Leistungen zur Unterstützung der Fachstelle für entwicklungspolitische Beratung und Vernetzung (Mitmachzentrale) in der Erstberatung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.engagement-global.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen zur Unterstützung der Fachstelle für entwicklungspolitische Beratung und Vernetzung (Mitmachzentrale) in der Erstberatung
Gegenstand der Vergabe sind Leistungen zur Unterstützung der Fachstelle für entwicklungspolitische Beratung und Vernetzung (Mitmachzentrale) von Engagement Global in der Erstberatung.
Engagement Global gGmbH Friedrich-Ebert-Allee 40 53113 Bonn Die Unterstützungsleistungen in der Erstberatung können vom Sitz des Auftragnehmers aus erbracht werden.
Gegenstand der Vergabe sind Leistungen zur Unterstützung der Fachstelle für entwicklungspolitische Beratung und Vernetzung (Mitmachzentrale) von Engagement Global in der Erstberatung.
Diese umfassen insbesondere die Annahme von bei dem Infotelefon von Engagement Global eingehenden Anrufen und die entsprechende Beratung zu den Fördermöglichkeiten durch Programme von Engagement Global und anderer Fördermittelgeber aus dem entwicklungspolitischen Umfeld. Die Kontaktdaten der Anrufenden sowie die Beratungsinhalte sind durch eine von Engagement Global zur Verfügung gestellte Software zu dokumentieren. Ferner umfassen die Unterstützungsleistungen auch die Beantwortung von E-Mail-Anfragen zu Fördermöglichkeiten.
Die Laufzeit des Vertrags ist zunächst auf ein Jahr begrenzt (01.01.2022 bis 31.12.2022). Die Auftraggeberin hat das einseitige Recht (die Option), den Vertrag dreimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Nur durch eine unmittelbare Beauftragung des bisherigen Auftragnehmers kann sichergestellt werden, dass die Erstberatung zu den Programmen von und Fördermöglichkeiten durch Engagement Global kontinuierlich auf gleichbleibendem Niveau mit der erforderlichen Beratungstiefe erbracht wird. Eine qualifizierte Erstberatung bei Anfragen über das Infotelefon von Engagement Global (mit bundeseinheitlicher Rufnummer) oder über das E-Mailpostfach ist als erste Kontaktaufnahme mit Kunden von wesentlicher Bedeutung. Ein Abfall der qualitativen Beratung, auch über einen begrenzten Zeitraum, würde einen Imageverlust für Engagement Global bedeuten.
Durch die langjährige Unterstützung der Fachstelle für entwicklungspolitische Beratung und Vernetzung (Mitmachzentrale) von Engagement Global in der Erstberatung verfügt der bisherige Auftragnehmer über ein einzigartiges Wissen zu den diversen Programmen von Engagement Global und zu der entwicklungspolitischen Förderlandschaft. Die Beraterinnen und Berater des Auftragnehmers konnten sich über die Jahre ein sehr komplexes und fachübergreifendes Wissen bezüglich der Struktur, der verschiedenen Themen und Programme sowie der vielfältigen Beratungsangebote von Engagement Global und anderer entwicklungspolitischer Akteure aneignen. Damit einher geht ebenso die gewachsene besondere Beratungserfahrung, die sich in der Sensibilität der Beraterinnen und Berater hinsichtlich der Würdigung des Engagements der ratsuchenden Bürger und Bürgerinnen sowie der Organisationen und Vereine widerspiegelt und dem Anspruch von Engagement Global an eine sehr persönliche Ansprache besonders gerecht wird. Darüber hinaus verfügt der bisherige Auftragnehmer auch über spezielles Wissen in Bezug auf die für die Erstberatung eingesetzte Software. Es handelt sich um eine an die Besonderheiten von Engagement Global angepasste Software zur Erfassung der Anfragen und Dokumentation der Beratungsinhalte, die mit hohem Aufwand bei dem Auftragnehmer implementiert wurde. Die Beraterinnen und Berater des bisherigen Auftragnehmers sind mit dieser Software vertraut.
Bei einem Auftragnehmerwechsel würden mehrere Monate benötigt, bis die Mitarbeitenden des neuen Auftragnehmers über das erforderliche Mindestmaß an Wissen verfügen, um qualifiziert zu den Programmen und Fördermöglichkeiten durch Engagement Global und anderer entwicklungspolitischer Akteure beraten zu können. Es muss ein komplexer Wissensfundus aufgebaut werden, der den sonst üblichen Rahmen einer unterstützenden Beratung durch einen externen Dienstleister übersteigt und nicht allein durch einen FAQ-Katalog abgedeckt werden kann. Ferner müsste in einem sehr zeitaufwendigen Prozess die für die Erstberatung eingesetzte Software bei dem neuen Auftragnehmer implementiert und hierzu geschult werden. All dies würde in der Folge zu einem nicht tragbaren Absinken des Beratungsniveaus für mehrere Monate führen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Telemark Rostock
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18147
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXU9YYDY5QZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Es sind die Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB und insbesondere die Frist in § 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 4 GWB zu beachten. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet wie folgt:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."