Stadt Schwerte - Freianlagenplanung für einen "Klimagarten" Referenznummer der Bekanntmachung: 30-10-71-75/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerte
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 58239
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwerte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Schwerte - Freianlagenplanung für einen "Klimagarten"
Freianlagenplanung für einen "Klimagarten"
Im Jahr 2027 wird im Ruhrgebiet die Internationale Gartenausstellung (IGA 2027) stattfinden. Sie wird die erste dezentrale Internationale Gartenausstellung. Das Konzept der IGA 2027 sieht drei Ebenen vor. Die Stadt Schwerte beteiligt sich dabei neben 37 anderen Projekten in der mittleren Ebene "Unsere Gärten" mit dem Projekt "Klimagarten". Den Verfahrensgegenstand bildet die Freianlagenplanung, Leistungsphasen 1-8, wobei der Auftrag in einer ersten Stufe bis zur Leistungsphase 3 erteilt wird.
Freifläche entlang des Dinkelweges 58239 Schwerte
Freianlagenplanung
Das Projekt der Stadt Schwerte wurde bereits in einem Filter- und Qualifizierungsprojekt mit dem ersten von drei Sternen seitens des Regionalverband Ruhr als "IGA-fähig" beurteilt. Die Bewertung erfolgte anhand von Kriterien wie regionaler Bedeutung, Modellcharakter und Nachhaltigkeit. Das Konzept umfasst die Themenkomplexe Klimaschutz und Klimaanpassung. Es beinhaltet dabei einerseits Bildungsaspekte durch theoretische Wissensvermittlung und andererseits die praktische Umsetzung und Erfahrbarkeit der genannten Themenbereiche. Es soll so ein multifunktionaler Klimagarten entstehen, der sich in vorhandene grün-blaue Infrastrukturen einfügt und für die Themenbereiche rund um den fortschreitenden Klimawandel im Allgemeinen sowie für die Stadt Schwerte im Speziellen sensibilisiert. Ziel ist dabei die Wissensvermittlung mit gleichzeitiger, unmittelbarer praktischer Erfahrbarkeit vor Ort für unterschiedlichste Zielgruppen. Der Klimagarten soll sich aus einer Hauptfläche (ca. 1,1 ha) sowie zwei angrenzenden Nebenflächen zusammensetzen. Der Großteil der Planungsleistung des Klimagartens betrifft dabei die Hauptfläche; die Nebenflächen sollen als Anknüpfungspunkte des Klimagartens in die Umgebung fungieren.
Zur Erreichung des zweiten und dritten Sterns ist eine verbindliche Förderzusage zur Finanzierung des Projekts notwendig. Hier ist dem Projekt eine Förderung im Bundesprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" (Umsetzung und Begleitung durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)) nach Einplanung durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in Aussicht gestellt worden. In einem nächsten Schritt müssen nun die Planungsleistungen des Projektes zur Vorbereitung der nächsten Phase des Förderverfahrens erfolgen. Diese umfasst die Aufforderung des BBSR zur Antragstellung der Zuwendung des Projektes.
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Verbleiben nach Anwendung von Ausschlussgründen mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl die folgenden Kriterien:
1) Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich (Freianlagenplanung für Garten- und Hallenschauen, Parkanlagen, Schulgärten und naturkundliche Lehrpfade und -gebiete sowie innerörtliche Grünzüge und Grünverbindungen mit besonderer Ausstattung) des Auftrags / 500.000 (Gewichtung = 10 %, Höchstpunktzahl = 5 Punkte).
2) Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter insgesamt der letzten 3 Geschäftsjahre (Gewichtung = 5 %; Höchstpunktzahl = 5 Punkte mit 5 Punkte für durchschnittliche Mitarbeiteranzahl ? 7 Mitarbeiter, 4 Punkte ? 6 Mitarbeiter, 3 Punkte ? 5 Mitarbeiter, 2 Punkte ? 4 Mitarbeiter, 1 Punkt ? 3 Mitarbeiter, sonst 0 Punkte).
3) Büroreferenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten 5 Jahren (Stichtag 01.12.2016; Gewichtung = 85 %; Höchstpunktzahl = 10 Punkte, aufgeteilt auf 2 Referenzen zu je max. 5 Punkte mit folgenden Kriterien:
a) Objekt, max. 1,25 Punkte: 1,25 Punkte für Referenz ist ein(e) Garten- oder Hallenschau, Parkanlage, Schulgarten oder naturkundlicher Lehrpfad bzw. -gebiet; 0,625 Punkte für Referenz ist kein(e) Garten- oder Hallenschau, Parkanlage, Schulgarten oder naturkundlicher Lehrpfad bzw. -gebiet, jedoch ein Objekt aus dem Bereich der innerörtlichen Grünzüge oder Grünverbindungen mit besonderer Ausstattung.
b) Erbrachte Leistungsphasen, max. 1,25 Punkte: 1,25 Punkte für Gegenstand der Referenz sind erbrachte Leistungen der Leistungsphasen 1-8 gemäß § 39 HOAI. Die Leistungen sind bereits vollständig erbracht; 0,625 Punkte für Gegenstand der Referenz sind beauftragte Leistungen der Leistungsphasen 1-8 gemäß § 39 HOAI. Die Leistungen sind noch nicht vollständig erbracht.
c) Anrechenbare Kosten, max. 1,25 Punkte: 1,25 Punkte für Gegenstand der Referenz sind Leistungen mit anrechenbaren Kosten gemäß § 38 Abs. 1 HOAI i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR netto oder mehr; 0,625 Punkte für Gegenstand der Referenz sind Leistungen mit anrechenbaren Kosten gemäß § 38 Abs. 1 HOAI i.H.v. mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto, jedoch weniger als [Betrag gelöscht] EUR netto.
d) Honorarzone, max. 1,25 Punkte: 1,25 Punkte für Gegenstand der Referenz sind Leistungen, welche mind. der Honorarzone V gemäß § 40 HOAI zuzuordnen sind; 0,625 Punkte für Gegenstand der Referenz sind Leistungen, welche der Honorarzone IV gemäß § 40 HOAI zuzuordnen sind.
Die Referenzen müssen vergleichbar sein. Darunter fällt insbesondere die Freianlagenplanung für Garten- und Hallenschauen, Parkanlagen, Schulgärten und naturkundliche Lehrpfade und -gebiete sowie innerörtliche Grünzüge und Grünverbindungen mit besonderer Ausstattung. Ebenfalls fällt hierunter hinblicklich des Leistungsumfangs die Erbringung der Leistungsphasen 1-8 gemäß § 39 HOAI, hinblicklich der Größenordnung anrechenbare Kosten gemäß § 38 Abs. 1 HOAI ab [Betrag gelöscht] EUR netto und hinsichtlich der Schwierigkeit Honorarzone IV oder höher.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung. Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1-3 nach HOAI beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen 4-8 beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf aber kein Rechtsanspruch besteht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung und Erteilung entsprechender Erlaubnisse sowie Erklärung zu bestehenden Eintragungen bei Registern und Kammern.
2) Erklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB und § 124 GWB.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die unter III.1.1) genannten Angaben und Erklärungen durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu machen. Im Übrigen erfolgt die Eignungsprüfung einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft anhand der kumulativen Angaben ihrer einzelnen Mitglieder, sofern sich aus den Angaben unter III.1.2) und III.1.3) nichts anderes ergibt.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Nachweis (nicht älter als 12 Monate) der Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 1 Mio. EUR für Personenschäden und 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Deckungssumme muss mindestens in doppelter Höhe pro Jahr zur Verfügung stehen. Bewerbergemeinschaften können den Nachweis selbst erbringen oder durch ihre Mitglieder (kumulative Betrachtung). Zum Nachweis ist alternativ die Vorlage einer Deckungszusage einer Versicherung zulässig, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
2) Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren.
3) Erklärung über Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Freianlagenplanung für Garten- und Hallenschauen, Parkanlagen, Schulgärten und naturkundliche Lehrpfade und -gebiete sowie innerörtliche Grünzüge und Grünverbindungen mit besonderer Ausstattung) in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
2) Büroreferenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten 5 Jahren (Stichtag 01.12.2016). Die Referenzen müssen vergleichbar sein. Darunter fällt insbesondere die Freianlagenplanung für Garten- und Hallenschauen, Parkanlagen, Schulgärten und naturkundliche Lehrpfade und -gebiete sowie innerörtliche Grünzüge und Grünverbindungen mit besonderer Ausstattung. Ebenfalls fällt hierunter hinblicklich des Leistungsumfangs die Erbringung der Leistungsphasen 1-8 gemäß § 39 HOAI, hinblicklich der Größenordnung anrechenbare Kosten gemäß § 38 Abs. 1 HOAI ab [Betrag gelöscht] EUR netto und hinsichtlich der Schwierigkeit Honorarzone IV oder höher.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestanforderung hinsichtlich der Büroreferenzen ist die Vorlage von mindestens einer Referenz aus dem Bereich der Freianlagenplanung für Garten- und Hallenschauen, Parkanlagen, Schulgärten oder naturkundliche Lehrpfade und -gebiete (nicht: innerörtliche Grünzüge und Grünverbindungen mit besonderer Ausstattung). Es müssen die Leistungsphasen 1-8 gemäß § 39 HOAI erbracht worden sein. Der Auftrag muss seit dem 01.12.2016 abgeschlossen sein. Die Referenz muss der Honorarzone IV oder höher gemäß § 40 HOAI zuzuordnen sein. Die anrechenbaren Kosten gemäß § 38 Abs. 1 HOAI betrugen mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto. Die Möglichkeit zur Eignungsleihe gem. § 47 VgV bleibt hiervon unberührt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5LYYCL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.