EU28- Ausrüstung 51 Stadtbahnen HF1 zzgl. 5 Satz Ersatzdrehgestelle mit Magnetischer Fahrsperre & Induktiver Meldungsübertragungseinrichtung & EWIS
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruhrbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU28- Ausrüstung 51 Stadtbahnen HF1 zzgl. 5 Satz Ersatzdrehgestelle mit Magnetischer Fahrsperre & Induktiver Meldungsübertragungseinrichtung & EWIS
Ausrüstung von 51 Stadtbahnen HF1 zzgl. 5 Satz Ersatzdrehgestelle mit Magnetischer Fahrsperre & Induktiver Meldungsübertragungseinrichtung (IMU) & Elektronischen Wagen-Informations-System (EWIS)
CAF Zaragoza oder einem anderen Standort vom Hersteller CAF in Spanien
Die Ruhrbahn GmbH erhält in den Jahren 2024 bis 2026 insgesamt 51 normalspu-
rige Stadtbahnfahrzeuge (Typ HF1) und fünf Reservegestellsätze des Herstellers Construcciones y Auxiliar de Ferrocarriles S.A. (CAF) aus Spanien.
Die Durchführung der Ausschreibung und somit der Beistellung der magnetischen Fahrsperrenausrüstung, der induktiven Meldungsübertragung (IMU) sowie des Elektronischen Wagen-Identifikations-Systems (EWIS) erfolgt durch die Ruhrbahn GmbH.
Diese Komponenten für die Stadtbahnfahrzeuge müssen mit der bei der Ruhrbahn GmbH streckenseitig eingesetzten „Magnetischen Zugbeeinflussung“ mit Fahrsper-
renmagneten, der „Induktiven Meldungsübertragung (91kHz-Empfangssystem)“ und mit dem eingesetztem EWIS Empfangssystem zwingend vereinbar und luftspaltkom-
patibel sein.
Inklusiver Ausrüstung und Inbetriebnahme der ersten Fahrzeuge, Systemeinweisung, Parametrierungs und Diagnoserechner und Ersatzteile.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausrüstung 51 HF1 mag. Fahrsperre, IMU, EWIS
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Diese Ausschreibung wird nach den Vorschriften der SektVO durchgeführt.
2. Der Auftrag wird in einem offenen Verfahren vergeben.
3. Die Formblätter gemäß Ziffer III.1.1., III.1.2. und III.1.3. sind auf dem Portal „subreport ELViS“ unter https:// www.subreport.de/E68613317 bereitgestellt. Die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind an der dafür vorgesehenen Stelle vollständig auszufüllen, auszudrucken und zu unterschreiben, einzuscannen und in Textform auf elektronischem Weg über das Portal Subreport ElViS einzureichen und hochzuladen.
Die Vergabestelle behält sich vor, unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, bei fehlenden,
unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen (insb. Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen, sonstigen Nachweisen) den Bewerber/Bieter aufzufordern, diese nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§§ 51 Abs. 2 SektVO). Die Bewerber/Bieter haben hierauf jedoch keinen Anspruch. Bei der Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können. Eine Einreichung der Unterlagen per Post, per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig. Es sind ausschließlich die Formblätter der Auftraggeberin zu verwenden.
4. Rückfragen sind grundsätzlich auf dem elektronischen Weg über das Portal subreport ELViS zu stellen. Bei Rückfragen zur Nutzung des Portals subreport ELViS wenden Sie sich bitte an die Hotline [gelöscht].
Fragen der Bieter werden grundsätzlich auf dem Portal subreport ELViS über die Bieterkommunikation beantwortet. Bieter ohne Registrierung müssen sich selbstständig darüber beim Auftraggeber informieren.
Fragen, die später als 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, muss der Auftraggeber nicht mehr beantworten. Rechtzeitig gestellte Fragen werden bis spätestens 4 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
5. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote findet nicht statt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Ein Nachprüfungsantrag ist spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter VI.4.1. aufgeführten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
2. Rügen sind an die Kontaktstelle unter I.1. zu richten.