Beratungszentrum "Gemeinsam klimafit in die Zukunft" Referenznummer der Bekanntmachung: Z II 2-VSt. 1366/2020
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmuv.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungszentrum "Gemeinsam klimafit in die Zukunft"
Beratungszentrum "Gemeinsam klimafit in die Zukunft"
Das Klima ändert sich weltweit. Und mit ihm ändern sich die Lebensbedingungen der Menschen. Schon heute ist klar, dass Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels notwendig sind. Eine zeitgemäße Klimapolitik baut auf zwei Säulen auf: der Vermeidung von Treibhausgasen und der Anpassung an die Folgen des Klimawandels, die nicht mehr zu vermeiden und heute schon deutlich spürbar sind. Anpassung und Vorsorge sind neben dem Klimaschutz wichtige Zukunftsthemen, für die in vielen Bereichen und auf unterschiedlichen Ebenen unserer Gesellschaft noch nicht das erforderliche Bewusstsein besteht, auch wenn vor Ort bereits die Auswirkungen schon besonders spürbar sind. Insbesondere bei Kommunen und Trägern sozialer Einrichtungen besteht bundesweit ein erheblicher Bedarf an Information, Beratung und Begleitung für die zunehmend wichtige Anpassung an den Klimawandel. Vorsorge ist zwingend notwendig zur Vermeidung von umfangreichen Schäden an Gesundheit, Infrastrukturen und wirtschaftlichen Grundlagen sowie für den Erhalt und die Verbesserung unserer Lebensqualität, auch für künftige Generationen. Derzeit existieren nur vereinzelt Institutionen, die ein derartiges Angebot offerieren können. Auf Bundesebene gilt es, ein fundiertes, einheitliches und umfassendes Angebot zu schaffen und diese Lücke zu schließen. Das Bundesumweltministerium wird daher mit dem geplanten Beratungszentrum, dessen Leistungen sich an unterschiedlichste Akteure auf regionaler und lokaler Ebene richtet, länderübergreifend tätig. Informationen
und Wissen sollen durch das Beratungszentrum gebündelt, politische Ziele vermittelt, Austauschplattformen geschaffen, die Vielfalt von Anpassungsmaßnahmen dargestellt und Entscheidungsträger*innen, Akteure und Fachexpert*innen miteinander vernetzt sowie Hilfe zur Selbsthilfe geleistet werden. Im besonderen Fokus des Beratungszentrums steht die lotsende Information und Beratung über bestehende Förderrichtlinien und -angebote für die Klimaanpassung auf Bundes- und Länderebene.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Beratungszentrum „Gemeinsam klimafit in die Zukunft
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angabe der Auftragswerte i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR erfolgt aus rein technischen Gründen und gibt nicht die tatsächliche Auftragssumme, die nicht veröffentlicht wird, wieder. Es handelt sich hierbei um sensible Daten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit i. S. v. § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bmuv.bund.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Erweiterung bereits beauftragter Leistungen, zusätzliche Leistungen und Aufstockung des Projektes Beratungszentrum "Gemeinsam klimafit in die Zukunft"
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
2. Änderung (1. Änderung De-minimis-Regelung)
Der Klimawandel ist für alle Menschen in Deutschland in diesem Jahr noch näher gerückt und spürbar geworden. Stärker noch als bei den starkregen-induzierten Hochwasserereignissen in Braunsbach, Simbach am Inn und Goslar oder bei den Hitzewellen der letzten Jahre, die Dürre und Hitzetote nach sich zogen und für viele Menschen ebenso einschneidende Folgen hatten, sind uns jetzt die drastischen Bilder der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz vor Augen. Umso mehr muss nun die Vorsorge und ein vorausschauender Umgang mit Klimaänderungen und Extremwetterereignissen in den Fokus von Kommunen, Trägern sozialer Einrichtungen und vielen weiteren öffentlichen und privaten Akteuren rücken: Mehr als je zuvor sind die Kommunen und andere Akteure vor Ort aufgerufen, in der Klimaanpassung aktiv zu werden. In seinem bisherigen Auftragsumfang stellt das Beratungszentrum wichtige Unterstützungsleistungen als Lotse, Wissensvermittler und auch als Impulsgeber für Kommunen und soziale Träger bereit. Der offenbar eindringliche Wunsch nach Information und Kooperation, um sich den Folgen des Klimawandels selbstbewusst zu stellen, lässt sich an der täglich steigenden Nutzung und Nachfrage der bereits bestehenden Angebote des Beratungszentrums in diesen ersten Wochen ablesen. Für das Beratungszentrum beinhaltet dies die Aufforderung, die Angebote über das bisher geplante Maß deutlich auszuweiten und in der Kommunikation noch breiter anzulegen. Diese Auftragsänderung umfasst deshalb verschiedene, erweiterte und zusätzliche Leistungen, mit denen die Orientierungs-, Beratungs-, Vernetzungs- und Kommunikationsfunktionen des Beratungszentrums gestärkt und für mehr Kommunen bzw. soziale Einrichtungen verfügbar gemacht werden. Konkret geht es dabei um ein umfassendes Social Media-PR - Paket, eine höhere Zahl von sowie neue Kommunikations- und Kooperationsformate, eine erweiterte Unterstützung der Klimaanpassungsmanager*innen, die Stärkung der Leitungs- und Koordinationsfunktionen des Beratungszentrums und diverse weitere Leistungen zur weiteren Ergänzung des Beratungszentrums-Angebots.
Wirtschaftliche Gründe, die für die Vertragsänderung sprechen: Administrative Gründe (kein zusätzlicher Abstimmungsbedarf; Abläufe sind bereits bekannt und eingespielt), prozessuale Gründe (die Leistungen werden in die bestehende Arbeit mit aufgenommen). Ein neuer AN müsste sich darüber hinaus vollständig in Genese, Verlauf und aktuellen Stand der Arbeit des Beratungszentrums einarbeiten. Dies würde beim bisherigen AN und dem BMUV Mehraufwände verursachen. Die Änderung entspricht 18% und somit weniger als 50% des ursprünglichen Auftrags/ -Zuschlagswertes. Ferner ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht.