Rahmenvertrag Beladesysteme und Fahrtragen in den Jahren 2022 und 2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/2005/2006/2007
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Beladesysteme und Fahrtragen in den Jahren 2022 und 2023
Lieferung von Beladesystemen und Fahrtragen in den Jahren 2022 und 2023 für die neuen KTW des Ennepe-
Ruhr-Kreises sowie Einweisung und Schulung
Die Beladesysteme und Fahrtragen sind an den Aufbauhersteller für die neuen KTW des Ennepe-Ruhr-Kreises zu liefern. Das Vergabeverfahren bezüglich der Aufbauten ist derzeit noch nicht abgeschlossen, der genaue Lieferort kann daher noch nicht mitgeteilt werden.
Lieferung von mind. 15 und höchstens 23 Beladesystemen und Fahrtragen zum Einbau in die neuen KTW des Ennepe-Ruhr-Kreises in den Jahren 2022 und 2023. Weiterhin sind 5 Termine zur Einweisung und Schulung von Multiplikatoren der Leistungserbringer an unterschiedlichen Terminen und Standorten im Kreisgebiet nach vorheriger Absprache und Auslieferung der Beladesysteme und Fahrtragen in die neuen KTW zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.