Technischer Support und Weiterentwicklung der Website www.cannabispraevention.de Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_2021_04
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bzga.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technischer Support und Weiterentwicklung der Website www.cannabispraevention.de
Die BZgA sucht einen Dienstleister für die laufende technische Pflege sowie Weiterentwicklung der Website www.cannabispraevention.de.
Die Website www.cannabispraevention.de ergänzt seit Herbst 2020 das etablierte BZgA-Informationsangebot www.drugcom.de und richtet sich an junge, nicht konsumerfahrene Jugendliche sowie Eltern, Lehr- und Fachkräfte und soll zur kritischen Auseinandersetzung mit der Substanz Cannabis anregen.
Das Internetportal soll in den ersten zwei Vertragsjahren des hier ausgeschriebenen Vertrages einem fachlichen und technischen Relaunch unterzogen werden. Ziel ist es, die Zielgruppenansprache zu verbessern; wichtige Aspekte hierbei sind die Userexperience, die mobile Nutzung der Seite sowie die Auffindbarkeit über Suchmaschinen.
Aufgabe des Auftragnehmers ist es, das sich derzeit in Entwicklung befindende Fachkonzept hinsichtlich seiner Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit zu beurteilen sowie den Relaunch in enger Abstimmung mit der Fachredaktion und der AG technisch zu konzipieren und umzusetzen.
Parallel hierzu sowie darüber hinaus hat der Auftragnehmer die Website während der gesamten Vertragslaufzeit technisch zu pflegen, funktionale und nicht funktionale Weiterentwicklungen zu konzipieren und umsetzen und die technische Redaktion zu übernehmen.
Einzelheiten zu den verschiedenen Arbeitspaketen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Der Auftragnehmer muss sich darauf einrichten, nach Zuschlagserteilung unmittelbar mit der Leistungserbringung zu beginnen.
Der Auftraggeber hat die Option, die Vertragslaufzeit mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zweimalig um jeweils weitere 12 Monate zu verlängern (24+12+12). Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausübung dieses Rechts durch den Auftraggeber.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Falls erforderlich: Bietergemeinschaftserklärung, Anlage 3a;
2) Falls erforderlich: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, Anlage 3b;
3) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, Anlage 4a;
4) Eigenerklärung zu § 19 MiLoG, Anlage 4b;
5) Eigenerklärung zu § 21 AEntG, Anlage 4c;
6) Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts, Anlage 4d: Die mindestens geforderten Maßnahmen sind der Anlage 4d zu entnehmen;
7) Eigenerklärung, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Projektleitung, das Webdesign und die Beratung / Konzeption die deutsche Sprache in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau beherrschen, Anlage 4e;
8) Eigenerklärung zu den Vertrags- und Geschäftsverbindungen in der Tabak-, Alkohol-, Pharma- oder Medizinproduktindustrie sowie der Hanfindustrie oder - lobby (fachliche Unabhängigkeit), Anlage 4f
Im Fall der Eignungsleihe ist ein Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens erforderlich, z. B. auf Anlage 3c. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung einzureichen, zudem hat jedes Mitglied die Erklärungen gemäß den Anlagen 4a, 4b, 4c, 4d und 4f abzugeben.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. gemäß der Anlage 3c) beifügen.
1. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Anlage 5c.
2. Nachweis über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung, alternativ: Abgabe einer Eigenerklärung, dass eine solche im Auftragsfallabgeschlossen und während des gesamten Auftrags beibehalten wird, Anlage 5d
Zu 1: Erforderlich ist ein Gesamtumsatz von über 300.000 € brutto in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre und ein Umsatz mit vergleichbaren Leistungen von über 150.000 € brutto in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Vergleichbar sind Leistungen der Anpassung, Pflege und Weiterentwicklung von Webanwendungen.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. gemäß der Anlage 3c) beifügen.
1. Referenzen zur technisch-konzeptionellen und technischen Betreuung und Weiterentwicklung eines Online-Portals für einen Auftraggeber aus dem öffentlichen Dienst (Bund, Länder, Kommunen sowie deren Einrichtungen und Unternehmen), Anlage 5a.
2. Referenzen zur technisch-konzeptionellen und technischen Betreuung und Weiterentwicklung eines Online-Portals oder einer Fachanwendung in den Fachgebieten Gesundheitsförderung bzw. Suchtprävention, Anlage 5a.
3. Referenzen zur technischen Betreuung und Weiterentwicklung eines Online- Portals auf Basis des Content Management Systems TYPO3, Anlage 5a.
Sämtliche Referenzen müssen aus den letzten drei Jahren stammen, d.h. das Ende der Leistungserbringung darf nicht länger als 3 Jahre vor dem Datum der Angebotsfrist dieser Ausschreibung liegen.
Zu 1: Mindestens ein Referenzprojekt zur technisch-konzeptionellen und technischen Betreuung und Weiterentwicklung eines Online-Portals für einen Auftraggeber aus dem öffentlichen Dienst (Bund, Länder, Kommunen sowie deren Einrichtungen und Unternehmen). Der Umfang der von dem Bieter erbachten Leistung muss mind. 80 Personentage umfasst haben und die Projektlaufzeit muss bis zum Ablauf der Angebotsfrist mind. 1,5 Jahre betragen haben.
Zu 2: Mindestens ein Referenzprojekt zur technisch-konzeptionellen und technischen Betreuung und Weiterentwicklung eines Online-Portals oder einer Fachanwendung in den Fachgebieten Gesundheitsförderung bzw. Suchtprävention. Der Umfang der von dem Bieter erbachten Leistung muss mind. 75 Personentage umfasst haben und die Projektlaufzeit muss bis zum Ablauf der Angebotsfrist mind. 1 Jahr betragen haben.
Zu 3: Mindestens ein Referenzprojekt zur technischen Betreuung und Weiterentwicklung eines Online-Portals auf Basis des Content Management Systems TYPO3. Der Umfang der von dem Bieter erbachten Leistung muss mind. 100 Personentage umfasst haben und die Projektlaufzeit muss bis zum Ablauf der Angebotsfrist mind. 2 Jahre betragen haben.
Die Auftraggeberin wird sich von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 6 Monate, gerechnet von dem Datum der Angebotsabgabefrist) nach § 150a der Gewerbeordnung vorlegen lassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf der Vergabeplattform www.evergabe-online.de barrierefrei zur Verfügung gestellt.
2) Soweit die Auftraggeberin Formblätter (Anlagen) vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i.S.d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist die Anlage 3c. Diesen Nachweis kann der Bieter auch in anderer Form erbringen.
3) Das Verfahren wird über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.
4) Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z.B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zustellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens bis zum 21.01.2022 gestellt werden, nicht zu beantworten.
5) Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.