Beschaffung v. Reinigungsdienstleistungen f.d. Bundespolizei am Hbf-Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: B 24.12 - 0358/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]412
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung v. Reinigungsdienstleistungen f.d. Bundespolizei am Hbf-Berlin
Unterhalts- und Glasreinigungsdienstleistungen für Dienstliegenschaften der Bundespolizeidirektion (BPOLD) Berlin
Unterhaltsreinigung BPOL Berlin-BHF
10557 Berlin
10623 Berlin
10117 Berlin
Los 1- Unterhaltsreinigung:
Beschaffung von Unterhaltsreinigung für ca. 3921m² Bodenfläche (ohne Berücksichtigung der Reinigungshäufigkeit) für die Bundespolizeiinspektion Berlin-BHF.
Laufzeit: 5 Jahre (01.03.2022-28.02.2027) mit der Option der fünfmaligen Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr
Optional verlängert sich der Vertrag, maximal fünfmal um jeweils ein Jahr zu gleichbleibenden Konditionen
Die Bedarfsträgerin kann neben den regelmäßigen Reinigungen auch Bedarfsreinigungen zu den in der Leistungsbeschreibung geannten Zeiten abrufen.
Bei der Position "Option - Liegenschaft 2" handelt es sich um optionale Leistungen. Die Unterhaltsreinigung wird beauftragt sobald die betreffenden Büroflächen durch den Bedarfsträger bezogen werden können.
Glasreinigung BPOL Berlin-BHF
10557 Berlin
10623 Berlin
10117 Berlin
Los 2 - Glas- und Fensterreinigung:
Beschaffung von Glas- und Fensterreinigung für ca. 1356m² Glasfläche (einseitig, ohne Berücksichtigung der Reinigungshäufigkeit) für die Bundespolizeiinspektion Berlin-BHF.
Laufzeit: 5 Jahre (01.03.2022-28.02.2027) mit der Option der fünfmaligen Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr
Optional verlängert sich der Vertrag, maximal fünfmal um jeweils ein Jahr zu gleichbleibenden Konditionen
Die Bedarfsträgerin kann neben den regelmäßigen Reinigungen auch Bedarfsreinigungen zu den in der Leistungsbeschreibung geannten Zeiten abrufen.
Bei der Position "Option - Liegenschaft 2" handelt es sich um optionale Leistungen. Die Glas- und Fensterreinigung wird beauftragt sobald die betreffenden Büroflächen durch den Bedarfsträger bezogen werden können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
3.4.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VgV
Zum Nachweis der zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen.
Ausländische Bieter beachten bitte Folgendes:
Für die Ausführung der Leistungen muss der Betrieb der Auftragnehmerin bei der zuständigen, deutschen Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Sofern aufgrund internationaler Vereinbarungen eine Befreiung von dieser Verpflichtung besteht, ist dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen (Befreiungsnachweis). Der Befreiungsnachweis ist in diesem Fall dem Angebot beizufügen.
3.4.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 45 VgV
3.4.2.1 Umsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Bereich Gebäudereinigung für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss im letzten Geschäftsjahr mind. [Betrag gelöscht] EUR netto für die Unterhaltsreinigung (Los 1) und [Betrag gelöscht] EUR netto für die Glas- und Fensterreinigung (Los 2) betragen. betragen. Übersenden Sie hierzu bitte die Anlage "19._Eigenerklärung_Umsatz".
3.4.2.2 Haftpflichtversicherung
Bitte füllen Sie die Anlage "20._Eigenerklärung_Haftpflichtversicherung" aus und fügen diese Ihrem Angebot bei. Sofern Sie in der abgegebenen Erklärung auf die Vorlage eines Versicherungsnachweises verwiesen werden, fügen Sie diesen bitte in Kopie ebenfalls Ihrem Angebot bei.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
3.4.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV
3.4.3.1 Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
o Eine Vergleichbarkeit der mindestens drei je Los einzutragenden Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf die Art der Leistung ist nur gegeben, wenn diese Dienstleistungsaufträge den in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Loses geforderten Leistungsbestandteil Unterhaltsreinigung (Los 1) bzw. Glas- und Fensterreinigung (Los 2) umfassen, und
o folgende Auftragswerte aufweisen:
Für das Los 1:
in Dienstleistungsauftrag mit Unterhaltsreinigung (Los 1), der einen Wert von mindestens 75 % (hier 140.000,00 €) des hier zu vergebenden Auftragsvolumens pro Jahr aufweist oder
zwei Dienstleistungsaufträge mit Unterhaltsreinigung (Los 1), die jeweils einen Wert von mindestens 60 % (hier 112.000,00 €) des hier zu vergebenden Auftragsvolumens pro Jahr aufweisen und
alle drei angegebenen Dienstleistungsaufträge zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist mindestens ein Jahr angedauert haben.
Für das Los 2:
zwei Dienstleistungsaufträge mit Glas- und Fensterreinigung (Los 2), die zusammen mindestens 5.000 € netto/Jahr betragen haben
alle drei angegebenen Dienstleistungsaufträge zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist mindestens ein Jahr angedauert haben.
Für die Referenzen ist die Anlage "07_Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bsp. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
3.4.3.2 Umweltmanagementsystem
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist Ihrem Angebot i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 7 i.V.m. § 49 Abs. 2 VgV eine von unabhängiger Stelle erstellte Bescheinigung in Be-zug auf das Vorhandensein eines Umweltmanagementsystems in Ihrem Unternehmen, für das Los 1 (Unterhaltsreinigung), beizulegen. Dieser Nachweis dient der Sicherung einer dauerhaften Umweltverträglichkeit der betrieblichen Produkte und Prozesse sowie der Verhaltensweisen in Ihrem Unternehmen in Bezug auf die zu erbringende Leistung. Die geforderte Bescheinigung bezieht sich auf die in § 46 Abs. 2 VgV genannten Voraussetzungen (z.B. DIN EN ISO 14001:2015, EMAS-Zertifizierung oder andere Nachweise mit vergleichbarer Aussagekraft). Gemäß § 46 Abs. 2 S. 2 VgV werden auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten anerkannt. Der Nachweis muss bis zum Ablauf der Angebotsfrist gültig sein.
Die sicherheitsmäßigen Überprüfungen (INPOL-Abfragen) werden durch die BPOL durchgeführt.
Die erforderlichen Daten der vorgesehenen Arbeitskräfte sind durch die Fa. rechtzeitig vor dem vorgesehenen Arbeitseinsatz der BPOL zu übersenden.
Die Auftragnehmerin bzw. der Subunternehmer erklären sich damit einverstanden, dass sowohl die Reinigungskräfte als auch die Aufsichtskräfte durch die Auftraggeberin sicherheitsmäßig überwacht und Überprüfungen in polizeilichen Dateien durchgeführt werden. Für die Unterhaltsreinigung:
Als Ausführungsbedingung gemäß § 128 Abs. 2 GWB wird die Zahlung der Lohngruppe 1 bei Unterhaltsreinigung des zwischen Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und der Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) vereinbarten Lohntarifvertrages vom 04.11.2020 vorgegeben.
Vereinbaren die Tarifparteien einen neuen Lohntarifvertrag, tritt dieser mit seinem Inkrafttreten an die Stelle des genannten Tarifvertrages. Gibt es keinen aktuellen Tarifvertrag (z.B. aufgrund von Kündigung durch die Tarifparteien), gilt die Zahlung der Lohngruppe 1 des Lohntarifvertrages in seiner letzten gültigen Fassung als Ausführungsbedingung.Dies gilt auch, sofern im Rahmen der Auftragsausführung andere Unternehmen eingesetzt werden.
Für die Glas- und Fensterreinigung:
Als Ausführungsbedingung gemäß § 128 Abs. 2 GWB wird die Zahlung der Lohngruppe 6 bei Glas- und Fensterreinigung des zwischen Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und der
Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) vereinbarten Lohntarifvertrages vom 04.11.2020 vorgegeben. Vereinbaren die Tarifparteien einen neuen Lohntarifvertrag, tritt dieser mit seinem Inkrafttreten an die Stelle des genannten Tarifvertrages. Gibt es keinen aktuellen Tarifvertrag (z.B. aufgrund von Kündigung durch die Tarifparteien), gilt die Zahlung der Lohngruppe 6 des Lohntarifvertrages in seiner letzten gültigen Fassung als Ausführungsbedingung.Dies gilt auch, sofern im Rahmen der Auftragsausführung andere Unternehmen eingesetzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.