Rahmenvertrag Lieferung und Montage Schultafeln an Düsseldorfer Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2021-0952
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Lieferung und Montage Schultafeln an Düsseldorfer Schulen
Lieferung und Montage von Schultafeln und zugehörige Dienstleistungen (z.B. Demontagen und Entsorgungen) für alle Düsseldorfer Schulen
Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Schule und Bildung, Konrad-Adenauer-Platz, 40210 Düsseldorf
Lieferung und Montage von Schultafeln und zugehörige Dienstleistungen (z.B. Demontagen und Entsorgungen) für alle Düsseldorfer Schulen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in das einschlägige Handelsregister durch Vorlage eines Auszugs dieses Registers oder einer gleichwertigen Bescheinigung ggf. des Herkunftslandes, die den aktuellen Stand der Eintragung wiedergibt.
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als ein Jahr) in folgender Höhe:
o für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR und
o für Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden) [Betrag gelöscht] EUR;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 2 Jahre).
- Nachweis von 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Form einer Liste.
Diese Liste muss mindestens die folgenden Punkte enthalten:
o Angabe des Auftragswerts;
o Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts/Dauer der Leistungserbringung;
o Umfang und Art des Liefer- bzw. Dienstleistungsauftrages;
o Angabe des öffentlichen oder privaten Empfängers;
- ggfs. Unterlagen zum Nachweis der Gleichwertigkeit der Produkte (siehe Ziffer 4 der allgemeinen Leistungsbeschreibung);
- Detaillierte Unternehmensdarstellung, aus der hervorgeht, durch welche Personal- und Geschäftsausstattung der Bieter in der Lage ist, die Produkte in der vorgeschriebenen Ausführungszeit zu liefern und einzubauen (z.B. Anzahl und Qualifizierung des zur Verfügung stehenden Personals, Fuhrpark, Zusammenarbeit mit Drittfirmen etc.);
- Erklärung über geplante Betriebsferienzeiten für den Vertragszeitraum.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.