: für einmalige Anwendung notwendige Menge
Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption für 11 Monate, siehe Rahmenvertrag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(3) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des Landes Nordrhein-Westfalen.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und die "Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen NRW" für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen.
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und die "Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen NRW" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen.
(1) Der Auftragnehmer weist spätestens 4 (vier) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberinnen nach, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) mit angemessenen Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, verfügt.
Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags und Abwicklung aller Einzelverträge / Einzelabrufe aufrechterhalten. Auf Nachfrage der Auftraggeberinnen ist dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Versicherungsbescheinigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Die Bescheinigung kann bereits mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden.
(1) Eigenerklärung zu Produktions- oder Lieferkapazitäten
(2) Eigenerklärung bzgl. Herstellererlaubnis für die angebotsgegenständlichen Arzneimittel gemäß § 13 AMG bzw. Großhandelserlaubnis gem. § 52a AMG
(a) Hinweis zu Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind unterschrieben, mit Datum und Stempel versehen, vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Hinweis zur Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die nachfolgend genannte Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen können bereits mit der Abgabe des Angebots vom jeweiligen Eignungsleiher unterschrieben, mit Datum und Stempel versehen, eingereicht werden. Erfolgt die Einreichung der Nachweise nicht bereits mit der Abgabe des Angebots, werden diese durch die Auftraggeberin bei den beiden bestplatzierten Bietern des betreffenden Loses nach der Angebotsöffnung und vor Versendung der Vorabinformationen angefordert. Die Unterlagen sind innerhalb von 4 Wochen nach Aufforderung bei der Auftraggeberin unterschrieben einzureichen.
(1) gemäß Anlage 6 der Vergabeunterlagen: Nachweis/e der Produktions- oder Lieferkapazität
(2) Eigenerklärung zur Herstellererlaubnis für die angebotsgegenständlichen Arzneimittel gemäß § 13 AMG bzw. Großhandelserlaubnis gem. § 52a AMG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort
abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKRK9F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".