Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 10) Referenznummer der Bekanntmachung: OV/2021/320/75
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oelde
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59302
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +0[gelöscht]
Fax: +0[gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oelde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 10)
Die Stadt Oelde beabsichtigt, für ihre Feuerwehr ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF 10) nach DIN EN 1846 1,2,3 sowie DIN 14530-26 mit einem Löschwasserbehälter mit mindestens 2.000 Litern gem. den Vergabeunterlagen zu beschaffen.
Fahrgestell
Feuer- und Rettungswache Oelde Wiedenbrücker Straße 5 59302 Oelde
Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10 gem. den Vergabeunterlagen nach DIN 14530-26. Das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug entspricht der Massenklasse MII nach DIN SPEC 14502-1 sowie der Kraftfahrzeug- Kategorie 2 (geländefähig) nach DIN EN 1846-2.
Aufbau
Feuer- und Rettungswache Oelde Wiedenbrücker Straße 5 59302 Oelde
Lieferung und Montage eines Gerätekoffers mit integrierter Mannschaftskabine geprüft nach ECE-R29-3 gem. den Vergabeunterlagen. Die Mannschaftskabine muss geeignet sein, sieben Personen aufzunehmen.
Um eine Bewertung der Qualität des Fahrzeugaufbaus (Los 2) vornehmen zu können, sind vergleichbare Fahrzeuge (HLF 10, Fahrzeugalter höchstens 1 Jahr) am 16.02.2022 um 18 Uhr bei der Feuerwehr Oelde, Wiedenbrücker Straße 5, 59302 Oelde vorzuführen. Die Vorstellung der Fahrzeuge erfolgt zeitgleich mit potenziellen Bietern. Jeder Bieter bekommt nach einem Losverfahren ca. eine Stunde Zeit, um sämtliche Besonderheiten herauszustellen und die Fragen der Bewertungskommission zu beantworten. Die Wertung der qualitativen Merkmale erfolgt durch eine Bewertungskommission anhand eines Bewertungsbogens.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist:
Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder ein anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
Nachweis, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Nachweis, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
Nachweis, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt.
Nachweis, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Nachweis, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind:
Nachweis über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Lieferleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Geeignete Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Formloser Nachweis von mindestens drei Referenzen baugleicher oder bauähnlicher Fahrgestelle und Aufbauten von Feuerwehrfahrzeugen aus den Jahren 2018-2021 sowie über das Kundendienstnetz und Servicereaktionszeiten gemäß Leistungsverzeichnis.
1. Vorlage einer Ansichtsskizze des Fahrgestells und/oder des Fahrzeugaufbaus im Maßstab 1:20
2. Verbindliche Aussage zur Lieferzeit
3. Erklärung, dass die Lieferung von Ersatzteilen Los 1 innerhalb von 24 Stunden nach Meldungseingang zu erfolgen hat, der Reparaturbeginn vom Service-vor-Ort innerhalb von 72 Stunden
4. Erklärung, dass im Servicefall während der Garantiezeit das Fahrzeug auf Kosten des Auftragnehmers vom Kundendienst am Geschäftsort des Auftraggebers abgeholt und nach erfolgtem Service wieder zurück gebracht wird.
5. Erklärung des Bieters (Aufbauherstellers) über eine mögliche Gewährleistung des Vor-Ort-Services
6. Falls ein Nebenangebot abgegeben wird: Erklärung über den Kilometerstand und Alter des Vorführfahrzeuges
Abschnitt IV: Verfahren
Die elektronische Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYN9PRZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2 genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de