Investor f. Prozessgebäudeerrichtung Referenznummer der Bekanntmachung: 5310Bonn-157Sdb.4 (3)
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50670
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.olg-koeln.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Investor f. Prozessgebäudeerrichtung
Finanzierung, Planung, Errichtung und Instandhaltung eines neuen Prozessgebäudes für das Landgericht Bonn
Amtsgericht Siegburg 53721 Siegburg
Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW), vertreten durch das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Köln (Auftraggeber) beabsichtigt, den Neubau eines Gerichtsgebäudes in Siegburg errichten zu lassen. Der Bedarf des Neubaus begründet sich in dem durch die Cum-Ex-Aktiengeschäfte ausgelösten deutlichen Mehrbedarf an kurzfristig zur Verfügung stehenden Saalflächen für die Durchführung von Wirtschaftsstrafverfahren im Bezirk des Landgerichts Bonn. Zur Wahrnehmung der Interessen der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen muss das Gebäude spätestens im März 2024 vom Landgericht Bonn (Nutzer) bezogen werden. Aufgrund dieser Eilbedürftigkeit sind auch Lösungen mittels Fertigteil-/ Modulbauten bzw. einem hohen Vorfertigungsgrad ausdrücklich zugelassen. Das zu bebauende Grundstück steht im räumlichen Zusammenhang mit dem bereits bestehenden Justizstandort des Amtsgerichts Siegburg und liegt im Eigentum des Landes NRW. Das Grund-stück wird für die Errichtung kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Neubau soll durch einen Auftragnehmer finanziert, geplant, errichtet und 15 Jahre instandgehal-ten werden. Bei der Planung und Einrichtung sind die Bedürfnisse des Auftragsge-bers zu berücksichtigen.
Das Raumprogramm des Prozessgebäudes umfasst drei Säle mit 2 x 220 m² und 1 x 300 m² Nettoraumfläche (NRF) zzgl. einer für Strafverfahren vorzusehenden Vorführstelle und weiteren dem Saalbetrieb dienenden Funktionsräumen. Die benötigte, über das Raumprogramm definierte Programmfläche, umfasst insgesamt etwa 1.250 m². Das Bauvolumen lässt sich dabei in einem Baukörper mit zwei Voll-geschossen und einer Bruttogrundfläche (BGF) von etwa 3.500 m² unterbringen.
Der Auftragnehmer hat für 15 Jahre Leistungen für die Instandhaltung des Gebäudes sowie der Außenanlagen (Wartung, Inspektion und Instandsetzung) zu übernehmen. Ab der Abnahme erhält der Auftragnehmer von dem Auftraggeber ein jährliches Leistungsentgelt zur Refinanzierung seiner Investitionskosten sowie für den Betrieb und die Instandhaltungsmaßnahmen. Dieses Leistungsentgelt wird der Auftragnehmer über einen Zeitraum von 15 Jahre erhalten. Für die Finanzierung ist eine Forfaitierung mit Einredeverzicht vorgesehen.
Zunächst werden die form- und fristgerecht eingereichten Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit geprüft. Fehlen geforderte Nachweise, Erklärungen und/ oder Angaben, verlangt der Auftraggeber diese innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach. Sofern der Bewerber dieser Aufforderung nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht nachkommt, führt dies zum Ausschluss vom Teilnahmewettbewerb.
Zudem muss jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft mindestens eine Referenz für Objektplanung/Architekt sowie eine Referenz für Bauleistungen vorlegen. Andernfalls wird der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.
In einem weiteren Schritt werden die vorgelegten Referenzen gemäß den Vorgaben in den Vergabeunterlagen bewertet. Bei Punktgleichheit des viert- und der nächstplatzierten Bewerber entscheidet das Los. In Abhängigkeit von der geforderten Qualifikation der Bewerber können im Übrigen ausnahmsweise auch weniger als vier Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sofern weniger als vier Bewerber ihre Eignung nachweisen können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Kopie einer gültigen Mitgliedsbescheinigung der zuständigen Architektenkammer für den Objektplaner bzw. bei juristischen Personen für den verantwortlichen Bearbeiter. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben eine Kopie ihres Diploms, Prüfungszeugnisses oder eines sonstigen Befähigungsnachweises vorzulegen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist.
2. Aktueller Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Im Fall der Beteiligung als Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate ab Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein.
1. Angabe von mindestens einer Referenz Bauleistungen. Vergleichbar sind Referenzen, die
- den Bau eines Gebäudes betreffen, das als Büro- oder Verwaltungsgebäude, Schul- und Hochschulbau, Kulturbau oder Veranstaltungsstätte genutzt wird,
- wobei das Gebäude mindestens eine Größe von 2.000 m² BGF (ohne Tiefgarage) hat und
- das Referenzgebäude fertig gestellt ist. Als Fertigstellungstermin gilt die rechtsgeschäftliche Abnahme, die zwischen dem 01. Januar 2017 und dem Zeitpunkt des Schlusstermines für die Einreichung der Teilnahmeanträge liegen muss.
2. Angabe von mindestens einer Referenz Objektplanung/ Architekt. Vergleichbar sind Referenzen, die
- die Planung eines Gebäudes betreffen, das als Büro- oder Verwaltungsgebäude, Schul- und Hochschulbau, Kulturbau oder Veranstaltungsstätte genutzt wird.
- wobei das Gebäude mindestens eine Größe von 2.000 m² BGF (ohne Tiefgarage) hat,
- der Objektplaner mindestens die LPh 2 bis 4 nach § 34 HOAI erbracht hat und
- das Projekt abgeschlossen ist. Entscheidend hierfür ist, dass die Übergabe der Genehmigungsplanung zwischen dem 01.01.2017 und dem Schlusstermin zur Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt ist.
Jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft muss mindestens eine Referenz Objektplanung/ Architekt sowie eine Referenz Bauleistungen vorlegen. Andernfalls wird der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird für den bestplatzierten Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG bzw. § 21 Abs. 1 SchwarzArbG vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO bzw. aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
Bei der Auftragsausführung sind die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetztes Nordrhein-Westfalen zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb inklusive der von den interessierten Unternehmen auszufüllenden Unterlangen sind auf dem Vergabemarktplatz NRW unter dem unter Ziffer I dieser Bekanntmachung angegebenen Link abrufbar. Fragen zu dem Verfahren sind ausschließlich über dieses Internetportal einzureichen. Es sind neben den unter Ziffer III genannten Nachweisen folgende weitere Nachweise vorzulegen, wobei bezüglich der Details insbesondere auf die Bewerbungsbedingungen verwiesen wird:
1. Formblatt "Teilnahmeantrag"; 2. Formblatt "Projektbeteiligte"; 3. Bewerber-/ Bietergemeinschaften müssen einen für das Vergabeverfahren bevollmächtigten Vertreter benennen; 4. Formblatt "Eigenerklärung Ausschlussgründe"; 5. Bewerber, die Nachunternehmer einsetzen wollen, haben den Umfang des beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes zu benennen; 6. Bewerber, die Nachunternehmer einsetzen wollen, müssen Verpflichtungserklärungen von denjenigen Nachunternehmern einreichen, auf deren Referenzen sich die Bewerber berufen; 7. Bewerber, die eine Eignungsleihe beabsichtigen, müssen die Eigenerklärung abgeben und die entsprechenden Verpflichtungserklärungen der eignungsleihenden Unternehmen ein-reichen; 8. Bereitschaftserklärung des Finanzierungspartners; 9. Vertraulichkeitserklärung des Finanzierungspartners; 10. Organigramm zur Unternehmensstruktur des Bewerbers.
Der Auftraggeber hat den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb und die Bewertungsmatrix für die Angebote veröffentlicht. Den Bewerbern werden damit die wesentlichen Rahmenbedingungen des Auftrags mitgeteilt. Somit entspricht der Auftraggeber der Vorgaben des § 12a EU VOB/A, alle erforderlichen Angaben vorzulegen, um den Bewerbern eine Entscheidung zur Teilnahme am Vergabeverfahren zu ermöglichen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDCD09M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.