PW Nord - Anmietung einer Liegenschaft für das Polizeipräsidium Münster (Teilnahmewettbewerb)) Referenznummer der Bekanntmachung: AV ZVSt 01-02/21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://muenster.polizei.nrw/
Abschnitt II: Gegenstand
PW Nord - Anmietung einer Liegenschaft für das Polizeipräsidium Münster (Teilnahmewettbewerb))
Das Polizeipräsidium Münster beabsichtigt die langfristige Anmietung einer neuen Liegenschaft in Münster für den Standort der Polizeiwache Nord. Zu diesem Zweck sollen Flächen von einem Investor nach den Vorgaben und Anforderungen des Auftraggebers geplant und errichtet und auf Grundlage eines langfristigen Mietvertrages dem Auftraggeber (frühestens) zum 01.04.2025 zur Nutzung überlassen werden. Aktuell führt das Polizeipräsidium Münster parallel ein europaweites Vergabeverfahren für die Neuanmietung eines Präsidium-Standortes durch. Mit dieser Neuanmietung, welche bis Sommer 2025 im Süd-Osten der Stadt realisiert werden wird, fällt auch der jetzige Standort der Polizeiwache im Norden weg. Die neue Immobilie für die Polizeiwache-Nord muss dem Raum- und Flächenbedarf sowie den funktionalen, qualitativen und wirtschaftlichen Anforderungen des Auftraggebers genügen. Das Dienstgebäude wird allein durch den Auftraggeber genutzt.
Münster
Der Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines langfristigen Mietvertrages über ein nach den Anforderungen des Auftraggebers zu errichtendes Gebäude einschließlich vermietertypischer Leistungen des Gebäudebetriebes. Der Auftraggeber wird voraussichtlich die üblichen Mieterobliegenheiten des Gebäudebetriebes übernehmen.
Für die anstehende Bauaufgabe wird kein Grundstück vom Auftraggeber bereitgestellt. Die Bewerber werden daher im Teilnahmewettbewerb aufgefordert, mit den Bewerbungsunterlagen zum Teilnahmewettbewerb mindestens ein, höchstens jedoch drei Grundstücke anzubieten. Die Anforderungen an die Lage des Grundstücks ergeben sich aus der Anlage 1 (Auswahlgebiet und Grundstücksbeschreibung), die den Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
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Da für den Auftraggeber der neue Standort von besonderer Bedeutung ist, wird der Auftraggeber nur solche Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebotes auffordern, die bereits mit ihrem Teilnahmeantrag durch Abgabe des Vordrucks 2 - "Grundstückserklärung Teilnahmewettbewerb" - nachweisen können, dass sie beabsichtigen, ein passendes Grundstück in das Vergabeverfahren einzubringen, auf dem der Auftraggeber zukünftig adäquat untergebracht werden kann. Bewerber, die nicht durch Abgabe des Vordrucks 2 nachweisen können, dass sie ein geeignetes Grundstück einbringen werden, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Damit die Bewerber nicht frühzeitig Ressourcen binden müssen, wird ihnen allerdings gestattet, das im Teilnahmewettbewerb benannte Grundstück im Laufe des Verfahrens durch ein anderes, geeignetes
Grundstück zu ersetzen.
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An das zu errichtende Gebäude werden über die allgemeinen bauordnungsrechtlichen Anforderungen hinaus polizeispezifische technische Anforderungen gestellt. Die Bedarfsplanung sieht ca. 950 m² Nutzfläche (NUF 1-6 sowie in Teilen 7) für ca. 100 Beschäftigte insgesamt, die teilweise im Schichtdienst arbeiten, vor. Darüber hinaus sind Räume vorzusehen, die auf Grundlage des Baurechts, der Arbeitsschutzbestimmungen oder der Gebäudetechnik erforderlich werden (z. B. Flure, Treppenhäuser, Sanitäranlagen, Teeküchen, Technikräume etc.).
Ferner sollen folgende Ziele durch den Baukörper erfüllt werden:
- Flächeneffizienz und Funktionalität
- Niedrige Mietkosten und niedrige Betriebs-/Nebenkosten
- Gebäude mit mittlerem (bereichsweise überdurchschnittlichem) Ausbaustandard
- Einhaltung der Lagekriterien
- Optisch und architektonisch ansprechendes Gebäude
- Einhaltung der gültigen DIN-Normen, insbesondere der geltenden Richtlinien der Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden (DIN 18040-1), und der anerkannten Regeln der Technik.
Alle Einzelheiten werden der Funktionalen Leistungsbeschreibung und den zugehörigen Anlagen zu entnehmen sein, welche die Bieter erhalten, die nach erfolgreichem Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden. Hierfür müssen die Bewerber bereits mit ihrem Teilnahmeantrag eine unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung einreichen.
Nach Wahl des Auftraggebers ist einmalig eine Verlängerung der Mietzeit um 5 Jahre möglich.
Im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs sollen drei bis fünf geeignete Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden, deren Teilnahmeanträge die formalen Kriterien
(vgl. Ziffer 5 der Teilnahmebedingungen) und die Mindestkriterien (vgl. Ziffer III.1 dieser Bekanntmachung) erfüllen sowie nach den folgenden Auswahlkriterien die meisten Punkte erzielen.
Einziges Wertungskriterium ist die Eignung des Objektplaners.
Der Objektplaner muss mindestens eine vergleichbare Referenz nachweisen. Wann eine Referenz vergleichbar ist, ist unter Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung definiert.
Pro vergleichbarer und somit wertungsfähiger Referenz können 5 Wertungspunkte erreicht werden. Es werden maximal 3 Referenzen gewertet.
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Wertungspunkte erhalten Referenzen für folgende Unterkriterien:
(a) ein Punkt wird vergeben, wenn die Bearbeitung der Referenz die LP 1 bis 5 nach Leistungsbild Gebäude und raumbildender Ausbau und Innenausbau nach HOAI umfasst.
(b) ein weiterer Punkt wird vergeben, wenn die Bearbeitung der Referenz die LP 6 bis 8 nach Leistungsbild Gebäude und raumbildender Ausbau und Innenausbau nach HOAI umfasst.
(c) ein weiterer Punkt wird vergeben, wenn die Referenz ein Gebäude für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ist. D.h. ein Gebäude für Organisationen, die Aufgaben der Gefahrenabwehr übernehmen, wie z.B. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Zivilschutz, Justizwache, Zollwache.
(d) ein weiterer Punkt wird vergeben, wenn es sich bei der Referenz um eine Polizeiwache handelt (Schleuse und Wach-raum müssen zwingend vorhanden sein).
(e) ein weiterer Punkt wird vergeben, wenn das Referenzobjekt größer als 1200 m² BGF ohne Tiefgarage ist.
Bei gleicher Höchstpunktzahl von bewerteten Teilnahmeanträgen werden zur Feststellung der Platzierung der betroffenen Teilnahmeanträge zunächst die Punkte in den Unterkriterien der Wertungsmatrix für die Teilnahmeanträge verglichen. Teilnahmeanträge, die in den Kriterien "Gebäude für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)" und "Polizeiwache mit Schleuse und Wachraum" im Sinne der Wertungsmatrix für die Teilnahmeanträge mehr Punkte erhalten haben, werden in der Reihenfolge vor dem oder den anderen punktgleichen Teilnahmeanträgen eingeordnet. Lässt sich hiernach unter punktgleichen Teilnahmeanträgen keine Platzierungsreihenfolge bilden, entscheidet über die Platzierungsreihenfolge der betroffenen Teilnahmeanträge das Los.
Siehe oben Ziffer II.2.7): Verlängerung des Mietvertrages nach Wahl des Auftraggebers einmalig um 5 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, der Auftraggeber fordert fehlende Unterlagen im Rahmen des § 16a EU VOB/A nach. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
Die unter "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde bzw. Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
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Folgende Eigenerklärungen bzw. Nachweise sind erforderlich:
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1) Aktueller Handelsregisterausdruck bzw. ein vergleichbares Dokument für Personengesellschaften (bspw. Partnerschaftsgesellschaft). In Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (auch von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern).
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2) "Grundstückserklärung Teilnahmewettbewerb" gemäß Vordruck 2 (siehe hierzu auch unter III.1.3): Der Bewerber hat für jedes von ihm angebotene Grundstück unter Verwendung des Vordrucks 2 eine
Grundstückserklärung darüber einzureichen, welches Grundstück bzw. welche Grundstücke er oder ein von ihm angesprochener Fremdeigentümer vorbehaltlich hierfür noch zu fassender Beschlüsse oder Genehmigungen beabsichtigt, in das Vergabeverfahren einzubringen. Die Erklärung des Fremdeigentümers ist ebenfalls anhand des Vordrucks 2 einzureichen.
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3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Vordruck 3 (auch von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bzw. von eignungsverleihenden Nachunternehmern).
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4) Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß Vordruck 6: Sofern eine Teilnahme als Bewerbergemeinschaft beabsichtigt ist, hat die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der für die Durchführung des Vertrages rechtswirksam bevollmächtigte
Vertreter benannt werden. Darüber hinaus ist zu erklären, dass im Falle der Auftragserteilung alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
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5) Nachunternehmererklärung gemäß Vordruck 7: Wenn ein Bewerber für Leistungen Nachunternehmer einsetzen und sich auch auf die Eignung eines Nachunternehmers berufen will (Eignungsleihe), ist der Vordruck 7 zu verwenden, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Zusätzlich sind die konkret nach Maßgabe dieser Bekanntmachung erforderlichen Eignungsnachweise für den Nachunternehmer vorzulegen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, der Auftraggeber fordert fehlende Unterlagen im Rahmen des § 16a EU VOB/A nach. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
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Die unter III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften von der Bewerbergemeinschaft als solcher vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
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Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind erforderlich:
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1) Durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz netto aus Leistungen der Objektplanung, §§ 33 ff. HOAI in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (nicht wertungsrelevant im Sinne von Ziffer II.2.9, aber eignungsrelevant).
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2) Durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz netto aus der Vermietung und dem Betrieb von Gebäuden in den letzten drei abgeschlossenen Geschäfts-/Kalenderjahren (nicht wertungsrelevant im Sinne von Ziffer II.2.9, aber eignungsrelevant).
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Die vorgenannten Erklärungen zu den Punkten 1. und 2. sind anhand der jeweiligen Tabellen des Vordrucks 4 "Fachkunde" einzureichen, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
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3) Nur auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers sind nach Abgabe des Teilnahmeantrags ggf. vorzulegen:
a) Bescheinigung der Berufsgenossenschaft mit dem Nachweis, dass der Bewerber die fälligen Beiträge entrichtet hat. Ausländische Bewerber haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
b) Bescheinigung der Krankenkasse(n) betreffend die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Ausländische Bewerber haben auf Verlangen eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen.
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, dass der Bewerber seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Landes- und Gemeindesteuern sowie zur Ausführung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, der Auftraggeber fordert fehlende Unterlagen im Rahmen des § 16a EU VOB/A nach. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften von der Bewerbergemeinschaft als solcher vorzulegen, soweit sich aus den
Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
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Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind erforderlich:
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1) Fachkunde/Referenzen des vorgesehenen Objektplaners: Es muss mindestens eine Referenz über vergleichbare Leistungen vorgelegt werden. Wann eine Referenz vergleichbare Leistungen umfasst, ist nachfolgend unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards" definiert.
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Eine Referenz, die vergleichbare Leistungen umfasst und somit wertungsfähig ist, erhält Wertungspunkte (siehe oben Ziffer II.2.9), je nachdem, welche der folgenden weiteren Kriterien sie erfüllt:
(a) Bearbeitung der Referenz umfasst die LP 1 bis 5 nach Leistungsbild Gebäude und raumbildender Ausbau und Innenausbau nach HOAI;
(b) Bearbeitung der Referenz umfasst die LP 6 bis 8 nach Leistungsbild Gebäude und raumbildender Ausbau und Innenausbau nach HOAI;
(c) Referenz betrifft ein Gebäude für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS); d.h. ein Gebäude für Organisationen, die Aufgaben der Gefahrenabwehr übernehmen, wie z.B. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Zivilschutz, Justizwache, Zollwache.
(d) Referenz ist Polizeiwache (Schleuse und Wachraum müssen zwingend vorhanden sein);
(e) Referenzobjekt ist größer als 1200 m² BGF ohne Tiefgarage.
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2) Anforderungen an das angebotene Grundstück und Darstellung der Erfüllung der Mindestanforderungen in einem Konzept (siehe dazu die zugehörigen Angaben unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards")
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3) Darstellung des Grundstücks inklusive angedachter Kubatur des Gebäudes innerhalb des Grundstücks
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eine Referenz ist nur dann vergleichbar, wenn sie die folgenden Mindestkriterien erfüllt:
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- Es wurden Objektplanungsleistungen der LP 2 - 4 gem. § 34 HOAI erbracht
- Gegenstand des Referenzprojekts war ein Büro- oder Verwaltungsgebäude oder vergleichbar
- Die BGF des Referenzgebäudes (ohne Tiefgarage) beträgt mindestens 600 m²
- Die Fertigstellung der LP 4 liegt nach dem 01.01.2017
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Die Vorlage einer Referenz, die die vorgenannten Kriterien erfüllt, ist ein Mindestkriterium. Kann der Bewerber für den Objektplaner keine Referenz vorlegen, die die vorgenannten Kriterien erfüllt, wird der Teilnahmeantrag vom Verfahren ausgeschlossen. Es werden maximal drei Referenzen gewertet. Für jede zu wertende Referenz ist der Vordruck 5 auszufüllen. Werden zusätzliche Referenzen eingereicht, für die der Vordruck 5 nicht ausgefüllt wurde, so werden diese Referenzen bei der Bewertung nicht berücksichtigt.
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Zu III.1.3.2):
- Das Grundstück muss innerhalb der Gebietsgrenzen zur Standortwahl (siehe Auswahlgebiet und Grundstücksbeschreibung, Anlage 1) liegen ("Lagenachweis"). Ein Lageplan im Maßstab 1:500 mit eindeutiger Darstellung der Grundstücksgrenzen sowie Kennzeichnung der fußläufigen / verkehrlichen Erschließung ist
vorzulegen.
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- Durch den Bewerber muss plausibel dargestellt werden, ob eine straßenseitige Bebauung des Grundstücks im planungs- und bauordnungsrechtlichen Rahmen und unter Beachtung raumprogrammatischer und funktionaler Anforderungen des Auftraggebers möglich ist. Ein überschlägiger geometrisch-räumlicher Nachweis der grundsätzlichen Machbarkeit ist zu führen ("Machbarkeitsnachweis"), eine planerische Darstellung ist hierfür
ausreichend.
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- Der Bewerber muss durch Ausfüllen und Unterzeichnung des Vordruckes 2 - Grundstückserklärung Teilnahmewettbewerb erklären, welches Grundstück bzw. welche Grundstücke er oder ein von ihm
angesprochener Fremdeigentümer vorbehaltlich hierfür noch zu fassender Beschlüsse oder Genehmigungen beabsichtigt, in das Vergabeverfahren einzubringen. Dabei hat der Bewerber im Rahmen des Vordruckes 2 - Grundstückserklärung Teilnahmewettbewerb zu erklären, dass keines der folgenden Ausschlusskriterien erfüllt
ist:
- das Grundstück liegt nicht im Auswahlgebiet
- das Grundstück ist nicht über eine öffentliche Straße mit mindestens zwei Richtungsfahrbahnen erreichbar
- das Grundstück ist aus dem öffentlichen Verkehrsraum nicht über eine ausreichend bemessene und barrierefreie Fußgänger- und Radfahrerzuwegung erreichbar
- zum Zeitpunkt der Abgabe der Teilnahmeanträge kann nicht sicher erwartet werden, dass das Grundstück zum Zeitpunkt des Mietbeginns über mindestens eine zweispurige Grundstücksein-/-ausfahrt und über eine mindestens einspurige Notausfahrt verfügen wird, wobei beide bzw. mindestens zwei Zufahrten zur Grundstücksein- und -ausfahrt nutzbar sein müssen
- Lage ausschließlich innerhalb einer verkehrsberuhigten Zone oder Fußgängerzone, so dass die geforderten Grundstück-sein-/-ausfahrten von dem angebotenen Grundstück in eine verkehrsberuhigte Zone und/oder Fußgängerzone führen
- Lage ausschließlich in einer Sackgasse, so dass eine oder beide geforderten Grundstücksein-/-ausfahrten von dem angebotenen Grundstück in eine Sackgasse führen
- Lage, bei der die geforderten Grundstücksein-/-ausfahrten ausschließlich über ein Gelände führen, das Zugangsbeschränkungen aufweist oder zukünftig aufweisen kann (z. B. Privatgelände)
- Lage, bei der eine oder beide geforderten Grundstücksein-/-ausfahrten durch Gegebenheiten im Verkehrsraum die Erreichbarkeit der nächsten Haupterschließungsstraße nachhaltig behindern könnte (Schienenquerverkehr, Zugbrücke o. ä.)
- das neue Polizeigebäude kann nicht straßenseitig auf dem Grundstück, sondern nur in zweiter Reihe errichtet werden.
- es bestehen Nutzungs- und Wegerechte Dritter, die die Projektrealisierung beeinträchtigen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Einhaltung der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (BVB TVgG NRW)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der Auftraggeber führt ein EU-weites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
durch.
2) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW zur Verfügung gestellt.
3) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgen ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren ("Holschuld des Bewerbers").
4) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Vordrucke erstellt. Diese sind zu verwenden. Die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb sowie die wesentlichen Unterlagen für das
Angebotsverfahren können über das Vergabeportal abgerufen werden. Aus Gründen der Geheimhaltung werden im Teilnahmewettbewerb die funktionale Leistungsbeschreibung sowie der Mietvertrag lediglich in Form einer Auflistung der Inhalte zur Verfügung gestellt.
5) Ein detailliertes Einzelraumprogramm sowie die Funktionale Leistungsbeschreibung werden den Unterlagen beigefügt, welche die Bieter erhalten, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Hierfür müssen die Bewerber bereits mit ihrem Teilnahmeantrag eine unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung einreichen.
6) Alle Vordrucke, deren Dateiname mit "AV" beginnt, sind solche des Angebotsverfahrens, daher noch mit dem Wasserzeichen "Entwurf" gekennzeichnet und im derzeitigen Teilnahmewettbewerb noch nicht zu bearbeiten.
7) Die Aufforderung der ausgewählten Bieter zur Abgabe der Erstangebote soll voraussichtlich in Kalenderwoche 24 des Jahres 2022 erfolgen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYRRD0FT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.1 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).