CoWA 2022 - Coaching, Wohnen und Arbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: V22/59/031
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.solingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
CoWA 2022 - Coaching, Wohnen und Arbeiten
Leistungsgegenstand ist eine Maßnahme gem. § 16 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und 3 SGB III, die erwerbsfähige Leistungsberechtigte an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranführt.
Im Rahmen der Maßnahme sollen Vermittlungshemmnisse festgestellt, verringert und beseitigt werden und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen mit Hilfe von Einzelcoachings, Workshops und Praktika in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden.
Ausgeschrieben wird die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme, deren Gegenstand die nachhaltige Vermittlung arbeitsloser Menschen im SGB-II-Bezug in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sein soll. Die Vermittlungsstrategien sind bedarfsgerecht auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auszurichten und basieren auf dem Einsatz von Einzelcoachings, Workshops und Praktika. Die Gesamtkonzeption soll einen stärkenorientierten Ansatz verfolgen. Wichtig hierbei ist das Herausarbeiten von Stärken und Potentialen der/des Teilnehmenden.
In den ersten 14 Tagen findet für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer eine Potenzialanalyse mit einem zeitlichen Volumen in Höhe 2 Stunden pro Woche statt. Parallel nehmen sie an einem Workshop mit einer Dauer von 2 Stunden pro Woche teil. Im weiteren Maßnahmeverlauf erhalten die Teilnehmenden 2 Stunden Einzelcoaching und 3 Stunden Workshop pro Woche. Bei Terminvereinbarungen sollen die Zeiten der Kinderbetreuung individuell berücksichtigt werden, so dass die Teilnehmenden keine zusätzliche Kinderbetreuung organisieren müssen.
Inhaltlich sollen die Teilnehmenden, ausgehend von einer individuellen Stärken− und Schwächenanalyse, auf dem Weg in den Arbeitsmarkt begleitet werden. Die Motivation soll gefestigt und die Persönlichkeit gestärkt werden. Der Fokus liegt auf der Hilfe zur Selbsthilfe. Das Coaching soll den Prozess begleiten, jeweils nachhalten und bei der Festlegung der Teilziele unterstützen. Die Einleitung weiterer Hilfs− bzw. Beratungsdienstleitungen soll unterstützt werden.
Da in den täglichen Beratungsgesprächen im Jobcenter immer häufiger prekäre Wohnsituationen zum Thema werden, soll im Rahmen der Maßnahme zusätzlich ein Modul „Wohnungscoaching“ angeboten werden. Schwierige Wohnsituationen bedeuten nicht selten ein Hemmnis bei der beruflichen Integration und können in Verbindung mit Arbeitslosigkeit zu einer Verschärfung sozialer Probleme führen. Das Wohnungscoaching soll dabei unterstützen, auf dem Wohnungsmarkt angemessenen Wohnraum durch individuelle Hilfen im Einzelfall zu finden und erhöht die Integrationschancen nachhaltig.
Praktika bei Arbeitgebern werden nach Bedarf in den Maßnahmeablauf integriert und – je nach individueller Lebenssituation der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (z.B. Kinderbetreuung, etc.) - in Teil- bzw. in Vollzeit absolviert.Am Ende der Maßnahmezuweisung erfolgt ein gemeinsames Abschlussgespräch mit der/dem Teilnehmenden, der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter des Auftragnehmers und der zuständigen Integrationsfachkraft des Auftraggebers. Alternativ kann hier auch ein gemeinsames Abschlussgespräch mit der/dem Teilnehmenden und der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter des Auftragnehmers sowie im Anschluss ein telefonisches Abschlussgespräch mit der zuständigen Integrationsfachkraft des Auftraggebers erfolgen.
Die Maßnahme ist auf 12 Monate angelegt.
12 Teilnehmendenplätze sollen im Zeitraum 01.03.2022 – 31.05.2022 zur Verfügung stehen. 60 Teilnehmendenplätze sollen insgesamt während der verbleibenden Maßnahmelaufzeit (01.06.2022 – 28.02.2023) zur Verfügung gestellt werden, eine Nachbesetzung frei werdender Plätze ist jederzeit möglich.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden für 6 Monate zugewiesen.
Leistungsgegenstand ist eine Maßnahme gem. § 16 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und 3 SGB III, die erwerbsfähige Leistungsberechtigte an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranführt.
Im Rahmen der Maßnahme sollen Vermittlungshemmnisse festgestellt, verringert und beseitigt werden und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen mit Hilfe von Einzelcoachings, Workshops und Praktika in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden.
Ausgeschrieben wird die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme, deren Gegenstand die nachhaltige Vermittlung arbeitsloser Menschen im SGB-II-Bezug in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sein soll. Die Vermittlungsstrategien sind bedarfsgerecht auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auszurichten und basieren auf dem Einsatz von Einzelcoachings, Workshops und Praktika. Die Gesamtkonzeption soll einen stärkenorientierten Ansatz verfolgen. Wichtig hierbei ist das Herausarbeiten von Stärken und Potentialen der/des Teilnehmenden.
In den ersten 14 Tagen findet für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer eine Potenzialanalyse mit einem zeitlichen Volumen in Höhe 2 Stunden pro Woche statt. Parallel nehmen sie an einem Workshop mit einer Dauer von 2 Stunden pro Woche teil. Im weiteren Maßnahmeverlauf erhalten die Teilnehmenden 2 Stunden Einzelcoaching und 3 Stunden Workshop pro Woche. Bei Terminvereinbarungen sollen die Zeiten der Kinderbetreuung individuell berücksichtigt werden, so dass die Teilnehmenden keine zusätzliche Kinderbetreuung organisieren müssen.
Inhaltlich sollen die Teilnehmenden, ausgehend von einer individuellen Stärken− und Schwächenanalyse, auf dem Weg in den Arbeitsmarkt begleitet werden. Die Motivation soll gefestigt und die Persönlichkeit gestärkt werden. Der Fokus liegt auf der Hilfe zur Selbsthilfe. Das Coaching soll den Prozess begleiten, jeweils nachhalten und bei der Festlegung der Teilziele unterstützen. Die Einleitung weiterer Hilfs− bzw. Beratungsdienstleitungen soll unterstützt werden.
Da in den täglichen Beratungsgesprächen im Jobcenter immer häufiger prekäre Wohnsituationen zum Thema werden, soll im Rahmen der Maßnahme zusätzlich ein Modul „Wohnungscoaching“ angeboten werden. Schwierige Wohnsituationen bedeuten nicht selten ein Hemmnis bei der beruflichen Integration und können in Verbindung mit Arbeitslosigkeit zu einer Verschärfung sozialer Probleme führen. Das Wohnungscoaching soll dabei unterstützen, auf dem Wohnungsmarkt angemessenen Wohnraum durch individuelle Hilfen im Einzelfall zu finden und erhöht die Integrationschancen nachhaltig.
Praktika bei Arbeitgebern werden nach Bedarf in den Maßnahmeablauf integriert und – je nach individueller Lebenssituation der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (z.B. Kinderbetreuung, etc.) - in Teil- bzw. in Vollzeit absolviert.Am Ende der Maßnahmezuweisung erfolgt ein gemeinsames Abschlussgespräch mit der/dem Teilnehmenden, der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter des Auftragnehmers und der zuständigen Integrationsfachkraft des Auftraggebers. Alternativ kann hier auch ein gemeinsames Abschlussgespräch mit der/dem Teilnehmenden und der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter des Auftragnehmers sowie im Anschluss ein telefonisches Abschlussgespräch mit der zuständigen Integrationsfachkraft des Auftraggebers erfolgen.
Die Maßnahme ist auf 12 Monate angelegt.
12 Teilnehmendenplätze sollen im Zeitraum 01.03.2022 – 31.05.2022 zur Verfügung stehen. 60 Teilnehmendenplätze sollen insgesamt während der verbleibenden Maßnahmelaufzeit (01.06.2022 – 28.02.2023) zur Verfügung gestellt werden, eine Nachbesetzung frei werdender Plätze ist jederzeit möglich.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden für 6 Monate zugewiesen.
Verlängerungsoption: 01.03.2023 - 29.02.2024
Wirtschaftlichstes Angebot: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Preis-/Leistungsverhältnis (%): 30 / 70
Aufschlüsselung der Leistungskriterien:
Ziele/Grundverständnis der eigenen Arbeit: 15 %
Auseinandersetzung mit der Zielgruppe: 15 %
Strategie/Maßnahmedurchführung: 60 %
Erfahrung: 10 %
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zertifizierung gemäß AZAV (Akkreditierungs− und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung). Diese Trägerzertifizierung wird benötigt (vgl. §§ 178 SGB III, 16 SGB II, 443 SGB III n. F.) wenn Sie als Träger Arbeitsförderungsmaßnahmen nach dem SGB III bzw. nach § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III durchführen. Dem Angebot in Kopie beizufügen.
Eigenerklärung nach § 123 GWB, Eigenerklärung nach § 124 GWB, Erklärung gemäß § 19 MiloG, Eigenerklärung Insolvenz - jeweils nachzuweisen gemäß Kriterienkatalog in den Vergabeunterlagen.
Gemäß VOL/B.
Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem verantwortlichen Verteter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Fristen für den Nachprüfungsantrag:
§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
sowie
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.