Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Bordrechnern
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rvk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Bordrechnern
Es wird eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Bordrechnern vergeben.
Die vorhandenen Bordrechner erhalten vorab ein Hard- und Software Upgrade
Es wird eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Bordrechnern vergeben.
Die vorhandenen Bordrechner erhalten vorab ein Hard- und Software Upgrade.
Die Rahmenvereinbarung enthält die Lieferung der Bordrechner inkl. Halterung, sowie die notwendigen Lizenzen zum Betrieb der Geräte.
Die Beschaffung wird mit einer Zuwendung aus dem Bundeshaushalt der Bundesrepublik Deutschland (16DKVS1007) gefördert.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die RVK hat im Jahr 2013 auf Grundlage einer europaweifen Ausschreibung die Firma ATRON mit der Lieferung, Installation und Wartung eines ITCS-Systems bestehende aus Bordrechnern und Hintergrundsystem beauftragt. Die Einrichtung des Systems hat bis 2016 gedauert. Die bisherigen Bordrechner wurden 2016 in Betrieb genommen, aufgrund einer erst im Juli 2021 durchgeführten Abnahme unterliegen diese Geräte noch der Gewährleistung.
Die im Betrieb befindlichen Bordrechner erhalten ein Hard- und Software Upgrade, sodass die Geräte aus 2013 weiter verwendet werden können. Des Weiteren wird eine Rahmenvereinbarung für die Beschaffung weiterer Bordrechner inkl. Lizenzen vergeben.
Die Bordrechner sind integraler Bestandteils des ITCS-Systems. Das bisherige System kann ertüchtigt werden, sodass ein kompletter Austausch der Rechner, der ein Austausch des Gesamtsystems zur Folge hätte, nicht notwendig ist. Eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung ist aus technischen Gründen nicht möglich. Bei den Bordrechnern handelt es sich nicht um Zukaufteile, sondern sie sind integraler Systembestandteil der Atron eigenen Fertigung. Die Markterkundung hat zudem ergeben, dass die benötigten Geräte innerhalt von Europa ausschließlich von der Firma Atron zu beziehen sind. Abweichende Vertriebskanäle sind nicht ersichtlich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Bordrechnern / Upgrade-Kit
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Markt Schwaben
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 85570
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.atron.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Rechtsbehelfe können innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html