Sanierung der Straße Hinter den Höfen - Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/082
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geilenkirchen
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52511
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geilenkirchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Straße Hinter den Höfen - Planungsleistungen
Die Stadt Geilenkirchen beabsichtigt, den Endausbau der Straße "Hinter den Höfen" in Geilenkirchen-Grotenrath sowie einen Teil der Entwässerungsanlagen zu erneuern bzw. zu ergänzen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Planungsleistungen in den Leistungsphasen 1-3 und 5-9 und Besondere Leistungen für die Ingenieurbauwerke gem. § 44 HOAI und Verkehrsanlagen gem. § 48 HOAI
Die Ausführung der Maßnahme soll in zwei Bauabschnitten erfolgen. 1. BA: Ab dem Verbindungweg zur Corneliusstraße bis Ulweg 2. BA: Ulweg bis ca. Hausnummer 17
Stadtteil Grotenrath Hinter den Höfen 52511 Geilenkirchen
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Planungsleistungen in den Leistungsphasen 1-3 und 5-9 und Besondere Leistungen für die Ingenieurbauwerke gem. § 44 HOAI und Verkehrsanlagen gem. § 48 HOAI
Zur Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern werden Unternehmensreferenzen hinsichtlich ihrer Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand bewertet.
Als Vergleichsmerkmale werden die geleisteten Leistungsphasen herangezogen sowie die Tatsache, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelte sowie die Höhe der anrechenbaren Baukosten. Die Kriterien werden anhand eines Maßstabes bewertet, der getrennt ist von der Bewertungsmatrix für den Zuschlag. Die Bewertung erfolgt anhand der den Vergabeunterlagen beigefügten Matrix.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Stufenaufteilung gestaltet sich wie folgt:
Stufe 1: Leistungsphasen 1-3
Stufe 2: Leistungsphasen 5-9
Stufe 2 soll spätestens ein Jahr nach Beendigung der Stufe 1 abgerufen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Stufe 2 nicht abzurufen, sofern Gründe bestehen, die einer Fortführung des Projektes entgegenstehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Auszug aus dem Handels-/Berufsregister oder einem vergleichbaren Register (§ 44 Abs. 1 VgV) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Sofern die Eintragung in das jeweilige Register aufgrund der gewählten Rechtsform verpflichtend ist.
- Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Zugelassen ist, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen, oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. (§ 75 Abs. 2 VgV)
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung über die Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre - Durchschnittlicher Mindestjahresumatz: [Betrag gelöscht] EUR (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zu nutzen ist Anlage 3 TNW
- Nachweis oder Erklärung zur Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis oder Erklärung, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von 2,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) 1,5 Mio. Euro für jeden Versicherungsfall vorliegt oder im Auftragsfall abgeschlossen wird und dem Auftraggeber ein entsprechender Nachweis unaufgefordert vorgelegt wird. Zu nutzen ist die Anlage 2 TNW
Einzureichende Unterlagen:
- Mindestens eine Unternehmensreferenz zum Ingenieurbau und eine Unternehmensreferenz zu Verkehrsanlagen mit den nachfolgenden Mindestanforderungen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mindestanforderungen:
1. Ingenieurbauwerke und/oder Verkehrsanlagen. Mindestens Durchführung der LPH 2,3 und 5 gem. § 44 HOAI und/oder § 48 HOAI.;
2. Fertigstellung der Planungsleistung zugrundeliegenden Bauvorhabens im Zeitraum 01.01.2016 bis Ende der Abgabefrist für den Teilnahmewettbewerb.;
3. Anrechenbare Kosten von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Referenz pro Gewerk.
Im Teilnahmewettbewerb werden bis zu drei Unternehmensreferenzen zur Auswahl der Bieter gewertet.
Zu nutzen ist die Anlage 1.1 TNW
Je Unternehmensreferenz sind hierbei die folgenden Angaben zu machen:
- Projektbezeichnung und Ort
- Auftraggeber (Name und öffentlicher/privater AG)
- Ansprechpartner des AG (inklusive Telefon und E-Mail)
- Auftragnehmer
- Projektleiter des Auftragnehmers
- Beschreibung der Leistung
- Erbrachte Leistung
- Auftragsart
- Leistungszeitraum (Abschluss frühestens nach dem 01.01.2016)
- Höhe der anrechenbaren Kosten in KG 300, netto
- Auflistung der beigefügten Anlagen
- Angabe zur Berücksichtigung der Unternehmsnreferenz bei der Wertung der Teilnahmeanträge
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber empfiehlt, die örtlichen Gegebenheiten vor Angebotsabgabe zu besichtigen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YR1YYKS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Siehe § 135 Abs. 2 GWB:
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union