Ausschreibung von Software-Lösungen für Business Process Management inklusive Process Mining, IT-Architekturmanagement und Auditmanagement in drei Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 21/BPM EAM Audit/01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Software-Lösungen für Business Process Management inklusive Process Mining, IT-Architekturmanagement und Auditmanagement in drei Losen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Implementierung und Bereitstellung von SAAS-basierten IT-Lösungen im Kontext Qualitäts-, Prozess- und IT-Architekturmanagement über einen Zeitraum von fünf Jahren.
In diesem Zuge müssen folgende SAAS-Lösungen inklusive Implementierung und Transition der Altlösung jeweils als Los ausgeschrieben werden:
- Los 1: Business Process Management mit Process Mining
- Los 2: IT-Architekturmanagement
- Los 3: Auditmanagement
Business Process Management mit Process Mining
BwFuhrparkService GmbH Postfach 3195 53831 Troisdorf
Gegenstand dieses Loses ist die Umsetzung von Anforderungen an eine Business Process Management (BPM) Softwarelösung mit Process Mining zur Unterstützung des strategischen und operativen Qualitäts- und Prozessmanagements der BwFPS.
Aktuell ist eine cloudbasierte Business Process Management Softwarelösung inkl. integriertem Dokumentenmanagement (integrierte Datenbanklösung) aber ohne Process Mining im Einsatz.
Der unter Ziffer II.1.7 aufgeführte Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose wieder.
IT-Architekturmanagement
BwFuhrparkService GmbH Postfach 3195 53831 Troisdorf
Gegenstand dieses Loses sind sämtliche Anforderungen an eine IT-Architektur Softwarelösung zur Unterstützung des Enterprise Architekturmanagements (EAM) innerhalb der BwFPS GmbH.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist ein SaaS-Lösung der Firma LeanIX als Architekturtool im Einsatz. Neben der "Out of the box" konsumierbaren Integration zwischen LeanIX (Cloud) und Confluence (onPrem - BwFuhrpark) sind keine zusätzlichen Schnittstellen implementiert.
Der unter Ziffer II.1.5 aufgeführte Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose wieder.
Auditmanagement
BwFuhrparkService GmbH Postfach 3195 53831 Troisdorf
Gegenstand dieses Loses sind sämtliche Anforderungen an eine QM-Auditmanagement Softwarelösung zur Unterstützung des strategischen und operativen Qualitäts- und Prozessmanagements der BwFPS. Die BwFPS ist nach der ISO 9001 zertifiziert und führt jährlich interne Audits im Rahmen eines Auditprogramms sowie zusätzliche Ad-hoc Audits durch.
Der Auditprozess erstreckt sich von der Auditvorbereitung (Erstellung Auditprogramm und Auditzeitpläne) über die Durchführung (mit und ohne vordefinierte Fragenkataloge) und Dokumentation (Erstellung und Bearbeitung Auditberichte) bis hin zur Auditnachbereitung (Nachverfolgung der Korrekturmaßnahmen und Wirksamkeitskontrollen).
Der unter Ziffer II.1.7 aufgeführte Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose wieder.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Business Process Management inklusive Process Mining
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IT-Architekturmanagement
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auditmanagement
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHURK56
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom
17.2.2016, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016, Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 23.2.2016.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrags wegen unzulässig unterbliebener vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Auftraggeber geschlossen
werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle der BwFuhrparkService GmbH.
Die vorstehend genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen
Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 gerügt hat.