Lienen - Lieferung eines HLF20 für die Feuerwehr der Gemeinde Lienen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lienen
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49536
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lienen.nrw
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://kommunalagentur.nrw/
Abschnitt II: Gegenstand
Lienen - Lieferung eines HLF20 für die Feuerwehr der Gemeinde Lienen
Lieferung eines HLF20 für die Feuerwehr der Gemeinde Lienen Los 1 Fahrgestell und Aufbau HLF20 Los 2 Beladung HLF20
Lieferung von Fahrgestell und Aufbau für ein HLF20
Gemeinde Lienen
Lieferung von Fahrgestell und Aufbau für ein HLF20
siehe Vergabeunterlagen
Lieferung der Beladung für ein HLF 20
Gemeinde Lienen
Lieferung der Beladung für ein HLF 20
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (zum Zeitpunkt der Submission max. 12 Monate alt) oder bei Kleingewerbetreibenden einen geeigneten Nachweis der Gewerbeanmeldung. Das Auszugsdatum muss erkennbar sein.
Eigenerklärung des Bieters („Referenzen“): Benennung von mindestens 10 Auslieferungen vom ausgeschriebene Wirtschaftsgut innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der Angebotsfrist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]