Sanierung Hallenbad in Selm - TGA - technische Gebäudeausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 62-2021-S
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Selm
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59379
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.selm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Hallenbad in Selm - TGA - technische Gebäudeausrüstung
Die Stadt Selm verfügt über eine Schwimmhalle im Stadtteil Selm, die in der Mitte der 1970er Jahre mit einer Sportbecken-größe von 25 x 10 Meter errichtet wurde. Die Flächen der Schwimmhalle teilen sich wie folgt auf:
- Schwimmhallte 483,96 m²
- Umkleidetrakt 156,96 m²
- Neben- und Technikräume 107,64m²
Der umbaute Raum wurde mit 5.168,88 m³ ermittelt.
Auftragsgegenstand ist die komplette Planung nach HOAI 2021 §56 Abs. 1, Honorarzone III Basishonorarsatz, für die Rettungswache in den Leistungsphasen 1 bis 9.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
59379 Selm
Die Stadt Selm verfügt über eine Schwimmhalle im Stadtteil Selm, die in der Mitte der 1970er Jahre mit einer Sportbecken-größe von 25 x 10 Meter errichtet wurde. Die Flächen der Schwimmhalle teilen sich wie folgt auf:
- Schwimmhallte 483,96 m²
- Umkleidetrakt 156,96 m²
- Neben- und Technikräume 107,64m²
Der umbaute Raum wurde mit 5.168,88 m³ ermittelt.
Auftragsgegenstand ist die komplette Planung nach HOAI 2021 §56 Abs. 1, Honorarzone III Basishonorarsatz, für die Rettungswache in den Leistungsphasen 1 bis 9.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Darstellung des Unternehmens bzw. Planungsbüros
- Vorstellung Unternehmen und Mitarbeiter
- Darstellung des internen Qualitätsmanagements
Darstellung eines Referenzprojektes
- Referenzgebäude entspricht dem Leistungsumfang
eines Hallenbades
- Angaben über personelle und technische
Bearbeitung am Referenzobjekt
- Angaben über die Kostensicherheit des Referenzobjektes
- Angaben über die Terminsicherheit des Referenzobjektes
- Darstellung der Projektorganisation anhand des Referenzobjektes
Darstellung zum Bauvorhaben (Projektorganisation)
- Vorstellung der Projektleitung und Beschreibung des Planungsteams
- Vorstellung einer, auf die konkrete Aufgabenstellung ausgerichtete, Projektorganisation und Personaldisposition für die gesamte Projektlaufzeit mit Angaben der örtlichen Präsenz und Verfügbarkeit (Personaleinsatzprogramm), Kostenkontrolle und Zeitmanagement
sh. Vergabeunterlagen.
- Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung bestehen nach dem TVgG-NRW (Tariftreue/Mindestentlohnung)
- Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
mit den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) (VOL/B)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Soweit im Verfahrensablauf Auskünfte erforderlich werden, sind Bieterfragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes zu stellen und werden auch hierüber beantwortet.
Ende der Frist zur Einreichung von Fragen für zusätzliche Informationen ist der 27.01.2022, damit die notwendigen Auskünfte von der Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der in § 20 Abs. 3 VgV genannten 6-Tage-Frist beantwortet werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVD5K6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.