Neubau Campus Unna - Malerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: Campus 46
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-unna.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Campus Unna - Malerarbeiten
Durchführung von Maler-, Lackier- und Tapezierarbeiten
Neubau Campus Döbelner Str. 3 59425 Unna
- 7.700 m² Q3-Spachtelung Wände
- 1.099 m² Q3-Spachtelung Leibungen
- 2.820 m² Glasvlies auf Wänden
- 391 m² Glasvlies in Laibungen
- 10.520 m² Anstrich auf Wänden
- 1.490 m Anstrich in Laibungen
- 3.292 m² Anstrich auf Decken (tlw. GK-Akustikdecken)
- 1.136 m Anstrich auf GK-Friesen, verschiedene Breiten
- 300 m² Epoxidharz-Bodenbeschichtung
- 1.587 m² Akustikrenovierbeschichtung auf rauen Betondecken mit Akustikabsorbern
- 1.400 m² Betonschutzlasur auf Innenwänden
- 377 m Betonschutzlasur in Laibungen
- 185 St Lackierung Stahlzargen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Bildungscampus Unna - Malerarbeiten-
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47800
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.nietiedt.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD5D5NK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB
der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist
unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. §
134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.