Aufbau und Betrieb eines landesweiten Kompetenznetzwerks "SmartCities.NRW" Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-032
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wirtschaft.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau und Betrieb eines landesweiten Kompetenznetzwerks "SmartCities.NRW"
Auftragsgegenstand ist der Aufbau und Betrieb eines landesweiten Kompetenznetzwerkes "SmartCities.NRW" mit umfangreichen Aufgabenpaketen.
Im Fokus der Tätigkeiten des Kompetenznetzwerks liegt der Wissenstransfer durch Kommunikation und Informationsvermittlung zwischen den Smart City Akteuren. Hierzu wird auf Landesebene eine durchgängige Bündelung und Vernetzung der Lösungsanbieter mit den kommunalen und regionalen Akteurinnen und Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung sowie der Zivilgesellschaft angestrebt. Die Unterstützung bei Erfahrungsaustausch und Kompetenzaufbau bildet eine Grundlage zu einer weitergehenden Übertragbarkeit von Smart City - Anwendungen in die Fläche. Hierdurch haben die Kommunen die Chance die Digitalisierung zu nutzen, um ihre sozialen, ökologischen und ökonomischen Ziele zu gestalten.
Ziel ist allgemein, den Wirtschaftsstandort nachhaltig weiterzuentwickeln und Smart City Aktivitäten in den Kommunen und Regionen dauerhaft zu steigern. Damit soll das Land Nordrhein-Westfalen zum führenden nationalen und europäischen Smart City Standort für Unternehmen, Wissenschaft und Bürger ausgebaut werden.
Folgende, übergeordnete Zielsetzungen sollen durch Informationsvermittlung und Kommunikation des Kompetenznetzwerks verfolgt werden:
1. Der Smart City Standort Nordrhein-Westfalen soll durch den Aufbau und die Umsetzung von Netzwerkstrukturen sowie die Öffentlichkeitsarbeit deutlich gestärkt und bekannt gemacht werden. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus dem Programm Digitale Modellregionen soll das Smart City Netzwerk und der Wissenstransfer durch das Kompetenznetzwerk erheblich um zentrale Akteure aus der Wirtschaft, Wissenschaft und weitere Akteure aus der kommunalen Familie erweitert werden.
2. Mit geeigneten Maßnahmen soll das Kompetenznetzwerk die Übertragbarkeit und damit die Skalierbarkeit von Smart City Lösungen erhöhen.
3. Durch die Unterstützung des Kompetenznetzwerks sollen kommunale Partnerschaften und Regionen bestärkt und befähigt werden, gemeinsam Strategien zu entwickeln und anzuwenden, so dass die Umsetzung beschleunigt und die Digitalisierungskompetenzen in der Verwaltung erhöht werden.
Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Berger Allee 25 40213 Düsseldorf
Der Auftrag "Aufbau und Betrieb des landesweiten Kompetenznetzwerks SmartCities.NRW" sieht im Einzelnen folgende Leistungen vor:
1. Projektmanagement
2. Kompetenznetzwerk auf- und ausbauen
2.1 Aufbau und Umsetzung des Kompetenznetzwerkes, Strategieerstellung
2.2 Fach- und zielgruppenspezifische Veranstaltungen und Formate
2.3 Vernetzung und Repräsentation nach außen
2.4 Trendanalysen und Handlungsempfehlungen
2.5 Kommunikation von Fördermöglichkeiten
2.6 Unterstützung gesetzlicher Experimentierklauseln
2.7 Monitoring und Evaluation
2.8 Begleitende Öffentlichkeitsarbeit
3. Skalierbarkeit und Widerstandsfähigkeit von Smart City-Lösungen er-höhen
3.1 Übertragbarkeit und Kompatibilität steigern
3.2 Adaptive Aufbereitung von Empfehlungen und Ergebnisse
4. Kommunen zusätzlich stärken
4.1 Unterstützung der Kommunen durch Information und Kommunikation
4.2 Steigerung der Digitalkompetenz
Die konkrete Inhalte der o. a. Leistungsbereiche sowie weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Auftraggeber kann den Auftrag optional um 3 Jahre, bis zum 31.12.2028 verlängern. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer bis spätestens 6 Monate vor Vertragsende anzuzeigen, ob von der Option Gebrauch gemacht wird. In dem Verlängerungszeitraum ist der Auftrag wie unter II. und III. der Leistungsbeschreibung beschrieben fortzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV) vorzulegen:
Auszug aus dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister oder ein vergleichbares Dokument (nicht älter als 1 Jahr).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) vorzulegen:
Bankerklärung zum Nachweis der Bonität des Bieters (nicht älter als ein Jahr).
Bei Bietergemeinschaften werden die o. g. Eignungsnachweise grundsätzlich - soweit einschlägig - von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gefordert. Bei den Nachweisen zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen, beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Nachweis bezogen auf die jeweilige Teilleistung zu erbringen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) sind nachfolgende Unterlagen über entsprechende Referenzen vorzulegen:
a. Zwei Referenzen, die Kompetenz im Bereich der Beratung zu integrierten Strategien und zur umfassenden Digitalisierung von Prozessen oder Produkten im Bereich Smart City nachweisen. Hier sind Digitalisierungsprojekte oder Beratungsprojekte im Unternehmenskontext bzw. im Bereich der öffentlichen Hand zu nennen, zu denen der Bieter einen substantiellen und inhaltlichen Beitrag geleistet hat.
b. Eine Referenz zu Erfahrungen im Netzwerkaufbau.
c. Zwei Referenzen zum Veranstaltungsmanagement für einen Netzwerkaustausch (davon je eine Referenz zu einer analogen und einer digitalen Veranstaltung).
d. Zwei Referenzen zur strategischen Öffentlichkeitsarbeit mittels digitalen Medien (z. B. Social Media, Internetplattform).
Für alle vorgenannten Referenzen gilt:
Bitte ordnen Sie die eingereichten Referenzen den o. a. Bereichen klar und eindeutig zu. Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein. Bei allen Referenzen (a. bis d.) ist der Auftraggeber, der Auftragsinhalt, der Leistungszeitraum (Beginn und Ende unter Angabe von Monat und Jahr) sowie die Größenordnung des Auftragswerts anzugeben. Außerdem ist ein Ansprechpartner beim Auftraggeber (Organisationseinheit oder Person) zu benennen.
Sofern die geforderten Angaben und Nachweise nicht vorgelegt werden können, hat der Bieter die Gründe hierfür dazulegen und in anderer geeigneter Weise seine Kompetenz zur Durchführung des Auftrags zu belegen.
Bei Bietergemeinschaften werden die o. g. Eignungsnachweise grundsätzlich - soweit einschlägig - von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gefordert. Bei den Nachweisen zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen, beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Nachweis bezogen auf die jeweilige Teilleistung zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur vorliegenden Leistungsbeschreibung sind nur schriftliche Rückfragen zugelassen. Diese sind über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW unter www.evergabe.nrw.de zu stellen. Die Beantwortung der gestellten Fragen erfolgt schriftlich über den Vergabemarktplatz zeitgleich und anonymisiert an alle am Verfahren beteiligten Bieter.
Eingehende Bieterfragen werden gesammelt und zu regelmäßigen Terminen (ca. einmal pro Woche) beantwortet. Die erste Beantwortung von Bieterfragen erfolgt spätestens am 14.Januar 2021.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYYF9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIDE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIDE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIDE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIDE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIDE NRW.