Rahmenverträge - Rechenreinigungsarbeiten und Winterdienst KWG Lech KW 1-23 Referenznummer der Bekanntmachung: WS694276204
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenverträge - Rechenreinigungsarbeiten und Winterdienst KWG Lech KW 1-23
Im Rahmen des Offenes Verfahrens wird der Auftraggeber die eingegangenen Angebote
formal und rechnerisch prüfen und die Bewertung anhand der bekannt gemachten
Zuschlagskriterien vornehmen.
Je Los erhält das Angebot mit dem jeweils niedrigsten Preis den Zuschlag. Allein für die Bewertung des Zuschlagskriteriums Preis wird pro Los ein Gesamtpreis für einen Auftragszeitraum von insgesamt 5 Jahren (3 Jahre Festlaufzeit einschließlich optionaler Verlängerungen von weiteren 2 Jahren (4. und 5. Jahr)) ermittelt. Maßgeblich hierfür sind die Preisangaben gemäß der vom Bieter eingereichten und ausgefüllten Preisblätter. Der hiernach ermittelte niedrigste Gesamtpreis wird für die Beurteilung des Zuschlagskriteriums Preis herangezogen.
Reinigungsgebiet 1 - KW 1 bis 4 (ROS - DES)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Bereich der Speicher-/ Laufwasserkraftwerke 1 - Roßhaupten (ROS), 2 - Prem (PRM), 3 - Urspring (URS) und 4 - Dessau (DES) müssen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit Rechenreinigungsarbeiten und der Winterdienst durchgeführt werden. Der Umfang der Rechenreinigungsarbeiten und des Rechengutaufkommens kann aufgrund verschiedener Faktoren (Jahreszeit, Witterung, Seebewuchs...) zwischen den Werksanlagen sehr unterschiedlich sein. Die Arbeiten erfolgen auf Abruf und richten sich ausschließlich nach dem jeweiligen Bedarf.
Die Leistungen umfassen unter anderem folgende Positionen in Bezug auf die o.g. Reinigungsgebiete (4 Anlagen, 2 Reinigungskolonnen):
• Bergen des Rechengutes mit den ortsfest montierten Geräten
(Rechenreinigungsmaschine, Ladekran)
• Bergen von Treibgut durch die vom Rahmenvertragspartner bereitgestellten,
mobilen Bergegeräten (z.B. Bagger, LKW mit Kran usw.)
• Sortieren, Laden und Umsetzen des geborgenen Rechengutes in bereitgestellte
Container, Lagerflächen etc.
• Durchführen des Winterdienstes in den Bereichen der Dammtreppen und deren
Zugänge
• Ausführung / Überwachung der Baustellen- und Verkehrssicherung gemäß
MVAS99
• Bereitstellen von Personal, Maschinen und Gerät im Hochwasser- /
Katastrophenfall, Wasserspiegelfixierung, Sonderaufgaben etc.
Bei Bedarf und nach Absprache können gebietsübergreifende Einsätze erforderlich werden. (u.a. Eintritt des Katastrophenfalls, Wasserspiegelfixierung etc.)
Zur Durchführung dieser Tätigkeiten werden Unternehmen gesucht, die als Rahmenvertragspartner die Rechenreinigungsarbeiten und den Winterdienst für die Speicher-/Laufwasserkraftwerke 1-4 gemäß dem Leistungsverzeichnis Rechenreinigen für die Kraftwerksgruppe Lech erbringen.
Die weiteren Bedingungen und Anforderungen des Leistungsverzeichnisses Rechenreinigen sowie die Angaben in den jeweiligen Preisblättern (Anlage 1 des jeweiligen Rahmenvertrages) sind einzuhalten.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Kontrakt jeweils um 1 Jahr, maximal jedoch 2 Jahre, zu den vereinbarten Konditionen zu verlängern.
Die Einweisungsphase bei einem möglichen Rahmenvertragspartnerwechsel dauert 4 Wochen. Ein möglicher neuer Rahmenvertragspartner muss ab Anfang März 2022 verfügbar sein. Einweisung erfolgt durch jetzigen RV-Partner.
Reinigungsgebiet 2 - KW 6 bis 9 (DOR - APF)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Bereich der Speicher-/ Laufwasserkraftwerke 6 - Dornau (DOR), 7 - Finsterau (FIS), 8 - Sperber (SPB), 8a - Kinsau (KIN) mit Kleinkinsau (KKN) und 9 - Apfeldorf (APF) müssen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit Rechenreinigungsarbeiten durchgeführt werden. Der Umfang der Rechenreinigungsarbeiten und des Rechengutaufkommens kann aufgrund verschiedener Faktoren (Jahreszeit, Witterung, Seebewuchs...) zwischen den Werksanlagen sehr unterschiedlich sein. Die Arbeiten erfolgen auf Abruf und richten sich ausschließlich nach dem jeweiligen Bedarf.
Die Leistungen umfassen unter anderem folgende Positionen in Bezug auf die o.g. Reinigungsgebiete (5 Anlagen, 2 Reinigungskolonnen):
• Bergen des Rechengutes mit den ortsfest montierten Geräten
(Rechenreinigungsmaschine, Ladekran)
• Bergen von Treibgut durch die vom Rahmenvertragspartner bereitgestellten,
mobilen Bergegeräten (z.B. Bagger, LKW mit Kran usw.)
• Sortieren, Laden und Umsetzen des geborgenen Rechengutes in bereitgestellte
Container, Lagerflächen etc.
• Durchführen des Winterdienstes in den Bereichen der Dammtreppen und deren
Zugänge
• Ausführung / Überwachung der Baustellen- und Verkehrssicherung gemäß
MVAS99
• Bereitstellen von Personal, Maschinen und Gerät im Hochwasser- /
Katastrophenfall, Wasserspiegelfixierung, Sonderaufgaben etc.
Bei Bedarf und nach Absprache können gebietsübergreifende Einsätze erforderlich werden. (u.a. Eintritt des Katastrophenfalls, Wasserspiegelfixierung etc.)
Zur Durchführung dieser Tätigkeiten werden Unternehmen gesucht, die als Rahmenvertragspartner die Rechenreinigungsarbeiten und den Winterdienst für die Speicher-/Laufwasserkraftwerke 6- 9 gemäß dem Leistungsverzeichnis Rechenreinigen für die Kraftwerksgruppe Lech erbringen.
Weitere detaillierte Angaben sind dem Leistungsverzeichnis Rechenreinigen und den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Kontrakt jeweils um 1 Jahr, maximal jedoch 2 Jahre, zu den vereinbarten Konditionen zu verlängern.
Die Einweisungsphase bei einem möglichen Rahmenvertragspartnerwechsel dauert 4 Wochen. Ein möglicher neuer Rahmenvertragspartner muss ab Anfang März 2022 verfügbar sein. Einweisung erfolgt durch jetzigen RV-Partner.
Der Umfang der Rechenreinigungsarbeiten und des Rechengutaufkommens kann aufgrund verschiedener Faktoren (Jahreszeit, Witterung, Seebewuchs...) zwischen den Werksanlagen sehr unterschiedlich sein.
Reinigungsgebiet 3 - KW 10 bis 15 (EPF - LBG)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Bereich der Speicher-/ Laufwasserkraftwerke 10 - Epfach (EPF), 11 - Lechblick (LBL), 12 - Lechmühlen (LMU), 13 - Dornstetten (DST). 14 - Pitzling (PIT) und 15 - Landsberg (LBG) müssen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit Rechenreinigungsarbeiten durchgeführt werden. Der Umfang der Rechenreinigungsarbeiten und des Rechengutaufkommens kann aufgrund verschiedener Faktoren (Jahreszeit, Witterung, Seebewuchs, ...) zwischen den Werksanlagen sehr unterschiedlich sein. Die Arbeiten erfolgen auf Abruf und richten sich ausschließlich nach dem jeweiligen Bedarf.
Die Leistungen umfassen unter anderem folgende Positionen in Bezug auf die o.g. Reinigungsgebiete (6 Anlagen, 3 Reinigungskolonnen):
• Bergen des Rechengutes mit den ortsfest montierten Geräten
(Rechenreinigungsmaschine, Ladekran)
• Bergen von Treibgut durch die vom Rahmenvertragspartner bereitgestellten,
mobilen Bergegeräten (z.B. Bagger, LKW mit Kran usw.)
• Sortieren, Laden und Umsetzen des geborgenen Rechengutes in bereitgestellte
Container, Lagerflächen etc.
• Durchführen des Winterdienstes in den Bereichen der Dammtreppen und deren
Zugänge
• Ausführung / Überwachung der Baustellen- und Verkehrssicherung gemäß
MVAS99
• Bereitstellen von Personal, Maschinen und Gerät im Hochwasser- /
Katastrophenfall, Wasserspiegelfixierung, Sonderaufgaben etc.
Bei Bedarf und nach Absprache können gebietsübergreifende Einsätze erforderlich werden. (u.a. Eintritt des Katastrophenfalls, Wasserspiegelfixierung etc.)
Zur Durchführung dieser Tätigkeiten werden Unternehmen gesucht, die als Rahmenvertragspartner die Rechenreinigungsarbeiten und den Winterdienst für die Speicher-/Laufwasserkraftwerke 10-15 gemäß dem Leistungsverzeichnis Rechenreinigen für die Kraftwerksgruppe Lech erbringen.
Weitere detaillierte Angaben sind dem Leistungsverzeichnis Rechenreinigen und den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Kontrakt jeweils um 1 Jahr, maximal jedoch 2 Jahre, zu den vereinbarten Konditionen zu verlängern.
Die Einweisungsphase bei einem möglichen Rahmenvertragspartnerwechsel dauert 4 Wochen. Ein möglicher neuer Rahmenvertragspartner muss ab Anfang März 2022 verfügbar sein. Einweisung erfolgt durch jetzigen RV-Partner.
Reinigungsgebiet 4 - KW 18 bis 23 (KAU - MER)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Bereich der Speicher-/ Laufwasserkraftwerke 18 - Kaufering (KAU), 19 - Schwabstadl (SWA), 20 - Scheuring (SRG), 21 - Prittriching (PRI). 22 - Unterbergen (UNT) mit Lochbach (LOB) und 23 - Merching (MER) müssen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit Rechenreinigungsarbeiten durchgeführt werden. Der Umfang der Rechenreinigungsarbeiten und des Rechengutaufkommens kann aufgrund verschiedener Faktoren (Jahreszeit, Witterung, Seebewuchs, ...) zwischen den Werksanlagen sehr unterschiedlich sein. Die Arbeiten erfolgen auf Abruf und richten sich ausschließlich nach dem jeweiligen Bedarf.
Die Leistungen umfassen unter anderem folgende Positionen in Bezug auf die o.g. Reinigungsgebiete (6 Anlagen, 3 Reinigungskolonnen):
• Bergen des Rechengutes mit den ortsfest montierten Geräten
(Rechenreinigungsmaschine, Ladekran)
• Bergen von Treibgut durch die vom Rahmenvertragspartner bereitgestellten,
mobilen Bergegeräten (z.B. Bagger, LKW mit Kran usw.)
• Sortieren, Laden und Umsetzen des geborgenen Rechengutes in bereitgestellte
Container, Lagerflächen etc.
• Durchführen des Winterdienstes in den Bereichen der Dammtreppen und deren
Zugänge
• Ausführung / Überwachung der Baustellen- und Verkehrssicherung gemäß
MVAS99
• Bereitstellen von Personal, Maschinen und Gerät im Hochwasser- /
Katastrophenfall, Wasserspiegelfixierung, Sonderaufgaben etc.
Bei Bedarf und nach Absprache können gebietsübergreifende Einsätze erforderlich werden. (u.a. Eintritt des Katastrophenfalls, Wasserspiegelfixierung etc.)
Zur Durchführung dieser Tätigkeiten werden Unternehmen gesucht, die als Rahmenvertragspartner die Rechenreinigungsarbeiten und den Winterdienst für die Speicher-/Laufwasserkraftwerke 18-23 gemäß dem Leistungsverzeichnis Rechenreinigen für die Kraftwerksgruppe Lech erbringen.
Weitere detaillierte Angaben sind dem Leistungsverzeichnis Rechenreinigen und den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den den Kontrakt jeweils um 1 Jahr, maximal jedoch 2 Jahre, zu den vereinbarten Konditionen zu verlängern.
Die Einweisungsphase bei einem möglichen Rahmenvertragspartnerwechsel dauert 4 Wochen. Ein möglicher neuer Rahmenvertragspartner muss ab Anfang März 2022 verfügbar sein. Einweisung erfolgt durch jetzigen RV-Partner.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Der Bieter hat eine Eigenerklärung abzugeben, aus welcher hervorgeht, dass er bei Abschluss des Rahmenvertrages entsprechend der pro Los vorgegebenen Anzahl an Kolonnen ausreichendes Personal mit einen Kranschein nach DGUV zur Verfügung stellt und dies garantiert. Hierzu hat er die Erklärung „Kranschein“ unterzeichnet abzugeben.
Der Bieter hat pro Los jeweils eine Bescheinigung über die erfolgte Teilnahme an einer örtlichen Besichtigung der Kraftwerke mit dem Angebot einzureichen. Hierzu ist der Vordruck „Bescheinigung Ortsbesichtigung“ (Anlage 7a-d) zu verwenden. Die Besichtigung der Kraftwerke ist erforderlich, um den Bietern insbesondere die zu bedienenden Rechenreinigungsmaschinen zu zeigen, da diese nicht erschöpfend beschrieben werden können.
Um einen Ortstermin zu vereinbaren, hat der Bieter über den Bereich „Kommunikation“ der E-Vergabeplattform mit ausreichendem Vorlauf mindestens einen Terminvorschlag für die jeweilige Besichtigung zu machen. Die endgültige Terminvergabe erfolgt dann durch den Auftraggeber.
Die Bieter haben die nachfolgend aufgeführten Mindestkriterien zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zu erfüllen. Werden diese Mindestanforderungen nicht vollumfänglich erfüllt und/oder die geforderten Angaben nicht vollständig erbracht, wird der Bieter vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Positive HSSE Präqualifikation gemäß dem vollständig vom Bieter auszufüllenden Fragebogen zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, Stand 10/2016 (Anlage 2)
Der Bieter hat eine Eigenerklärung abzugeben, aus welcher hervorgeht, dass er bei Abschluss des Rahmenvertrages entsprechend der pro Los vorgegebenen Anzahl an Arbeitskräften ausschließlich elektrontechnisch unterwiesene Personen nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 3 (EUP) einsetzten wird und dies gegenüber dem Auftraggeber garantiert.
Der Bieter hat eine Eigenerklärung abzugeben, aus welcher hervorgeht, dass er dafür Sorge trägt, dass bei Abschluss des Rahmenvertrages sämtliche zum Einsatz kommenden Arbeitskräfte über eine gültige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (G 25) verfügen. Für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass die eingesetzten Arbeitskräfte jeweils über entsprechend gültige Vorsorgeuntersuchungen verfügen.
Für die einzelnen Lose werden personelle Kapazitäten in unterschiedlicher Stärke benötigt. Generell sind die Arbeiten jeweils in Kolonnen, die mindesten aus 2 Arbeitskräften bestehen, durchzuführen. Bei erhöhter Wasserführung hat eine Kolonne jeweils aus mindestens 3 Arbeitskräften zu bestehen Je Kolonne muss mindestens eine Arbeitskraft die Qualifikation eines Vorarbeiters haben. Folgende personelle Kapazitäten sind mindestens erforderlich:
Los 1: 2 Kolonnen
Los 2: 2 Kolonnen
Los 3: 3 Kolonnen
Los 4: 3 Kolonnen
Die Bieter müssen für das jeweilige Los, für welches sie ein Angebot abgeben, über die vorgenannten jeweiligen personellen Kapazitäten verfügen. Die potentiellen Arbeitskräfte müssen daher bei einzelnen Losen jeweils komplett personenverschieden sein. Der Bieter hat als Eigenerklärung anzugeben, dass er für das jeweilige Los, für welches ein Angebot abgegeben wird, im Auftragsfall die vorgenannten personellen Maximalkapazitäten (3 Personen pro Kolonne) garantiert zur Verfügung stellt und für die Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht erhält.
Es gelten die in der Anlage 3 vereinbarten Zahlungsbedingungen (von den Bietern anzukreuzen)
1. Erreichbarkeit:
Im Auftragsfall hat der AN eine ständige telefonische Erreichbarkeit zu garantieren. Diese Erreichbarkeit muss von Montags bis Sonntags einschließlich Feiertags jeweils von 6.00 Uhr bis 18:00 Uhr gewährleistet sein. Bei Abruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag hat der AN spätestens innerhalb von 3 Stunden nach telefonsicher Bestellung geeignetes Personal in ausreichender Zahl an den jeweils benannten Leistungsorten zur Verfügung zu stellen.
2. Personaleinsatz / Kolonnen:
Beim einem Normaleinsatz sind Kolonnen in ausreichender Zahl mit geeignetem Personal zur Verfügung zu stellen. Eine Kolonne besteht jeweils aus mindestens 2 Arbeitskräften, von denen eine Person die Weisungsbefugnis innehat. Zudem muss pro Kolonne mindestens eine Person über einen gültigen Kranschein gemäß den Vorgaben der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) verfügen........
WEITERE AUSFÜHRUNGSBEDINGUNGEN sind aus den Vergabeunterlagen Punkt 8.1 zu entnehmen!
Abschnitt IV: Verfahren
Die Anwesenheit der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten bei Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.