Umbau Zufahrt Notaufnahme - Aussenanlagen - Dachbegrünung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0383-AJ
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Zufahrt Notaufnahme - Aussenanlagen - Dachbegrünung
Im Universitätsklinikum Aachen muss im Rahmen der Erweiterung der
Flächen die Zufahrt zur Notaufnahme umgebaut werden. In der Folge
dessen, wird der Lichthof 12 zum neuen Rettungsweg / Fluchtweg
ausgebaut, die Dacheinbauten mit entsprechender Brandschutz-Qualität
ausgerüstet.
Rück- und Neuaufbau
der Pflasterflächen und Pflanzbereiche bilden den Schwerpunkt dieser
Ausschreibung.
Die Ausführung erfolgt in mehreren Bauabschnitten, zusammengefasst
werden jeweils Maßnahmen derselben Struktur. Sie werden etappenweise
entsprechend der Ablaufplanung der Projekt-/ Bauleitung abgerufen.
Universitätsklinikum Aachen AöR Pauwelsstr. 30 52074 Aachen
Im Universitätsklinikum Aachen muss im Rahmen der Erweiterung der
Flächen die Zufahrt zur Notaufnahme umgebaut werden. In der Folge
dessen, wird der Lichthof 12 zum neuen Rettungsweg / Fluchtweg
ausgebaut, die Dacheinbauten mit entsprechender Brandschutz-Qualität
ausgerüstet. Die punktuellen Eingriffe in die Dachkonstruktion werden
vornehmlich im Außenbereich stattfinden, der Zugang zum Lichthof 12 ist
über den Vorplatz des Eingangsbereichs möglich.
Die Arbeiten finden auf der Südostseite des Gebäudes in der Etage E
statt. Lange Transportwege zur Baustelle sind bei der logistischen
Planung der hier beschriebenen Leistung zu berücksichtigen und in die
Positionen einzukalkulieren.
Angrenzende Bauteile wie Wände, Decken, Böden und deren Bekleidungen
sind in geringem Umfang betroffen. Eine Außentür wird bauseits neu
eingebaut, Schachtbekleidungen umgebaut / erneuert. Rück- und Neuaufbau
der Pflasterflächen und Pflanzbereiche bilden den Schwerpunkt dieser
Ausschreibung.
Die Ausführung erfolgt in mehreren Bauabschnitten, zusammengefasst
werden jeweils Maßnahmen derselben Struktur. Sie werden etappenweise
entsprechend der Ablaufplanung der Projekt-/ Bauleitung abgerufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Dipl-Ing. F. Weindorf Galabau GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hürtgenwald
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52393
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYDZ8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de