Pilotprojekt 1 Tropenhalle - Metallbauer / Schloßer
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.allwetterzoo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pilotprojekt 1 Tropenhalle - Metallbauer / Schloßer
Die Baumaßnahme umfasst die Schlosser und Metallbauarbeiten der Meranti-Halle im Allwetterzoo Münster.
Die Schlosserarbeiten sind in zwei Lose aufgeteilt:
Los 1 - Tropenhalle und Anbaute:
Für die Tropenhalle und Anbauten sind tiersichere Schieber, Gehegeabtrennungen sowie im Wirtschaftshof ein Strohlager und Geländer herzustellen.
Los 2 - Konferenz:
Für die Konferenz ist ein Balkon mit angrenzenden Steg und Treppe herzustellen.
Die Meranti-Halle besteht aus der Besucherhalle, einem Konferenzzentrum und Anbauten, welche hauptsächlich für die Haltung von Tieren genutzt werden.
Die Anbauten bestehen aus Stahlbetonwänden, die mittels einer Betonkernaktivierung (BKT) beheizt werden.
Aus diesem Grund ist die Bohrtiefe an Stahlbetonwänden mit BKT auf 50 mm begrenzt.
In den Anbauten befinden sich die einzelnen Tierboxen, die aus Gitterwänden, Stb-Wänden oder Pferdebox-Wandelementen bestehen. Die Befestigung der Schieber ist auf die jeweiligen Wandbaustoffe abzustellen.
Die Tierboxen sind so angeordnet, dass eine Verbindung zur Besucherhalle gegeben ist. Mittels Schiebern kann die Verbindung von den Tierboxen in die Halle verschlossen werden.
Die Tierboxen sind z.T. durch Schieber in unterschiedlichen Größen und Höhen miteinander verbunden. Teilweise werden die Tierboxen über Laufgänge miteinander kombiniert.
Auch die Laufgänge verfügen über Schieber und herausnehmbare Transportboxen.
Alle Schieber werden manuell aus den Pflegergängen oder -schleusen bedient. Die Schieber öffnen bzw. schließen vertikal oder horizontal mittels einer Stange oder einem Seilzug.
In der Halle befinden sich elektrische Stahlbrücken, die von den Besuchern begehbar sind.
Des Weiteren befindet sich in der Halle ein Balkon im Dschungel-Thema, auf den die Besucher der Konferenz das Tropenhaus erleben können. Seitlich befindet sich am Balkon ein Steg mit Stahltreppe als Fluchtweg. Unter dem Balkon ist eine Edukationsfläche vorgesehen, die zum Verweilen einlädt.
In den Außenanlagen wie dem Wirtschaftshof und dem Eingang der Konferenz sind Flachstahl-Geländer vorzusehen. Des Weiteren befindet sich auf dem Wirtschaftshof ein Strohlager.
An der Hallenwand im Süden sowie im Norden befinden sich Lichtschächte, die zur Belüftung der Tropenhalle dienen. Die Lichtschächte sind mit begehbaren Gitterrosten versehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Generell: Bieter haben die Anforderungen nach Ziff. III.1.1, 1.2 und 1.3 zu erfüllen. Für Bietergemeinschaften ist zusätzlich eine gesamtschuldnerische Haftung zu erklären, Details siehe Ziff. 5 des Vordrucks 212 EU. Unterauftragnehmer und Eignungsleiher sind mit dem Angebot zu benennen. Auf Verlangen sind Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Details siehe Ziff. 6 des Vordrucks 212 EU.
2.) Eigenerklärung des Bieters zu Regiereintragungen, insbesondere Handelsregister, Handwerksrolle, IHK. Auf Anforderung sind Bestätigungen vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der IHK. Details siehe Formblatt 124.
1.) Generell: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung nach Ziff. III.1.1 bis III.1.3 durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Präqualifizierungsnummer.
Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
2.) Eigenerklärung des Bieters zum Umsatz über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren. Details siehe Formblatt 124.
1.) Eigenerklärung des Bieters zu Referenzen in den letzten fünf Kalenderjahren über vergleichbare Leistungen. Auf Anforderung sind drei Referenznachweise mit näheren Angaben vorzulegen, insbesondere Ansprechpartner, Leistungsart, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Kurzbeschreibung der Baumaßnahme, Bestätigung des Referenzgebers. Details siehe Formblatt 124.
2.) Eigenerklärung, dass genügend Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Auf Anforderung sind die Zahl der in den letzten 3 Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte anzugeben, gegliedert nach Lohngruppen mit ausgewiesenem Leitungspersonal. Details siehe Formblatt 124.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Eigenerklärung des Bieters, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, insbesondere kein Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A vorliegt, dass in den letzten 2 Jahren kein Eintrag ins Gewerbezentralregister mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR erfolgten,
und dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorliegt. Der Auftraggeber wird einen Gewerbezentralregisterauszug beim Bundesamt für Justiz anfordern. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren weder beantragt noch eröffnet und ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt wurde und keine Liquidation besteht. Eigenerklärung des Bieters zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. Auf Anforderung sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialkasse und des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung vorzulegen. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Auf Anforderung ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Details siehe Formblatt 124.
2) Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz abzugeben.
3) Es wird darauf hingewiesen, dass im Fall der Zuschlagserteilung die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil werden.
4) Der Allwetterzoo Münster ist in diesem Projekt ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des 99 Nr. 4 GWB. Der Allwetterzoo wendet deshalb die Vorschriften der §§ 97ff. GWB i.V.m. der Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. dem 2. Abschnitt der VOB/A von Gesetzes wegen an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.