Anmietung eines Notarzteinsatzfahrzeuges gemäß DIN 75079 Referenznummer der Bekanntmachung: VOL 258-2021
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 237-623508)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frechen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50226
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.frechen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung eines Notarzteinsatzfahrzeuges gemäß DIN 75079
Langzeitmiete eines Notarzteinsatzfahrzeuges
gemäß DIN 75079 für die Dauer von 3 Jahren mit der Option um 1 Jahr zu verlängern.
MIETVERTRAGSPARAMETER
Mit Erhalt des Auftragsschreibens ist innerhalb von 24 Stunden ein Notarzteinsatzfahrzeug 4 x 4 auf Basis der DIN 75079 mit folgenden Adapterplatten bereitzustellen:
"Weinmann Basestation 3
"Accuvac
"Corpuls C3
Für das Übergangsfahrzeug, welches bis zur Auslieferung des im Leistungsverzeichnis dargestellten Fahrzeuges zu stellen ist, gelten die nachfolgend aufgeführten Mietparameter analog.
Bereitstellungszeitraum 36 Monate. Es muss die Möglichkeit bestehen den Vertrag optional um 12 Monate (36 + 12) zu verlängern. Diese beginnen mit Indienstnahme des Fahrzeuges gemäß Leistungsverzeichnis. Stichtag ist hier die Indienstnahme. Die Übergangszeit mit dem Interimsweise bereitzustellenden Fahrzeug zählt nicht zu den 36 Monaten + (12 Monate Optional)
"Erfüllung des Pflichtenheftes des bereitzustellenden Fahrzeuges
"Beinhaltet alle Betriebskosten des Fahrzeuges wie beispielsweise Verschleiß, Bremsen, Reifen, Steuer, Versicherung, Unfallmanagment, Einschleppen, Abschleppen, Bergung, etc.
"Eigenbeteiligung [Betrag gelöscht] Euro je Schadenfall.
"permanente Erreichbarkeit über einer kostenlosen Hotline welche 24/7 erreichbar ist
"Fahrzeugaustausch garantiert in 4-7 Stunden
"Zulassung des Fahrzeuges auf den Auftraggeber
"Bei Zulassung neueste vom Gesetzgeber geforderte Abgastechnologie
"Erfüllung aller DIN und UVV Vorgaben
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen