Gemeinde Ascheberg Profilschule Campus - Freianlagenplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 5423/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ascheberg
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 59387
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ascheberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Ascheberg Profilschule Campus - Freianlagenplanung
Die Profilschule (ehemalige Realschule mit derzeit insgesamt ca. 300 Schülern) bildet mit der Mensa und der Sporthalle sowie den Sportanlagen das Schulzentrum. Es wurde zwischen den Jahren 1963 und 1971 erbaut, mehrfach erweitert und lange Zeit von einer Realschule genutzt. Mit dem Auslaufen der Realschule am 31.7.2016 nutzt die neue Schulform (Profilschule) die ehemaligen Gebäude. Um den Profilschulstandort in Ascheberg zu konzentrieren, wird die ehem. Hauptschule in Herben aufgegeben (mit derzeit insgesamt ca. 200 Schülern). Dafür müssen die Bestandsgebäude erweitert, umgebaut und saniert sowie ein Neubau errichtet werden und neue Schul und Pausenflächen realisiert werden. Hierzu wurde ein Konzept für die bauliche Erweiterung der Schulgebäude um mindestens ca. 1.750 qm pädagogischer Nutzfläche und den sich nach Bedarf ergebenen Anpassungsarbeiten in den Bestandsgebäuden, durch ein vorangeschaltetes "VgV - Verfahren Objektplanung" entwickelt.
Die Fehlfläche setzt sich aus Unterrichtsräumen, Fachklassen, Ganztag sowie Verwaltung zusammen. Für die Planungen am Standort gelten die funktionalen Anforderungen sowie das Raumpro-gramm der Auslobung und die Vorstellungen der Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen, Lehrern sowie der Eltern. Die Freiflächen des Planungsbereichs sollen neu gestaltet und barrierefrei ausgeführt werden. Auch die Pausenflächen von mindestens 2.340 qm sollen alters- und bedarfsgerecht mit einer hohen Aufenthaltsqualität neu gestaltet werden. Die Erschließung des Planungsgrundstücks inklusive der Stellplatzflächen muss ebenfalls neu gestaltet werden.
Profilschule Campus Bahnhofsweg 3-5 59387 Ascheberg
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind die Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Freianlagenplanung für die Gestaltung und Realisierung der Schul- und Pausenhöfe sowie der sonstigen Erschließungsflächen für die Profilschule in Ascheberg. Beauftragt werden sollen zunächst die Leistungsphasen 1 und 4. Für die weiteren Leistungsphasen ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (siehe Abschnitt II.2.11).
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens.
Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt.
Die weiteren Leistungsphasen kann der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiter beauftragen, worauf der Auftragnehmer keinen Rechtsanspruch hat.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die derzeitige grobe Annahme für den Fertigstellungstermin des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufsqualifikation als Landschaftsarchitekt/in (siehe Abschnitt III.2.1.)
Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines enstprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen über vergleichbare Planungsleistungen für Freianlagen in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war eine speziell zur Nutzung durch Kinder und/oder Jugendliche bestimmte Freifläche (z. B. Außenanlagen einer weiterführenden Schule).
b) Für dieses Vorhaben wurde mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 zum Leistungsbild Objektplanung Freianlagen bearbeitet und ist abgeschlossen, wobei die LPh 8 bereits mit Fertigstellung der Baumaßnahme, d. h. werkvertraglicher Abnahme aller Ausführungsleistungen durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt) als abgeschlossen gilt.
c) Die Freianlage entsprach mind. der Honorarzone III gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten für die Freianlagen (ohne Planungs-/Nebenkosten) betrug mind. [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt.).
e) Die Leistungen zur Objektplanung Freianlagen wurden nicht vor dem 01.02.2017 beendet und auch eine eventuell bereits erfolgte Baufertigstellung (siehe b) lag nicht vor dem 01.02.2017.
2. Anzahl fester Mitarbeiter/innen im Bereich Freianlagenplanung mit Zulassung als Landschaftsarchitekt/in bzw. der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden, sowie sonstiger fester Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Landschaftsarchitektur, Landschaftsbau oder einer vergleichbaren Fachrichtung, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2019, 2020 und 2021 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Referenz- bzw. Angebotsformular.
Die nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 2 bis 8 des Leistungsbildes Freianlagen abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur Leistungsphasen, die abschließend bearbeitet worden sind, wobei die LPh 8 bereits mit Fertigstellung der Baumaßnahme, d. h. werkvertraglicher Abnahme aller Ausführungsleistungen durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt) als abgeschlossen gilt.
Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen im Bereich Freianlagenplanung mit Zulassung als Landschaftsarchitekt/in (bzw. der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden) darf (umgerechnet in Vollzeitstellen) sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen. Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen im Bereich Freianlagenplanung mit Zulassung als Landschaftsarchitekt/in (bzw. der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden) oder einem Hochschulabschluss der Fachrichtung Landschaftsarchitektur, Landschaftsbau oder einer vergleichbaren Fachrichtungdarf (umgerechnet in Vollzeitstellen) darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 nicht unter 3,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Über neue Bieterinformationen werden nur solche Unternehmen unaufgefordert informiert, die in dem verwendeten Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) registriert sind und sich für das Verfahren freischalten lassen. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Vergabeunterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRRNCU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland