SSB Brunnenhof, Schlosshof, Schlossplatz - Grundleitungen Ver- und Entsorgung (inkl. Tiefbau) Referenznummer der Bekanntmachung: V22/60/025
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.solingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
SSB Brunnenhof, Schlosshof, Schlossplatz - Grundleitungen Ver- und Entsorgung (inkl. Tiefbau)
Das Schloss Burg an der Wupper ist eine Burganlage mit mehreren Gebäudeteilen, die in den kommenden Jahren abschnittsweise umfassend saniert und ertüchtigt werden.
Hier werden mit den ersten Bauabschnittsmaßnahmen die erdverlegten Leitungen sowie ein unterirdisches Pelletlager im Außenbereich montiert, die mit der Fertigstellung aller Sanierungsmaßnahmen eine entsprechende Ver- und Entsorgung aller techn. Anlagen gewährleisten sollen.
Die oben erwähnten Leistungen, welche mit den Erdbewegungen und Abbrucharbeiten verbunden sind und dazu gehören, werden aufgrund der Bauweise der Burganlage zum Teil in dem innenliegenden Brunnen- und Schlosshof und zum Teil auf dem außenliegenden Schlossplatz erfolgen.
Dabei werden für die Regen- und Schmutzwasser- sowie Feuerlöschanlage Leitungen verlegt, die an entsprechenden Stellen Kontroll- und Revisionsschächte erhalten werden. Bei den Trinkwasser- und Nahwärmeleitungen, die ebenfalls zum Leistungsumfang gehören und über welche die einzelnen Gebäudeteile mitversorgt werden, sind solche Kontroll- oder Revisionsschächte nicht angedacht. Darüber hinaus sind zu den End- und Versorgungsleitungen auch ein 60m³ großes unterirdisches Pelletlager vorgesehen, welches auf dem Schlossplatz verbaut wird und über welches die zukünftige Wärmeerzeugung für das gesamte Schloss Burg sichergestellt werden soll.
LOS 1_Grundleitungen_Ver- und Entsorgung
Das Schloss Burg an der Wupper ist eine Burganlage mit mehreren Gebäudeteilen, die in den kommenden Jahren abschnittsweise umfassend saniert und ertüchtigt werden.
Hier werden mit den ersten Bauabschnittsmaßnahmen die erdverlegten Leitungen sowie ein unterirdisches Pelletlager im Außenbereich montiert, die mit der Fertigstellung aller Sanierungsmaßnahmen eine entsprechende Ver- und Entsorgung aller techn. Anlagen gewährleisten sollen.
Aufgrund des Projektablaufs und unterschiedlichen Bauabschnitte ist die gesamte Leistungserbringung in zwei Lose aufgeteilt, wobei diese ineinandergreifen werden. Dabei werden die Leistungen, welche mit den Erdbewegungen und Abbrucharbeiten verbunden sind und dazu gehören, zum Teil als LOS 1 in dem innenliegenden Brunnen- und Schlosshof und zum Teil als LOS 2 auf dem außenliegenden Schlossplatz erfolgen.
Im Los 1 werden für Regen- und Schmutzwasser- sowie für die Feuerlöschanlage Leitungen verlegt, die an entsprechenden Stellen Kontroll- und Revisionsschächte erhalten werden. Bei den Trinkwasser- und Nahwärmeleitungen, die ebenfalls zum Leistungsumfang gehören und über welche die einzelnen Gebäudeteile mitversorgt werden, sind solche Kontroll- oder Revisionsschächte nicht angedacht. Darüber hinaus ist zu den End- und Versorgungsleitungen auch ein 60m³ großes unterirdisches Pelletlager vorgesehen, welches auf dem Schlossplatz verbaut wird.
Die Leistungen, die zum Los 2 gehören, sind entsprechender Beschreibung dem Los 2 zu entnehmen.
innerhalb von 146 Arbeitstagen (Montag bis Freitag) nach dem vereinbarten Beginn der Ausführung fertig zu stellen.
LOS 2_Grundleitungen_Ver- und Entsorgung
Das Schloss Burg an der Wupper ist eine Burganlage mit mehreren Gebäudeteilen, die in den kommenden Jahren abschnittsweise umfassend saniert und ertüchtigt werden.
Hier werden mit den ersten Bauabschnittsmaßnahmen die erdverlegten Leitungen sowie ein unterirdisches Pelletlager im Außenbereich montiert, die mit der Fertigstellung aller Sanierungsmaßnahmen eine entsprechende Ver- und Entsorgung aller techn. Anlagen gewährleisten sollen.
Aufgrund des Projektablaufs und unterschiedlichen Bauabschnitte ist die gesamte Leistungserbringung in zwei Lose aufgeteilt, wobei diese ineinandergreifen werden. Dabei werden die Leistungen, welche mit den Erdbewegungen und Abbrucharbeiten verbunden sind und dazu gehören, zum Teil als LOS 1 in dem innenliegenden Brunnen- und Schlosshof und zum Teil als LOS 2 auf dem außenliegenden Schlossplatz erfolgen.
Im LOS 2 werden analog zum Los 1, Regen- und Schmutzwasserleitungen verlegt, die ebenfalls an entsprechenden Stellen Kontroll- und Revisionsschächte erhalten werden. Für die Trinkwasser- und Nahwärmeleitungen, die auch hier zum Leistungsumfang gehören, sind keine Kontroll- oder Revisionsschächte angedacht.
Die Leistungen, die zum Los 1 gehören, sind entsprechender Beschreibung dem Los 1 zu entnehmen.
innerhalb von 146 Arbeitstagen (Montag bis Freitag) nach dem vereinbarten Beginn der Ausführung fertig zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsatz der letzten 3 Jahre, Mindestens Los 1: 700.000 €/p.a.
Los 2: [Betrag gelöscht] Euro/p.a.
Nachzuweisen durch Eigenerklärung.
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen nicht älter als 5 Jahre;
nachzuweisen durch Eigenerklärung.
Eigenerklärung nach § 123 GWB, Eigenerklärung nach § 124 GWB, Erklärung gemäß § 19 MiloG, Eigenerklärung Insolvenz - jeweils nachzuweisen gemäß Kriterienkatalog in den Vergabeunterlagen.
Gemäß VOB/A.
Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend
mit einem verantwortlichen Verteter.
Vertragserfüllungsbürgschaft 5 v. H. der Auftragssumme
(einschließlich der Nachträge),
Bürgschaft für Mängelansprüche 3 v. H. der Auftragssumme
(einschließlich der Nachträge).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Fristen für den Nachprüfungsantrag:
§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
sowie
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.