Rahmenvereinbarung über die Inspektion, Wartung und Reparatur der beweglichen Sportgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0061-1000-3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Inspektion, Wartung und Reparatur der beweglichen Sportgeräte
Inspektions-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an beweglichen Sportgeräten in diversen städtischen Turn- und Sporthallen, verteilt auf 9 Kölner Stadtbezirke.
Inspektions-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an beweglichen Sportgeräten (Stadtbezirke 1 und 2)
Rahmenvertrag 3 - Inspektions-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an beweglichen Sportgeräten gesamtes Stadtgebiet Köln
Inspektions-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an beweglichen Sportgeräten (Stadtbezirke 1 und 2)
Verlängerung um weitere 24 Monate möglich.
Wie bereits dargestellt, kann der Vertrag nach 2 Jahren um weitere 2 Jahre verlängert werden.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Inspektions-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an beweglichen Sportgeräten (Stadtbezirk 9)
Rahmenvertrag 3 - Inspektions-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an beweglichen Sportgeräten gesamtes Stadtgebiet Köln
Inspektions-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an beweglichen Sportgeräten (Stadtbezirk 9)
Verlängerung um weitere 24 Monate möglich.
Wie bereits dargestellt, kann der Vertrag nach 2 Jahren um weitere 2 Jahre verlängert werden.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Inspektions-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an beweglichen Sportgeräten (Stadtbezirke 7 und 8)
Rahmenvertrag 3 - Inspektions-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an beweglichen Sportgeräten gesamtes Stadtgebiet Köln
Inspektions-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an beweglichen Sportgeräten (Stadtbezirke 7 und 8)
Verlängerung um weitere 24 Monate möglich.
Wie bereits dargestellt, kann der Vertrag nach 2 Jahren um weitere 2 Jahre verlängert werden.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Inspektions-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an beweglichen Sportgeräten (Stadtbezirke 3 und 4)
Rahmenvertrag 3 - Inspektions-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an beweglichen Sportgeräten gesamtes Stadtgebiet Köln
Inspektions-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an beweglichen Sportgeräten (Stadtbezirke 3 und 4)
Verlängerung um weitere 24 Monate.
Wie bereits dargestellt, kann der Vertrag nach 2 Jahren um weitere 2 Jahre verlängert werden.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Inspektions-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an beweglichen Sportgeräten (Stadtbezirke 5 und 6)
Rahmenvertrag 3 - Inspektions-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an beweglichen Sportgeräten gesamtes Stadtgebiet Köln
Inspektions-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an beweglichen Sportgeräten (Stadtbezirke 5 und 6)
Verlängerung um weitere 24 Monate möglich.
Wie bereits dargestellt, kann der Vertrag nach 2 Jahren um weitere 2 Jahre verlängert werden.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung,
- Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro
- gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
- gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz,
- Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung,
- es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt,
- das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation
- es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor.
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Angebotsvordruck abgegeben.
Darüber hinaus bestehen folgende Auflagen:
- Auszug aus dem aktuellen Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem die Bieterin ansässig ist, aus dem hervorgeht, dass sie die Leistung erbringen kann. Sollte dies aus dem Handelsregister nicht hervorgehen, so ist zusätzlich ein offizieller Nachweis (Berufsgenossenschaft, Finanzamt, Krankenkasse, Innung et cetera) vorzulegen.
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens pro Jahr und über die Leistungen, die Gegenstand der Ausschreibung sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
- Gültiger Nachweis, dass das Unternehmen über die entsprechende Fachkunde verfügt, Sicherheitsinspektionen mit Dokumentation und Prüfplakette durchzuführen (zum Beispiel TÜV, RAL GZ 945 oder vergleichbare Zertifizierung eines Fachverbandes).
- Übersicht in Form einer Referenzliste über die in den letzten zwei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Angaben in der Referenzliste sollten sich dabei nur auf die wesentlichsten Aufträge beschränken beziehungsweise auf die, die am ehesten der Größenordnung dieser Ausschreibung entsprechen und nicht mehr als 2 Referenzen enthalten. Aus der Übersicht müssen der Rechnungswert und der Leistungszeitraum ersichtlich sein. Die Referenzen müssen Angaben zu Kontaktdaten des Referenzgebers (beispielsweise Telefonnummer oder E-Mail) enthalten, die eine Überprüfung der Referenz beim Referenzgeber ermöglichen.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zimmer 10.A21
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYC90
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU