Konfektionierung und Reparatur von Spezialkabeln sowie Lieferung von Kabeln, Steckern, Buchsen etc. für Installationen im Hörfunk und Fernsehen Referenznummer der Bekanntmachung: ZE 2021-220-03
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konfektionierung und Reparatur von Spezialkabeln sowie Lieferung von Kabeln, Steckern, Buchsen etc. für Installationen im Hörfunk und Fernsehen
Im Produktionsbetrieb des WDR wird diverses Installationsmaterial, wie z.B. Stecker, Buchsen und Kabel, in vielfälltiger Art benötigt, um produktionstechnische Anforderungen zum Teil schnell in Eigenleistung aber auch mit externer Unterstützung umsetzen zu können. Darüber hinaus sind des Öfteren Spezialkabel zu konfektionieren und ggf. zu reparieren.
Mit diesem Verfahren beabsichtigt der WDR einen leistungsfähigen Rahmenvertragspartner zu gewinnen, der entsprechendes Material schnell liefern und die Reparatur sowie die Konfektionierung von Spezialkabel kompetent ausführen kann.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung soll zwei Jahre mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr betragen. Das Volumen wird auf ca. 200 TEUR/Jahr, insgesamt auf 800 TEUR geschätzt.
Im Produktionsbetrieb des WDR wird diverses Installationsmaterial, wie z.B. Stecker, Buchsen und Kabel, in vielfälltiger Art benötigt, um produktionstechnische Anforderungen zum Teil schnell in Eigenleistung aber auch mit externer Unterstützung umsetzen zu können. Darüber hinaus sind des Öfteren Spezialkabel zu konfektionieren und ggf. zu reparieren.
Mit diesem Verfahren beabsichtigt der WDR einen leistungsfähigen Rahmenvertragspartner zu gewinnen, der entsprechendes Material schnell liefern und die Reparatur sowie die Konfektionierung von Spezialkabel kompetent ausführen kann.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung soll zwei Jahre mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr betragen. Das Volumen wird auf ca. 200 TEUR/Jahr, insgesamt auf 800 TEUR geschätzt.
2 x 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zu erklären, dass sein Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei ausländischen Bietern in ein vergleichbares Register eingetragen ist.
1. Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bieter hat zu erklären, dass er als Unternehmen eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-Deckungssummen abgeschlossen hat bzw. im Falle der Auftragserteilung unverzüglich abschließen wird:
- Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR
- Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR
- allg. Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR
und, dass die vorgenannten Mindestdeckungssummen mit jeweils mindestens einer zweifachen Maximierung pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
2. Umsatz des Unternehmens
Der Bieter hat den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung inhaltlich vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2018 bis 2020 bzw. 2017 bis 2019, sofern die Umsatzzahlen aus 2020 noch nicht vorliegen), anzugeben.
3. Unternehmensstruktur / Betriebsstätte des Bieters
Der Bieter hat Angaben zur Unternehmensstruktur zu machen. Dies umfasst unter anderem die Organisationsstruktur, den Umfang der Dienstleistungspalette und die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens.
Referenzen
Dem Angebot sind mindestens zwei geeignete Referenzen über früher ausgeführte, vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen beizufügen; soweit erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird der WDR auch einschlägige Liefer- oder Dienstleistungen berücksichtigen, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
An die Vergleichbarkeit werden folgende Kriterien gestellt:
- Umsatzvolumen
Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Auftraggebers;
- Auftragswert/Umsatz in TEUR
- Möglichst Angabe eines Ansprechpartners des Referenzkunden mit Telefonnummer
Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der "Anlage - Referenzen" zu machen. Die Anlage ist mit dem Angebot einzureichen.
Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat in-sofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben zu achten.
Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift, so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.
Sonstige spezielle Eignungsanforderungen gemäß § 46 Abs. 3 VgV
Für eine reibungslose und schnelle Abwicklung der Lieferaufträge muss der Bieter über die notwendige logistische Infrastruktur und das dafür erforderliche Fachpersonal verfügen.
Für die fachgerechte Konfigurierung bzw. Reparatur von Spezialkabel muss der Bewerber über das notwendige Fachpersonal verfügen.
Beides, die logistische Infrastruktur sowie das verfügbare Fachpersonal, sind in einer separaten Anlage kurz darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZGRNVT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Ort: Köln
Land: Deutschland