Softwarelösung Training zur Steigerung der Security Awareness
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lvr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Softwarelösung Training zur Steigerung der Security Awareness
Auftragsgegenstand ist die Einrichtung einer Plattform für Security Awareness Trainings für den LVR-Klinikverbund
Auftragsgegenstand ist eine Einrichtung einer Plattform für Security Awareness Training für den LVR-Klinikverbund. Unseren Mitarbeitenden wird ermöglicht, ihre Fähigkeiten und ihren Wissensstand im Bereich der Informationssicherheit auszubauen und zu prüfen.
Die mandantenfähige, DSGVO konforme Cloud-basierte Plattform ist browserbasiert und unabhängig vom Endgerätetyp nutzbar.
Zu den berufsgruppenspezifischen Lerninhalten gehören neben dem Wissen über Cyber-Gefahren auch die Methoden von Social Engineering. Die Wissensvermittlung beruht auf einem didaktischen Konzept und die optische Gestaltung ist an das Corporate Design des LVR angepasst.
Zur Überprüfung der Lernerfolge werden Penetrationstest z.B. in Form von Phishing-Simulationen durchgeführt. Die Inhalte der Phishing-Simulationen können an die verschiedenen Standorte, Tätigkeitsfelder und Trainingsstand angepasst werden.
Die Ergebnisse des Trainings und der Phishing-Simulation werden als anonymisierter Report relevanten Interessengruppen zugänglich gemacht.
Durch den Einsatz der Lösung soll die Informationssicherheit im LVR ausgebaut werden und die Mitarbeiterschaft für das Thema sensibilisiert werden. Die Entwicklung der Awareness im LVR sollte durch die Lösung messbar positiv beeinflusst werden.
Neben der Softwarelösung sollen hierfür Wartung und Support über eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren (jährliche Zahlung) sowie Unterstützungsleistungen im ersten Vertragsjahr als Abrufkontingent von maximal 20 Personentagen beauftragt werden.
Ein detailliertes Leistungsverzeichnis wird mit Aufforderung zur Interessensbestätigung zur Verfügung gestellt.
Die unter II.2.4 erfolgte Gesamtbeschreibung in Kurzform wird mit einem detaillierten Leistungsverzeichnis und der Erstellung einer vollständigen Vergabeunterlage im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung gem. § 38 Abs. 4 Nr. 2 VgV bereitgestellt und entsprechend vergeben. Sollten Sie ein Interesse an der Teilnahme an diesem Verfahren haben, teilen Sie Ihr Interesse (Interessensbekundung) bitte per E-Mail, unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenbezeichnung und einer Ansprechperson mit dazugehöriger E-Mail Anschrift und Telefonnummer über die nachfolgende E-Mail Adresse mit: [gelöscht].
Die Frist zur Einreichung Ihrer Interessensbekundung endet am 25.01.2022 um 12:00 Uhr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug
Diese Bestätigung darf zum Abgabetermin des Teilnahmeantrags nicht älter als 12 Monate sein!
Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden von mindestens 1 Mio. EUR und für Vermögensschäden von mindestens 1 Mio. EUR, in Form einer aktuellen Bestätigung der Versicherung über die Deckung.
Diese Bestätigung darf zum Abgabetermin des Teilnahmeantrags nicht älter als 12 Monate sein.
Mindestens eine Referenz in Form einer Eigenerklärung aus den letzten drei Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist), aus der hervorgeht, welche Projekte mit einer Größenordnung von mindestens [Betrag gelöscht] EUR durchgeführt wurden. Aus der Referenzliste muss der Auftragswert, der Erbringungszeitraum der Leistung sowie Angaben zum Leistungsempfängers ersichtlich sein, damit diese Angaben durch den Auftraggeber überprüft werden können.
Der Referenzgeber sollte in seinem Kundenumfeld (möglichst im Klinikumfeld) entsprechende Awareness Trainings durchführen. Die Referenzkunden sollten idealerweise mehrere Mandanten verwenden.
Darüber hinaus ist im Rahmen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eine Liste der Personen und Funktionen zu erstellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung (insbesondere bei den personellen Unterstützungsleistungen) eingesetzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens können Ihnen bis auf die o.a. Informationen derzeit keine weiteren detaillierten Informationen übersandt werden. Sehen Sie daher bitte von Anfragen nach Leistungsverzeichnissen oder anderen technischen Informationen ab.
Für die kommende Teilnahme am Vergabeverfahren können Sie sich jedoch bereits unter folgender URL anmelden und registrieren: https://vergabe.lvr.de/NetServer/
Über diese Vergabeplattform werden Ihnen später die Auftragsunterlagen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung gestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.