Universität Bonn, Grundinstandsetzung Physik - Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 025-21-00805
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universität Bonn, Grundinstandsetzung Physik - Objektplanung Gebäude
Der Auftraggeber führt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV durch.
Universität Bonn Nußallee 12 53115 Bonn
Das Gebäude in der Nußallee 12 in 53115 Bonn wird durch das Physikalische Institut der Universität Bonn genutzt. Das Gebäude besteht aus sieben Bauteilen, die an die Nußallee und den Sabottaweg angrenzen. Bauteil I ist das so genannte Hauptgebäude mit einem Hörsaalbereich, steht unter Denkmalschutz und
wurde um 1912 errichtet. Bauteil II und III grenzen an das Bauteil I an und wurden in den 1960er Jahren errichtet, das Bauteil III wurde in den 1980er Jahren um eine Büroetage aufgestockt. In Bauteil III befindet sich der Versuchsaufbau ELSA (Elektronen Stretcher Anlage), der sich in ihrem weiteren Verlauf in einem Ringtunnel unter der Gartenfläche vor dem Bauteil I und unter diesem erstreckt. Die Bauteile IV bis VII befinden sich im Hinterhofbereich, beinhalten elektrische Anlagen zum Betrieb der ELSA und eine
Werkstatt.
Es ist vorgesehen, die Bauteile zu sanieren, zu modernisieren und umzubauen, wobei z.B. das
nachträglich aufgestockte 2. OG des Bauteils III rückgebaut und als Flachdach für die Aufstellung von Lüftungs- und Kühlgeräten hergestellt wird. Für Bauteil II wird an jetziger Stelle nach Abbruch ein Ersatzneubau mit größerer Kubatur als der derzeitige Bestand errichtet. Im Ersatzneubau BT II sollen alle Laborflächen und auch die Werkstatt Bauteil VI heutigen Anforderungen entsprechend Platz finden.
Bauteil VI wird nach Verlagerung in den Ersatzneubau abgebrochen. Auch die Stromversorgung für die ELSA muss saniert werden. Hier sei im besonderen Bauteil V genannt. Für den Betrieb der darin befindlichen Kondensatoren und Transformatoren besteht aufgrund PCB eine Betriebserlaubnis nur
noch bis Ende 2025.
Die Grundinstandsetzung des Physikalischen Institutes beinhaltet im Einzelnen insbesondere folgende
Maßnahmen:
- Brandschutzmaßnahmen
- Erneuerung der TGA und Elektroanlagen
- Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Barrierefreiheit
- Schadstoffsanierung
- Neustrukturierung der bestehenden Gebäudeflächen
- Errichtung eines Ersatzneubaus für bestehende Laborfläche
Das Projekt "Grundinstandsetzung des Physikalischen Institutes" als Gesamtmaßnahme gliedert sich in:
- Abbruch BT II mit weiteren Vorabmaßnahmen
- Ersatzneubau BT II
- Umbau und Sanierung.
Um die Realisierung Umbau und Sanierung terminlich zu optimieren, ist der Abbruch BT II mit weiteren Vorabmaßnahmen vorgezogen zu planen und auszuführen. Dies bezieht sich v.a. auf das Bauteil II und besteht insbesondere aus:
- dem Ersatz der Mittelspannungsanlage im abzureißenden Bauteil II (diese
Mittelspannungsanlage versorgt weitere Gebäude auf der Liegenschaft, so dass ihr Betrieb nicht unterbrochen werden darf. Das heißt, für die Mittelspannungsanlage ist entweder ein Interim außerhalb des Baufeldes zu schaffen um dann in dem Neubau Bauteil II wieder dauerhaft verortet zu werden oder es ist eine dauerhafte neue Verortung an anderer Stelle außerhalb des Baufeldes vorzusehen.),
- dem Ersatz für weitere Anlagen und Bauteile wie zum Beispiel der Kühlung des Atlas- Servers, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes von ELSA im abzureißenden Bauteil II verortet ist,
- dem Abbruch des Bestandsbauteils II inkl. ggf. vorangegangener Schadstoffsanierung etc.,
- der Baufeldfreimachung für den Neubau Bauteil II mit ggf. notwendiger Altlastenbeseitigung, Verlegung von Medien, Kampfmittelbeseitigung etc.,
- der Erstellung der Baugrube für den Neubau Bauteil II,
- sonstige Maßnahmen, die sich im Zuge der Planung als sinnvoll und notwendig ergeben.
Die LPH 1 und LPH 2 Abbruch BT II mit weiteren Vorabmaßnahmen werden zusammen mit der LPH 1 und LPH 2 Umbau- und Sanierung und Ersatzneubau BT II geplant. Die LPH 3, LPH 4, LPH 5 und LPH 6 Abbruch BT II mit weiteren Vorabmaßnahmen müssen parallel zu der LPH 3 Umbau- und Sanierung und
Ersatzneubau BT II erbracht werden. Grundlage der Kosten der Planungssollvereinbarung der
Gesamtmaßnahme sind für den Abbruch BT II mit weiteren Vorabmaßnahmen somit deren bepreiste Leistungsverzeichnisse und für Umbau- und Sanierung und des Ersatzneubau BT II die Kostenberechnung. Mit Abschluss der Planungssollvereinbarung werden auch Mittel für die Durchführung Abbruch BT II mit weiteren Vorabmaßnahmen zur Verfügung stehen, so dass danach unmittelbar die LPH 7 Abbruch BT II mit weiteren Vorabmaßnahmen erfolgen kann.
Mit der LPH 8 Abbruch BT II mit den weiteren Vorabmaßnahmen kann nach Auszug des Physikalischen Institutes begonnen werden und sie muss vor Beginn der LPH 8 Umbau und Sanierung, Ersatzneubau BT II fertiggestellt sein. Während der Realisierung Abbruch BT II mit weiteren Vorabmaßnahmen muss der Betrieb ELSA weiter aufrechterhalten bleiben, was bei der Planung und Realisierung zu
berücksichtigen ist.
Umbau und Sanierung, Ersatzneubau BT II bestehen aus:
- Umbau und Sanierung einschließlich aller Maßnahmen zur Wiederaufnahme des Betriebes ELSA (Austausch Kondensatoren, neue Rückkühler Bauteil III und weitere Maßnahmen, die im Zuge der Planung zu identifizieren sind)
- Ersatzneubau BT II
Es werden nur diejenigen Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, welche die Mindestkriterien gem. Ziffer III.1.2 und III.1.3 erfüllen.
Wenn mehr als fünf Bewerber die Mindestkriterien erfüllen, werden nur die fünf am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollten mehr als fünf Bewerber die Mindestkriterien erfüllen, wird anhand weiterer Bewertungskriterien die Referenzen wie folgt weiter ausgewertet und bepunktet: Es werden die Punkte für alle Referenzen einzeln ermittelt, addiert und letztlich der Mittelwert gebildet. Es werden folgende Abstufungen bei der Bepunktung gemacht:
- Auftraggeber:
1. öffentlicher Auftraggeber: 6 Punkte
2. sonstiges: 0 Punkte
- Baumaßnahme
1.Sanierung/ Modernisierung im laufenden Betrieb: 6 Punkte
2. Umbau: 3 Punkte
3. Sonstige: 0 Punkte
- erbrachte Leistung:
1. Leistungsphasen 1-8 HOAI: 6 Punkte
2. Sonstige: 0 Punkte
- Projektgröße BGF in m2
1. über 10.000m2: 6 Punkte
2. über 5.000m2: 3 Punkte
3. bis 5.000m2: 0 Punkte
- Baukosten KG 300+400 brutto:
1. über 32 Mio. EUR (brutto): 6 Punkte
2. über 24 Mio. EUR brutto: 3 Punkte
3. bis 24 Mio. EUR brutto: 0 Punkte
Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist,
die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis verfügen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/Ingenieur benennen.
- Angaben zum Bewerber
- Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren
- Interessen und Beteiligungen
- Zusammenarbeit mit Anderen
- Erklärung zwingender Ausschluss
- Erklärung Ausschluss
- Verpflichtungserklärung Haftpflichtversicherung
- Wirtschaftliche und berufliche Leistungsfähigkeit
- Unternehmensreferenzen
- Erklärung zur technischen Ausstattung
Sofern der Bewerber sich bei der Einreichung von Nachweisen zu Umsatzerlösen / Mitarbeitern / Referenzen auf Nachunternehmer beruft, sind von diesen Nachunternehmern einzureichen:
- Erklärung Nachunternehmer
Verpflichtung zum Abschluss einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für die ausgeschriebenen Leistungen in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro für Personen- und [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden je Schadensfall.
Die Versicherung muss mindestens zweifach maximiert sein bei natürlichen Personen bzw. mindestens dreifach maximiert bei juristischen Personen. Die Versicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen.
Als Mindestkriterium müssen vom dem Bewerber i.M. der letzten drei Jahre (2018 bis 2020) mindestens 15 MA mit abgeschlossenem Studium nachgewiesen werden.
Als Mindestkriterium müssen vom dem Bewerber i.M. der letzten drei Jahre (2018 bis 2020) mindestens [Betrag gelöscht] Euro Jahresumsatz nachgewiesen werden.
Gewertet werden drei Referenzen, welche jeweils den unten angegebenen Mindestkriterien entsprechen.
Mindestanforderungen für alle drei Referenzen:
- Die Referenzen müssen in den letzten 5 Jahren (12/2016 - 12/2021) - Bearbeitung mindestens der Leistungsphase 4-8 im Zeitraum.
- Drei Referenzen für Objektplanung Gebäude, davon mindestens eine Referenz über eine Maßnahme in einem denkmalgeschützten Gebäude und mindestens eine Referenz über eine Maßnahme, die im laufenden Betrieb saniert wurde.
-Die Mindestanforderungen Denkmalschutz und Sanierung im laufenden Betrieb können nicht in einer Referenz nachgewiesen werden, sondern müssen verschiedene Baumaßnahmen betreffen.
siehe Ziffer III.1.1)
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Siehe auch unter VI.3) Zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium:
- Vorgehen im ausgeschriebenen Projekt: 20 %
- Projektablauf/Projektorganisation: 14 %
- Erläuterungen zur Kostenplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt: 10 %
- Erläuterungen zur Terminplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt: 8 %
- Erläuterungen zur Qualitätssteuerung am ausgeschriebenen Projekt: 8 %
- Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals: 10 %
- Honorarangebot: 30 %
Sonstige Informationen
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei
fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen.
2. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der
Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet.
Bieterfragen sind bis zu 6 Kalendertage vor der Abgabefrist zu stellen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bewerber haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags beantwortet werden.
3. Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
4. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen. Mehrfachbewerbungen von Nachunternehmern sind nicht zulässig.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen.
6. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
7. Der Bewerber verpflichtet sich auch zur Einhaltung der DSGVO und des Mindestlohngesetzes.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYC0M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.blb.nrw.de