Wohngebäude UKB, Generalübernehmer Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-076-300
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ukbonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wohngebäude UKB, Generalübernehmer
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beauftragung der Planung und Erstellung von zwei Wohngebäuden mit insgesamt 199 Wohneinheiten auf dem Gelände des UKB als Generalübernehmer.
IM Leistungsumfang des Projektes sind Planungsleistungen die zur Herstellung des schlüsselfertigen Gebäudes erforderlich sind enthalten. Der Vertragsgegenstand umfasst sämtliche Leistungen zur Errichtung der betriebsfertigen Gebäude.
Universitätsklinikum Bonn AöR Venusberg-Campus 1 53127 Bonn
Die weitergehenden Details sind dem Dokument"211210_WOHN_ProjektbeschreibungTNW" zu entnehmen.
Geplant ist der Neubau von zwei Wohngebäuden mit insgesamt 199 Wohneinheiten auf dem Gelände des UKB. Ein drittes Gebäude ist den Zukunftsplanungen des UKB perspektivisch vorgesehen. Der Neubau von Wohnungen dient als Ergänzung bzw. Erhöhung des bestehenden Wohnungsangebotes und als Ersatz für nicht sanierungsfähige Wohnheimgebäude. Hauptzielgruppe sind Beschäftigte und Auszubildende des Pflegebereichs. Das UKB ist als Klinikum der Maximalversorgung auf Pflegekräfte angewiesen.
2. Projektgegenstand
2.1 Aufgabenstellung - Gegenstand der Ausschreibung
Der Auftragnehmer (AN) hat als Generalübernehmer (GÜ) die Aufgabe der Ausführungsplanung, schlüsselfertigen Herstellung und betriebsbereiten Übergabe der beiden geplanten Wohngebäude. Das geforderte Leistungsbild wird in einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) beschrieben und näher präzisiert. Diese FLB steht zum Angebotsverfahren, anschließend an den Teilnahmewettbewerb, zur Verfügung.
2.2 Gebäudebeschreibung
Die beiden Baukörper, welche in ihrer Struktur und architektonischen Ausprägung annähernd gleich sind, beinhalten jeweils 96 (Haus 1) bzw. 103 (Haus 2) Wohnmodule sowie in jedem Gebäude erdgeschossige Gemeinschaftsflächen. Die Wohnmodule werden durch einen zentralen Kern und über einen mittigen Flur erschlossen. Alle Wohnungen sind gemäß DIN 18040-2 barrierefrei.
Die Gebäude sind jeweils eingeschossig unterkellert, in den Untergeschossen werden Technik- und Nebenflächen sowie Fahrradstellplätze untergebracht.
2.4 Kennwerte
- Haus 1
o Geschossigkeit: 7 oberirdische, 1 unterirdisches Geschoß
o Anzahl Wohnmodule: 96 Stk.
o BGFRS: 4.527,69 m²
o BRIRS: 14.603,98 m³
- Haus 2
o Geschossigkeit: 7 oberirdische, 1 unterirdisches Geschoß
o Anzahl Wohnmodule: 103 Stk.
o BGFRS: 4.747,68 m²
o BRIRS: 15.271,23 m³
Die zu vergebenden Leistungen umfassen sämtliche Leistungen, die zur schlüsselfertigen, bezugsfertigen und betriebsbereiten Erstellung der beiden Gebäude erforderlich sind. Dies beinhaltet auch die fest installierte Möblierung, sowie die die Erd- und Rohbauarbeiten und die gesamte Baustelleneinrichtung. Ferner gehört ebenfalls die weitere notwendige Planung und verantwortliche Gesamtkoordination und -steuerung der Ausführungsphase (nach Erteilung Baugenehmigung) zum Leistungsumfang. Das UKB hat eine Objektplanung bis einschl. Genehmigungsplanung und Erstellung von Leitdetails inkl. der zugehörigen Fachplanungen erstellen lassen und die Baugenehmigung bei der Stadt Bonn beantragt.
Ausgenommen sind lediglich die Bau- und Planungsleistungen zu den Freianlagen, hier ist eine separate Vergabe geplant. Gleiches gilt für die Leistungen zur öffentlichen / nicht-öffentlichen Erschließung. Die Leistungsgrenze endet hinter den bis 1m aus dem Gebäude herausgeführten technischen Anlagen (z.B. Leitungen) und Baukonstruktionen (z.B. Entwässerungsrinnen) - somit gehören z.B. das Erstellen der Baugrube, Verfüllen der Arbeitsräume, Verlegen der Grundleitungen etc. zum ausgeschriebenen Leistungssoll.
Seitens der Stadt Bonn liegt ein positiv beschiedener Vorbescheid der Baumaßnahme vor. Die Planung der Leistungsphasen 1 bis 4 ist erfolgt, der Bauantrag wurde Anfang Dezember 2021 bei der Stadt Bonn eingereicht.
Die bisher erfolgte Tragwerksplanung umfasst nicht die Genehmigungsstatik. Diese ist vom GÜ im Zuge seiner Planungsleistungen und auf Basis der Besonderheiten des von ihm verwendeten konstruktiven Systems zu erstellen und vor Baubeginn bei der Stadt Bonn einzureichen.
Den Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs liegen exemplarische Auszüge der Gebäudeplanung bei. Im Zuge des späteren Angebotsverfahrens werden den Bietern sämtliche Dokumente der Entwurfs- und Genehmigungsplanung zur Verfügung gestellt.
Die Planbarkeit von Großbauvorhaben lässt sich nur bedingt vorhersagen. Ziel ist es, den dargestelltenEndtermin zu erreichen.
1. Eignungskriterien - Mindeststandards an die Teilnehmer
Folgende Anforderungen müssen die Referenzprojekte mindestens erfüllen, damit die Eignung für die anstehende Planungs- und Bauaufgabe nachgewiesen ist (Mindestkriterien = KO-Kriterien):
1. Für den Bewerber/Generalübernehmer sind mindestens drei Referenzprojekte einzureichen.
1.1 Für den Bewerber/Generalübernehmer sind die nachfolgenden Anforderungen a) bis c) in allen drei Referenzen nachzuweisen und zu erfüllen:
a) Alle angegebenen Referenzprojekte müssen aus den Bereichen Wohnungsbau (z.B. Geschosswohnungsbau, Studentenwohnanlagen etc.), Bürobau oder Hotelbau stammen.
b) Alle angegebenen Referenzprojekte müssen im Zeitraum vom 01.01.2012 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist fertiggestellt und abgenommen worden sein.
c) Der Bewerber war in allen Referenzen Generalunternehmer für das Projekt. "Generalunternehmer" bedeutet, dass der Referenzinhaber mindestens alle wesentlichen Leistungen der Kostengruppe 300 (Baukonstruktionen) und 400 (Technische Anlagen) nach DIN 276 ausgeführt hat.
1.2 Für den Bewerber/Generalübernehmer sind die nachfolgenden Anforderungen a) bis d) in mindestens einer Referenz nachzuweisen und zu erfüllen:
a) Mindestens eine Referenz muss ein Wohnungsbauprojekt darstellen
(z.B. Geschosswohnungsbau, Studentenwohnanlagen etc.)
b) Dieses Projekt muss über mindestens 25 Wohneinheiten verfügen
c) Bei mindestens eine Referenz müssen die Baukosten (KG 300-400) mindestens
3,5 Mio. EUR brutto betragen
d) Bei mindestens eine Referenz muss die BGF mindestens 2.000 m2 betragen
2. Für den vom Bewerber/Generalübernehmer angegebenen Objektplaner der Ausführungs- und Detailplanung (LP5 gem. §34 HOAI) sind ebenfalls mindestens drei Referenzprojekte einzureichen.
2.1 Für den Objektplaner sind die nachfolgenden Anforderungen a) bis c) in allen drei Referenzen nachzuweisen und zu erfüllen:
a) Alle angegebenen Referenzprojekte müssen aus den Bereichen Wohnungsbau (z.B. Geschosswohnungsbau, Studentenwohnanlagen etc.), Bürobau oder Hotelbau stammen.
b) Alle angegebenen Referenzprojekte müssen im Zeitraum vom 01.01.2012 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist fertiggestellt und abgenommen worden sein.
c) Bei allen Referenzprojekten hat der Objektplaner mindestens die LP5 gem. §34 HOAI erbracht
2.2 Für den Objektplaner sind die nachfolgenden Anforderungen a) bis d) in mindestens einer Referenz nachzuweisen und zu erfüllen:
a) Mindestens eine Referenz muss ein Wohnungsbauprojekt darstellen
(z.B. Geschosswohnungsbau, Studentenwohnanlagen etc.)
b) Dieses Projekt muss über mindestens 15 Wohneinheiten verfügen
c) Bei mindestens eine Referenz müssen die Baukosten (KG 300-400) mindestens
2,5 Mio. EUR brutto betragen
d) Bei mindestens eine Referenz muss die BGF mindestens 1.000 m2 betragen
2. Auswahlkriterien
Sofern mehr Bewerber die Teilnahme beantragen als zur Angebotsabgabe aufgefordert werden können, wird die Rangfolge der Bewerber mittels objektiven Auswahlkriterien gemäß u.s. Bewertungsmatrix festgelegt. Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Es werden ausschließlich Referenzen des Bewerbers/Generalübernehmers und dessen Objektplaner für selbst erbrachte Leistungen gewertet. Die Wertungskriterien gliedern sich in 5 Gruppen und werden wie folgt gewertet:
In den Kriteriengruppen werden maximal drei Referenzen gewertet. Wenn der Bewerber mehr als drei Referenzen einreicht, werden jeweils die drei bestbewerteten Referenzen berücksichtigt. Alle Referenzen müssen im Zeitraum 01.01.2012 bis zum Ende der Teilnahmefrist fertig gestellt und abgenommen worden sein, und müssen mit den hier geforderten Aufgaben vergleichbar sein.
In der Gruppe I "Schlu?sselfertige Planung und Ausfu?hrung.." werden die Punkte pro Referenz vergeben und addiert. Maximal erreichbare Punktzahl pro Referenz ist 10 Punkte, fu?r drei Referenzen 30 Punkte.
In der Gruppe II "Schlu?sselfertige Ausfu?hrung von Geba?uden nach Gebäudetyp, Größe und Kosten" werden die Punkte pro Referenz vergeben und addiert. Maximal erreichbare Punktzahl pro Referenz ist 40 Punkte, fu?r drei Referenzen 120 Punkte.
In der Gruppe III "Qualifikation und Erfahrung des benannten Projektleiters" werden die Punkte pro Referenz vergeben und addiert. Maximal erreichbare Punktzahl pro Referenz ist 10 Punkte, fu?r drei Referenzen 30 Punkte. Hinzu kommen Angaben zu Erfahrungen in Berufsjahren und in Anzahl an Projekten als Projektleiter. Hier sind zusätzlich weitere 20 Punkte erreichbar.
In der Gruppe IV "Referenzen des benannten Projektleiters" werden die Punkte pro Referenz vergeben und addiert. Maximal erreichbare Punktzahl pro Referenz ist 40 Punkte, fu?r drei Referenzen 120 Punkte.
In der Gruppe V "Wirtschaftlich-finanzielle Leistungsfähigkeit" werden die Punkte anhand des durchschnittlichen Jahresumsatzes des Bewerbers aus den letzten drei Jahren ermittelt. Die maximal erreichbare Punktzahl liegt hier bei 80 Punkten
Der Bewerber/Generalübernehmer kann somit maximal 400 Punkte erreichen.
Bei gleicher Bewertung in der Gesamtsumme aller Auswahlkriterien entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Berufsregister am Sitz des Bewerbers (Handelsregister, ansonsten Handwerkskammer für denFall, dass den Bewerber keine Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister obliegt) Elektronischer Auszug istausreichend.
Die weitergehenden Details sind dem Dokument"211210_WOHN_ProjektbeschreibungTNW" zu entnehmen.
Geplant ist der Neubau von zwei Wohngebäuden mit insgesamt 199 Wohneinheiten auf dem Gelände des UKB. Ein drittes Gebäude ist den Zukunftsplanungen des UKB perspektivisch vorgesehen. Der Neubau von Wohnungen dient als Ergänzung bzw. Erhöhung des bestehenden Wohnungsangebotes und als Ersatz für nicht sanierungsfähige Wohnheimgebäude. Hauptzielgruppe sind Beschäftigte und Auszubildende des Pflegebereichs. Das UKB ist als Klinikum der Maximalversorgung auf Pflegekräfte angewiesen.
2. Projektgegenstand
2.1 Aufgabenstellung - Gegenstand der Ausschreibung
Der Auftragnehmer (AN) hat als Generalübernehmer (GÜ) die Aufgabe der Ausführungsplanung, schlüsselfertigen Herstellung und betriebsbereiten Übergabe der beiden geplanten Wohngebäude. Das geforderte Leistungsbild wird in einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) beschrieben und näher präzisiert. Diese FLB steht zum Angebotsverfahren, anschließend an den Teilnahmewettbewerb, zur Verfügung.
2.2 Gebäudebeschreibung
Die beiden Baukörper, welche in ihrer Struktur und architektonischen Ausprägung annähernd gleich sind, beinhalten jeweils 96 (Haus 1) bzw. 103 (Haus 2) Wohnmodule sowie in jedem Gebäude erdgeschossige Gemeinschaftsflächen. Die Wohnmodule werden durch einen zentralen Kern und über einen mittigen Flur erschlossen. Alle Wohnungen sind gemäß DIN 18040-2 barrierefrei.
Die Gebäude sind jeweils eingeschossig unterkellert, in den Untergeschossen werden Technik- und Nebenflächen sowie Fahrradstellplätze untergebracht.
2.4 Kennwerte
- Haus 1
o Geschossigkeit: 7 oberirdische, 1 unterirdisches Geschoß
o Anzahl Wohnmodule: 96 Stk.
o BGFRS: 4.527,69 m²
o BRIRS: 14.603,98 m³
- Haus 2
o Geschossigkeit: 7 oberirdische, 1 unterirdisches Geschoß
o Anzahl Wohnmodule: 103 Stk.
o BGFRS: 4.747,68 m²
o BRIRS: 15.271,23 m³
Die zu vergebenden Leistungen umfassen sämtliche Leistungen, die zur schlüsselfertigen, bezugsfertigen und betriebsbereiten Erstellung der beiden Gebäude erforderlich sind. Dies beinhaltet auch die fest installierte Möblierung, sowie die die Erd- und Rohbauarbeiten und die gesamte Baustelleneinrichtung. Ferner gehört ebenfalls die weitere notwendige Planung und verantwortliche Gesamtkoordination und -steuerung der Ausführungsphase (nach Erteilung Baugenehmigung) zum Leistungsumfang. Das UKB hat eine Objektplanung bis einschl. Genehmigungsplanung und Erstellung von Leitdetails inkl. der zugehörigen Fachplanungen erstellen lassen und die Baugenehmigung bei der Stadt Bonn beantragt.
Ausgenommen sind lediglich die Bau- und Planungsleistungen zu den Freianlagen, hier ist eine separate Vergabe geplant. Gleiches gilt für die Leistungen zur öffentlichen / nicht-öffentlichen Erschließung. Die Leistungsgrenze endet hinter den bis 1m aus dem Gebäude herausgeführten technischen Anlagen (z.B. Leitungen) und Baukonstruktionen (z.B. Entwässerungsrinnen) - somit gehören z.B. das Erstellen der Baugrube, Verfüllen der Arbeitsräume, Verlegen der Grundleitungen etc. zum ausgeschriebenen Leistungssoll.
Seitens der Stadt Bonn liegt ein positiv beschiedener Vorbescheid der Baumaßnahme vor. Die Planung der Leistungsphasen 1 bis 4 ist erfolgt, der Bauantrag wurde Anfang Dezember 2021 bei der Stadt Bonn eingereicht.
Die bisher erfolgte Tragwerksplanung umfasst nicht die Genehmigungsstatik. Diese ist vom GÜ im Zuge seiner Planungsleistungen und auf Basis der Besonderheiten des von ihm verwendeten konstruktiven Systems zu erstellen und vor Baubeginn bei der Stadt Bonn einzureichen.
Den Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs liegen exemplarische Auszüge der Gebäudeplanung bei. Im Zuge des späteren Angebotsverfahrens werden den Bietern sämtliche Dokumente der Entwurfs- und Genehmigungsplanung zur Verfügung gestellt.
Die weitergehenden Details sind dem Dokument"211210_WOHN_ProjektbeschreibungTNW" zu entnehmen.
Geplant ist der Neubau von zwei Wohngebäuden mit insgesamt 199 Wohneinheiten auf dem Gelände des UKB. Ein drittes Gebäude ist den Zukunftsplanungen des UKB perspektivisch vorgesehen. Der Neubau von Wohnungen dient als Ergänzung bzw. Erhöhung des bestehenden Wohnungsangebotes und als Ersatz für nicht sanierungsfähige Wohnheimgebäude. Hauptzielgruppe sind Beschäftigte und Auszubildende des Pflegebereichs. Das UKB ist als Klinikum der Maximalversorgung auf Pflegekräfte angewiesen.
2. Projektgegenstand
2.1 Aufgabenstellung - Gegenstand der Ausschreibung
Der Auftragnehmer (AN) hat als Generalübernehmer (GÜ) die Aufgabe der Ausführungsplanung, schlüsselfertigen Herstellung und betriebsbereiten Übergabe der beiden geplanten Wohngebäude. Das geforderte Leistungsbild wird in einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) beschrieben und näher präzisiert. Diese FLB steht zum Angebotsverfahren, anschließend an den Teilnahmewettbewerb, zur Verfügung.
2.2 Gebäudebeschreibung
Die beiden Baukörper, welche in ihrer Struktur und architektonischen Ausprägung annähernd gleich sind, beinhalten jeweils 96 (Haus 1) bzw. 103 (Haus 2) Wohnmodule sowie in jedem Gebäude erdgeschossige Gemeinschaftsflächen. Die Wohnmodule werden durch einen zentralen Kern und über einen mittigen Flur erschlossen. Alle Wohnungen sind gemäß DIN 18040-2 barrierefrei.
Die Gebäude sind jeweils eingeschossig unterkellert, in den Untergeschossen werden Technik- und Nebenflächen sowie Fahrradstellplätze untergebracht.
2.4 Kennwerte
- Haus 1
o Geschossigkeit: 7 oberirdische, 1 unterirdisches Geschoß
o Anzahl Wohnmodule: 96 Stk.
o BGFRS: 4.527,69 m²
o BRIRS: 14.603,98 m³
- Haus 2
o Geschossigkeit: 7 oberirdische, 1 unterirdisches Geschoß
o Anzahl Wohnmodule: 103 Stk.
o BGFRS: 4.747,68 m²
o BRIRS: 15.271,23 m³
Die zu vergebenden Leistungen umfassen sämtliche Leistungen, die zur schlüsselfertigen, bezugsfertigen und betriebsbereiten Erstellung der beiden Gebäude erforderlich sind. Dies beinhaltet auch die fest installierte Möblierung, sowie die die Erd- und Rohbauarbeiten und die gesamte Baustelleneinrichtung. Ferner gehört ebenfalls die weitere notwendige Planung und verantwortliche Gesamtkoordination und -steuerung der Ausführungsphase (nach Erteilung Baugenehmigung) zum Leistungsumfang. Das UKB hat eine Objektplanung bis einschl. Genehmigungsplanung und Erstellung von Leitdetails inkl. der zugehörigen Fachplanungen erstellen lassen und die Baugenehmigung bei der Stadt Bonn beantragt.
Ausgenommen sind lediglich die Bau- und Planungsleistungen zu den Freianlagen, hier ist eine separate Vergabe geplant. Gleiches gilt für die Leistungen zur öffentlichen / nicht-öffentlichen Erschließung. Die Leistungsgrenze endet hinter den bis 1m aus dem Gebäude herausgeführten technischen Anlagen (z.B. Leitungen) und Baukonstruktionen (z.B. Entwässerungsrinnen) - somit gehören z.B. das Erstellen der Baugrube, Verfüllen der Arbeitsräume, Verlegen der Grundleitungen etc. zum ausgeschriebenen Leistungssoll.
Seitens der Stadt Bonn liegt ein positiv beschiedener Vorbescheid der Baumaßnahme vor. Die Planung der Leistungsphasen 1 bis 4 ist erfolgt, der Bauantrag wurde Anfang Dezember 2021 bei der Stadt Bonn eingereicht.
Die bisher erfolgte Tragwerksplanung umfasst nicht die Genehmigungsstatik. Diese ist vom GÜ im Zuge seiner Planungsleistungen und auf Basis der Besonderheiten des von ihm verwendeten konstruktiven Systems zu erstellen und vor Baubeginn bei der Stadt Bonn einzureichen.
Den Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs liegen exemplarische Auszüge der Gebäudeplanung bei. Im Zuge des späteren Angebotsverfahrens werden den Bietern sämtliche Dokumente der Entwurfs- und Genehmigungsplanung zur Verfügung gestellt.
Die weitergehenden Details sind dem Dokument"211210_WOHN_ProjektbeschreibungTNW" zu entnehmen.
Geplant ist der Neubau von zwei Wohngebäuden mit insgesamt 199 Wohneinheiten auf dem Gelände des UKB. Ein drittes Gebäude ist den Zukunftsplanungen des UKB perspektivisch vorgesehen. Der Neubau von Wohnungen dient als Ergänzung bzw. Erhöhung des bestehenden Wohnungsangebotes und als Ersatz für nicht sanierungsfähige Wohnheimgebäude. Hauptzielgruppe sind Beschäftigte und Auszubildende des Pflegebereichs. Das UKB ist als Klinikum der Maximalversorgung auf Pflegekräfte angewiesen.
2. Projektgegenstand
2.1 Aufgabenstellung - Gegenstand der Ausschreibung
Der Auftragnehmer (AN) hat als Generalübernehmer (GÜ) die Aufgabe der Ausführungsplanung, schlüsselfertigen Herstellung und betriebsbereiten Übergabe der beiden geplanten Wohngebäude. Das geforderte Leistungsbild wird in einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) beschrieben und näher präzisiert. Diese FLB steht zum Angebotsverfahren, anschließend an den Teilnahmewettbewerb, zur Verfügung.
2.2 Gebäudebeschreibung
Die beiden Baukörper, welche in ihrer Struktur und architektonischen Ausprägung annähernd gleich sind, beinhalten jeweils 96 (Haus 1) bzw. 103 (Haus 2) Wohnmodule sowie in jedem Gebäude erdgeschossige Gemeinschaftsflächen. Die Wohnmodule werden durch einen zentralen Kern und über einen mittigen Flur erschlossen. Alle Wohnungen sind gemäß DIN 18040-2 barrierefrei.
Die Gebäude sind jeweils eingeschossig unterkellert, in den Untergeschossen werden Technik- und Nebenflächen sowie Fahrradstellplätze untergebracht.
2.4 Kennwerte
- Haus 1
o Geschossigkeit: 7 oberirdische, 1 unterirdisches Geschoß
o Anzahl Wohnmodule: 96 Stk.
o BGFRS: 4.527,69 m²
o BRIRS: 14.603,98 m³
- Haus 2
o Geschossigkeit: 7 oberirdische, 1 unterirdisches Geschoß
o Anzahl Wohnmodule: 103 Stk.
o BGFRS: 4.747,68 m²
o BRIRS: 15.271,23 m³
Die zu vergebenden Leistungen umfassen sämtliche Leistungen, die zur schlüsselfertigen, bezugsfertigen und betriebsbereiten Erstellung der beiden Gebäude erforderlich sind. Dies beinhaltet auch die fest installierte Möblierung, sowie die die Erd- und Rohbauarbeiten und die gesamte Baustelleneinrichtung. Ferner gehört ebenfalls die weitere notwendige Planung und verantwortliche Gesamtkoordination und -steuerung der Ausführungsphase (nach Erteilung Baugenehmigung) zum Leistungsumfang. Das UKB hat eine Objektplanung bis einschl. Genehmigungsplanung und Erstellung von Leitdetails inkl. der zugehörigen Fachplanungen erstellen lassen und die Baugenehmigung bei der Stadt Bonn beantragt.
Ausgenommen sind lediglich die Bau- und Planungsleistungen zu den Freianlagen, hier ist eine separate Vergabe geplant. Gleiches gilt für die Leistungen zur öffentlichen / nicht-öffentlichen Erschließung. Die Leistungsgrenze endet hinter den bis 1m aus dem Gebäude herausgeführten technischen Anlagen (z.B. Leitungen) und Baukonstruktionen (z.B. Entwässerungsrinnen) - somit gehören z.B. das Erstellen der Baugrube, Verfüllen der Arbeitsräume, Verlegen der Grundleitungen etc. zum ausgeschriebenen Leistungssoll.
Seitens der Stadt Bonn liegt ein positiv beschiedener Vorbescheid der Baumaßnahme vor. Die Planung der Leistungsphasen 1 bis 4 ist erfolgt, der Bauantrag wurde Anfang Dezember 2021 bei der Stadt Bonn eingereicht.
Die bisher erfolgte Tragwerksplanung umfasst nicht die Genehmigungsstatik. Diese ist vom GÜ im Zuge seiner Planungsleistungen und auf Basis der Besonderheiten des von ihm verwendeten konstruktiven Systems zu erstellen und vor Baubeginn bei der Stadt Bonn einzureichen.
Den Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs liegen exemplarische Auszüge der Gebäudeplanung bei. Im Zuge des späteren Angebotsverfahrens werden den Bietern sämtliche Dokumente der Entwurfs- und Genehmigungsplanung zur Verfügung gestellt.
Die weitergehenden Details sind dem Dokument"211210_WOHN_ProjektbeschreibungTNW" zu entnehmen.
Geplant ist der Neubau von zwei Wohngebäuden mit insgesamt 199 Wohneinheiten auf dem Gelände des UKB. Ein drittes Gebäude ist den Zukunftsplanungen des UKB perspektivisch vorgesehen. Der Neubau von Wohnungen dient als Ergänzung bzw. Erhöhung des bestehenden Wohnungsangebotes und als Ersatz für nicht sanierungsfähige Wohnheimgebäude. Hauptzielgruppe sind Beschäftigte und Auszubildende des Pflegebereichs. Das UKB ist als Klinikum der Maximalversorgung auf Pflegekräfte angewiesen.
2. Projektgegenstand
2.1 Aufgabenstellung - Gegenstand der Ausschreibung
Der Auftragnehmer (AN) hat als Generalübernehmer (GÜ) die Aufgabe der Ausführungsplanung, schlüsselfertigen Herstellung und betriebsbereiten Übergabe der beiden geplanten Wohngebäude. Das geforderte Leistungsbild wird in einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) beschrieben und näher präzisiert. Diese FLB steht zum Angebotsverfahren, anschließend an den Teilnahmewettbewerb, zur Verfügung.
2.2 Gebäudebeschreibung
Die beiden Baukörper, welche in ihrer Struktur und architektonischen Ausprägung annähernd gleich sind, beinhalten jeweils 96 (Haus 1) bzw. 103 (Haus 2) Wohnmodule sowie in jedem Gebäude erdgeschossige Gemeinschaftsflächen. Die Wohnmodule werden durch einen zentralen Kern und über einen mittigen Flur erschlossen. Alle Wohnungen sind gemäß DIN 18040-2 barrierefrei.
Die Gebäude sind jeweils eingeschossig unterkellert, in den Untergeschossen werden Technik- und Nebenflächen sowie Fahrradstellplätze untergebracht.
2.4 Kennwerte
- Haus 1
o Geschossigkeit: 7 oberirdische, 1 unterirdisches Geschoß
o Anzahl Wohnmodule: 96 Stk.
o BGFRS: 4.527,69 m²
o BRIRS: 14.603,98 m³
- Haus 2
o Geschossigkeit: 7 oberirdische, 1 unterirdisches Geschoß
o Anzahl Wohnmodule: 103 Stk.
o BGFRS: 4.747,68 m²
o BRIRS: 15.271,23 m³
Die zu vergebenden Leistungen umfassen sämtliche Leistungen, die zur schlüsselfertigen, bezugsfertigen und betriebsbereiten Erstellung der beiden Gebäude erforderlich sind. Dies beinhaltet auch die fest installierte Möblierung, sowie die die Erd- und Rohbauarbeiten und die gesamte Baustelleneinrichtung. Ferner gehört ebenfalls die weitere notwendige Planung und verantwortliche Gesamtkoordination und -steuerung der Ausführungsphase (nach Erteilung Baugenehmigung) zum Leistungsumfang. Das UKB hat eine Objektplanung bis einschl. Genehmigungsplanung und Erstellung von Leitdetails inkl. der zugehörigen Fachplanungen erstellen lassen und die Baugenehmigung bei der Stadt Bonn beantragt.
Ausgenommen sind lediglich die Bau- und Planungsleistungen zu den Freianlagen, hier ist eine separate Vergabe geplant. Gleiches gilt für die Leistungen zur öffentlichen / nicht-öffentlichen Erschließung. Die Leistungsgrenze endet hinter den bis 1m aus dem Gebäude herausgeführten technischen Anlagen (z.B. Leitungen) und Baukonstruktionen (z.B. Entwässerungsrinnen) - somit gehören z.B. das Erstellen der Baugrube, Verfüllen der Arbeitsräume, Verlegen der Grundleitungen etc. zum ausgeschriebenen Leistungssoll.
Seitens der Stadt Bonn liegt ein positiv beschiedener Vorbescheid der Baumaßnahme vor. Die Planung der Leistungsphasen 1 bis 4 ist erfolgt, der Bauantrag wurde Anfang Dezember 2021 bei der Stadt Bonn eingereicht.
Die bisher erfolgte Tragwerksplanung umfasst nicht die Genehmigungsstatik. Diese ist vom GÜ im Zuge seiner Planungsleistungen und auf Basis der Besonderheiten des von ihm verwendeten konstruktiven Systems zu erstellen und vor Baubeginn bei der Stadt Bonn einzureichen.
Den Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs liegen exemplarische Auszüge der Gebäudeplanung bei. Im Zuge des späteren Angebotsverfahrens werden den Bietern sämtliche Dokumente der Entwurfs- und Genehmigungsplanung zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YD0NL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.