Bettseitige Telemedizinterminals zur Durchführung von telemedizinischen Konsultationen zwischen Krankenhäusern Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0421-AJ
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bettseitige Telemedizinterminals zur Durchführung von telemedizinischen Konsultationen zwischen Krankenhäusern
Es soll eine Intensiv-Station des Universitätsklinikums mit insgesamt 14 bettseitigen, an beweglichem Gelenkarm montierten Terminal-Systemen ausgestattet werden. Hierbei soll ein Industriepartner gefundent werden, der neben der Beschaffung der Hardware auch den Betrieb und die Aufrechterhaltung der entsprechenden Hintergrund-Serversysteme über die komplette Laufzeit gewährleistet. Dieser Betrieb muss für die gesamte Laufzeit von insg. 5 Jahren gewährleistet sein.
Universitätsklinikum Aachen AöR Pauwelsstr. 30 52074 Aachen
Die Implementierung einer wirtschaftlichen und ebenso technischen Lösung, eine einheitliche Umsetzung bei den Roll-out-Partnern, sowie eine darauf abgestimmte Konfiguration der technischen Komponenten durch den hier gesuchten Industriepartner und die Konzeption und Durchsetzung einer übergreifenden Roll-out- und Supportstrategie sind von essentieller Bedeutung. Um den besonderen technischen, medizinischen und inhaltlichen Herausforderungen Rechnung zu tragen, ist ein Betrieb des beschrieben Systems mit herkömmlicher, bereits vorhandener Infrastruktur nicht möglich. Im Rahmen dieser Vergabe soll daher die Beschaffung von spezieller Telemedizin-Hardware und Software erfolgen. Hierbei soll eine Intensiv-Station des Universitätsklinikums mit insgesamt 14 bettseitigen, an beweglichem Gelenkarm montierten Terminal-Systemen ausgestattet werden.
Hierbei soll ein Industriepartner gefunden werden, der neben der Beschaffung der Hardware auch den Betrieb und die Aufrechterhaltung der entsprechenden Hintergrund-Serversysteme über die komplette Laufzeit gewährleistet. Dieser Betrieb muss für die gesamte Laufzeit von insg. 5 Jahren gewährleistet sein. Des Weiteren müssen während dieser Zeit kontinuierlich Updates und Wartung der Geräte durchgeführt werden
Der gesuchte Industriepartner ist für die Beschaffung und Pflege von Hardware der betriebenen bettseitigen Telemedizin-Systeme, sowie der entsprechenden Software für telemedizinische Konsultationen, zuständig. Die Software muss entsprechend der lokalen Hardware und den lokalen IT-Strukturen des jeweiligen Roll-out-Partners konfigurierbar sein.
Weitere Beschreibungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
101016000 ICU4Covid
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Clinomic GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52066
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYDZ2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de