Arbeitsmarktdienstleistung: Beschäftigungsbegleitende Betreuung Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-80-295/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmarktdienstleistung: Beschäftigungsbegleitende Betreuung
Arbeitsmarktdienstleistung:
Zielgruppe sind erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen, die
- einem Arbeitgeber zugewiesen wurden,
- das 25. Lebensjahr vollendet haben,
- für insgesamt mindestens sechs Jahre innerhalb der letzten sieben Jahre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch erhalten haben
oder
- mindestens 2 Jahre arbeitslos sind
- und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt oder selbständig tätig waren.
Die Maßnahme verfolgt die Ziele "Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit" und "Direktvermittlung", gemäß der oben stehenden faz-Matrix. Dies ist so auszulegen, dass durch das Coaching die Ressourcenbereiche der Wettbewerbsfähigkeit entwickelt werden um im Anschluss an das Coaching und die geförderte Anstellung eine reguläre sozialversicherungs-pflichtige Tätigkeit zu erreichen.
Die §§ 16e, 16i SGB II fördern die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von sehr arbeitsmarktfernen Personen. Ziel ist es, auch dieser Personengruppe wieder eine Perspektive im Arbeitsmarkt zu eröffnen.
Während der Förderung ist eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung erforderlich ("Coaching"). Diese Maßnahme stellt eine erforderliche sozialpädagogische Begleitung der Teilnehmenden über die gesamte Dauer der geförderten Beschäftigung sicher und soll dadurch die Beschäftigungsfähigkeit dieser Personen durch intensive Betreuung, individuelle Beratung und wirksame Förderung verbessern.
Bei einem geförderten Arbeitsverhältnis nach § 16 i SGB II soll eine erforderliche Beschäftigungsbegleitende Betreuung zunächst für 12 Monate, bei einem geförderten Arbeitsverhältnis nach § 16e SGB II für 6 Monate, erfolgen.
Kreis Recklinghausen Kreis Recklinghausen
Arbeitsmarktdienstleistung:
Zielgruppe sind erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen, die
- einem Arbeitgeber zugewiesen wurden,
- das 25. Lebensjahr vollendet haben,
- für insgesamt mindestens sechs Jahre innerhalb der letzten sieben Jahre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch erhalten haben
oder
- mindestens 2 Jahre arbeitslos sind
- und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt oder selbständig tätig waren.
Die Maßnahme verfolgt die Ziele "Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit" und "Direktvermittlung", gemäß der oben stehenden faz-Matrix. Dies ist so auszulegen, dass durch das Coaching die Ressourcenbereiche der Wettbewerbsfähigkeit entwickelt werden um im Anschluss an das Coaching und die geförderte Anstellung eine reguläre sozialversicherungs-pflichtige Tätigkeit zu erreichen.
Die §§ 16e, 16i SGB II fördern die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von sehr arbeitsmarktfernen Personen. Ziel ist es, auch dieser Personengruppe wieder eine Perspektive im Arbeitsmarkt zu eröffnen.
Während der Förderung ist eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung erforderlich ("Coaching"). Diese Maßnahme stellt eine erforderliche sozialpädagogische Begleitung der Teilnehmenden über die gesamte Dauer der geförderten Beschäftigung sicher und soll dadurch die Beschäftigungsfähigkeit dieser Personen durch intensive Betreuung, individuelle Beratung und wirksame Förderung verbessern.
Bei einem geförderten Arbeitsverhältnis nach § 16 i SGB II soll eine erforderliche Beschäftigungsbegleitende Betreuung zunächst für 12 Monate, bei einem geförderten Arbeitsverhältnis nach § 16e SGB II für 6 Monate, erfolgen.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Maßnahme kann 2 mal um je 1 Jahr verlängert werden (Optionszeitraum 1 und 2), wenn sich der Auftraggeber und der Auftragnehmer über die Verlängerung des Vertrages spätestens 5 Monate vor Ende der Maßnahme laut Preisblatt (E.1) bzw. 3 Monate vor Ende der Optionslaufzeit schriftlich einigen. Mit Ablauf der Verlängerung endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Weitere Einzelheiten sind den Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Herten
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3D5Z4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.