Ausschreibung einer Rahmenvereinbarungen für die Steuerberatungsleistungen für die BwFuhrparkService GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 21/Steuerberatung/04
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung einer Rahmenvereinbarungen für die Steuerberatungsleistungen für die BwFuhrparkService GmbH
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Erbringung von Steuerberatungsleistungen. Für den Eigenbetrieb des Unternehmens hat die BwFuhrparkService GmbH Bedarf an steuerlicher Beratung und Unterstützung zur ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen Behandlung sämtlicher Ertrag-, Verbrauch- und Verkehrssteuerarten inklusive der erforderlichen Erklärungen zu den Steuerarten Ertrag-, Verbrauch- und Verkehrssteuer.
BwFuhrparkService GmbH Postfach 3195 53831 Troisdorf
Es soll eine Rahmenvereinbarung zur Steuerberatung für die BwFuhrparkService GmbH abgeschlossen werden. Dieser beinhaltet die
a. steuerliche, während der Vertragsdauer permanent durchgeführte Beratung (umfasst Tätigkeiten gemäß § 21 StBVV,
b. steuerliche, während der Vertragsdauer permanent durchgeführte Unterstützung (umfasst Tätigkeiten gemäß §§ 23 - 31; 38 und 40 ff. StBVV) und
c. Erstellung von steuerlichen, während der Vertragsdauer adhoc erforderlichen gutachterlichen Stellungnahmen (umfasst Tätigkeiten gemäß § 22 StBVV).
zu allen Ertrag-, Verbrauch- und Verkehrssteuerarten.
Art, Umfang und Inhalt der Leistungen werden im konkreten Beauftragungsfall (Abruf) durch den Auftraggeber festgelegt.
Der unter Ziffer II.1.5 aufgeführte Wert gibt die Auftragswertschätzung wieder.
Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto über die gesamte Laufzeit begrenzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung (z. B. im Hinblick auf die geforderten Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen.
Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Angebot beizufügen. Die nachfolgenden Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen
unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Vorstehende Regelungen sind auch für die Nachweise gemäß Ziffer III.1.2) und III. 1.3) zu beachten.
Allgemeine Angaben des Bieters (Vordruck)
- Teilnahme als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft
- Angaben zur Aufgabenteilung bei Bietergemeinschaft und
Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft
- Unterbeauftragung von Leistungen
Aktueller Handelsregisterauszug (Ausländische Unternehmen haben eine vergleichbare Bescheinigung vorzulegen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen.)
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine
Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt- und Produkthaftpflicht, German Standard, mit pauschal 3,0
Mio. Euro gefordert. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den
Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob
das Unternehmen über eine solche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Die Kopie der Police kann vom
Auftraggeber nachgefordert werden. Sofern hier mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des
Angebotes.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine
Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt- und Produkthaftpflicht, German Standard, mit pauschal 3,0
Mio. Euro gefordert. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den
Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob
das Unternehmen über eine solche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Die Kopie der Police kann vom
Auftraggeber nachgefordert werden. Sofern hier mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des
Angebotes.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden mindestens eine Referenz von einem Unternehmen, das in der Branche Autovermietung / Automotive tätig ist, eine Referenz von einem Unternehmen, das in der Leasingbranche tätig ist sowie eine Referenz von einem Unternehmen, welches im öffentlichen Bereich mit Beratungsprojekten mit internationalem Bezug anzusiedeln ist, aus den letzten drei Jahren (2018, 2019, 2020) gefordert.
Der Nachweis ist mit der Angebotsabgabe auf Basis einer Eigenerklärung, unter Verwendung der im Angebotsformular veröffentlichten Vorlage, zu erbringen. Eine Kombination der einzelnen Mindestanforderungen innerhalb einer konkreten Referenz ist zulässig.
Sofern es dem Bieter verwehrt ist, den Referenzgeber namentlich in der Referenz zu nennen, hat er dies in der Referenz mitzuteilen und den Referenzgeber so konkret wie möglich zu umschreiben.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit Angebotsabgabe Angaben zum Informationssicherheitsmanagementsystem zu machen. Die Angaben erfolgen auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular. Hier erklärt der Bieter, ob sein Unternehmen gemäß DIN EN ISO 27001 zertifiziert ist oder ob das Unternehmen über ein und mit der DIN EN ISO 27001 vergleichbares
Informationssicherheitsmanagementsystem verfügt.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit Angebotsabgabe Angaben zum Kernteam zu machen. Die Angaben erfolgen auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular. Hier erklärt der Bieter, dass das Kernteam für die BwFuhrparkService GmbH aus mindestens zwei (2) nach § 40 des Steuerberatergesetzes (StBerG) bestellten Steuerberatern besteht.
Bei der "Berufliche Qualifikation und Fachkenntnis des eingesetzten Kernteams sowie theoretische sowie praktische Erfahrungen im internationalen Beratungsbereich" und "Langjährige Erfahrungen als Steuerberater" verlangt der Auftraggeber eine Mindestjahresanzahl (7 bzw. 8 Jahre, vergl. Bewertungsmatrix) hinsichtlich der Berufserfahrung der Mitarbeiter der Bieter.
Zusätzlich fordert der Auftraggeber, dass mindestens ein Mitglied des Kernteams über die Qualifikation zum Fachberater für internationales Steuerrecht (oder vergleichbare Ausbildung) verfügt.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden mindestens eine Referenz von einem Unternehmen, das in der Branche Autovermietung / Automotive tätig ist, eine Referenz von einem Unternehmen, das in der Leasingbranche tätig ist sowie eine Referenz von einem Unternehmen, welches im öffentlichen Bereich mit Beratungsprojekten mit internationalem Bezug anzusiedeln ist, aus den letzten drei Jahren (2018, 2019, 2020) gefordert.
Der Nachweis ist mit der Angebotsabgabe auf Basis einer Eigenerklärung, unter Verwendung der im Angebotsformular veröffentlichten Vorlage, zu erbringen. Eine Kombination der einzelnen Mindestanforderungen innerhalb einer konkreten Referenz ist zulässig.
Sofern es dem Bieter verwehrt ist, den Referenzgeber namentlich in der Referenz zu nennen, hat er dies in der Referenz mitzuteilen und den Referenzgeber so konkret wie möglich zu umschreiben.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit Angebotsabgabe Angaben zum Informationssicherheitsmanagementsystem zu machen. Die Angaben erfolgen auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular. Hier erklärt der Bieter, ob sein Unternehmen gemäß DIN EN ISO 27001 zertifiziert ist oder ob das Unternehmen über ein und mit der DIN EN ISO 27001 vergleichbares
Informationssicherheitsmanagementsystem verfügt.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit Angebotsabgabe Angaben zum Kernteam zu machen. Die Angaben erfolgen auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular. Hier erklärt der Bieter, dass das Kernteam für die BwFuhrparkService GmbH aus mindestens zwei (2) nach § 40 des Steuerberatergesetzes (StBerG) bestellten Steuerberatern besteht.
Bei der "Berufliche Qualifikation und Fachkenntnis des eingesetzten Kernteams sowie theoretische sowie praktische Erfahrungen im internationalen Beratungsbereich" und "Langjährige Erfahrungen als Steuerberater" verlangt der Auftraggeber eine Mindestjahresanzahl (7 bzw. 8 Jahre, vergl. Bewertungsmatrix) hinsichtlich der Berufserfahrung der Mitarbeiter der Bieter.
Zusätzlich fordert der Auftraggeber, dass mindestens ein Mitglied des Kernteams über die Qualifikation zum Fachberater für internationales Steuerrecht (oder vergleichbare Ausbildung) verfügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen. Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
ACHTUNG:
Die Vergabestelle ist vom 23.12.2021 bis einschließlich 01.01.2022 nicht besetzt. Hinweise und Fragen können während dieser Zeit nicht bearbeitet werden. Sofern Hinweise und Fragen bei der Vergabestelle eingehen, so werden diese erst nach dem 01.01.2022 bearbeitet. In der Angebotsfrist ist dieser Zeitraum entsprechend berücksichtigt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHURNUT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §
134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.