Serviceroptimierung/ Effizienzprogramm - Portfolioservices Referenznummer der Bekanntmachung: 10735
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aa1.de
Abschnitt II: Gegenstand
Serviceroptimierung/ Effizienzprogramm - Portfolioservices
Die EAA sieht in ihrem strategischen Zielbild zur Optimierung und Fokussierung ihres Betriebsmodells vor, die in- und externen Anforderungen an die Leistungserstellung auf ein erforderliches Maß zu reduzieren, die EAA auf wesentliche Funktionen zurückzubauen und die übrigen Leistungen bei spezialisierten Dienstleistern zu möglichst variablen, vom tatsächlichen Portfolio abhängigen Kosten zu beziehen (stück- oder nominalbasiert; in EURO). Im Bereich der Portfolioservices, die Gegenstand dieses Beschaffungsvorhabens sind, ist dabei vorgesehen, dass die EAA die Leistungen des Auftragnehmers auf Basis von vorhandenen Standardprozessen (inkl. Berichtswesen) nutzt und dieser seine Standard IT-Landschaft für die Leistungen entsprechend einsetzt. Die Leistungsanforderung an die Auftragnehmer beschränkt sich auf die zwingend notwendigen Services.
Die vorliegende Ausschreibung betrifft die externe Erbringung von umfassenden Portfolioservices sowohl für die Produkte der Aktivseite der Bilanz (Kredite, Wertpapiere und Derivate) als auch für die Produkte der Passivseite. Die durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen lassen sich in die drei Kernblöcke “Portfoliomanagement/ Kreditrisikomanagement”, “Treasury und Risikomanagement“ und “Administration (Back Office)” unterteilen. Hinzu kommen ggf. notwendige Unterstützungs- und Zulieferleistungen für die Finanz-, Controlling- und Compliance-Funktion. Diesbezüglich weitergehende Informationen stellt die EAA in der Angebotsphase bereit.
Die einzelnen Leistungspakete des Vertrages für Portfoliovservices werden in Leistungsscheinen (Service Level Agreements) definiert. Die EAA weist bereits jetzt darauf hin, dass sie sich vorbehält, bestimmte Leistungsscheine abhängig von der Wirtschaftlichkeit der Angebote nicht zu vergeben und stattdessen selbst auszuführen: Aktuell gilt dies für den LS Kreditrisikomanagement.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Serviceroptimierung/ Effizienzprogramm - Portfolioservices
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60306
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.blackrock.com/de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de