RV über die Lieferung von Ergotron Monitorschwenkarmen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/05
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/willkommen-im-rzf
Abschnitt II: Gegenstand
RV über die Lieferung von Ergotron Monitorschwenkarmen
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (RV) über die Lieferung von Ergotron
Monitorschwenkarmen inkl. Zubehör (gemäß Leistungsbeschreibung) an die Dienststellen der Finanzverwaltung des Landes NRW.
Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW Roßstraße 131 40476 Düsseldorf Verschiedene Dienststellen der Finanzverwaltung des Landes NRW gemäß Dienststellenübersicht.
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss einer RV über die Lieferung von Monitorschwenkarmen inkl. Zubehör (vgl.1.12.2 der Leistungsbeschreibung) für die Landesfinanzverwaltung NRW (LFV NRW).
Ziel der Ausschreibung ist es, über den Auftragnehmer, nach Bedarf, Monitorschwenkarme inkl. Zubehör des Herstellers Ergotron zu beziehen. Der Gesamtbedarf kann zum jetzigen Zeitpunkt, noch nicht genau ermittelt werden. Die Lieferungen erfolgen an die Dienststellen der LFV NRW und die Beauftragungen werden durch das RZF NRW erfolgen.
Im Rahmen der Ausschreibung wird unter 1.8.2 der Leistungsbeschreibung eine Mindest- und Höchstabnahmemenge definiert.
Die Dauer der RV umfasst drei Jahre. Der Auftraggeber behält sich die Option vor, die RV um ein Jahr zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlage ist durch jeden Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen:
- HR-Eintrag (mit dem Angebot vorzulegen):
Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Folgende Unterlagen ist durch jeden Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen:
- Versicherungsauszug, Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe (mit dem Angebot beizufügen);
Aus dem Nachweis müssen die Deckungssummen hervorgehen.
- Bei Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Informationen zur Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe können dem Formular 511 EU und Kapitel A der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Unter Beachtung der Formulare 521 EU, 532 EU und 533 EU
Folgende Unterlage ist durch jeden Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen:
- Bei Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge/Eignungsleihe zu vergeben beabsichtigt. Informationen zur Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe können dem Formular 511 EU und Kapitel A der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Unter Beachtung der Formulare 521 EU, 532 EU und 533 EU
Es gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mit veröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeunterlagen. Auch im Falle des Zuschlags, werden die AGB´s vom Bewerber/Bieter nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücke/Dokumente wie Teilnahmeanträgen/Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheine abgebildet sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Sämtliche Vergabeunterlagen stehen kostenlos auf der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt "I.3) Kommunikation"). Die Unterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform (Vergabemarktplatz NRW) fristgerecht einzureichen. Angebote, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Ebenso wird die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt.
2) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
3) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de beantwortet. Mündliche/
Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und
der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bieterfragen für alle Bieter von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen zur Verfügung gestellt.
4) Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform.
Die Unterlagen dürfen ohne Aufforderung von der Vergabestelle (z. B bei einer Nachforderung) in keinem Falle per Mail oder über die Bieterkommunikation zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können.
Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss.
5) Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder rechtsverbindlich vertritt, eingereicht wird (s. beigefügtes Formular 531 EU).
Bietergemeinschaften müssen die im Formular 325 EU genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY6YYMK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter und Bewerber schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (RZF NRW).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen beim RZF NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, und gegen solche, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem RZF NRW gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das RZF NRW dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von fünfzehn Kalendertagen einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Internet-Adresse: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/willkommen-im-rzf