Microsoft EA-Vertrag Referenznummer der Bekanntmachung: BV21190
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vrr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Microsoft EA-Vertrag
Die VRR AöR verfügt über zwei aktive Microsoft EA-Verträge, welche zum 30.05.2022 auslaufen.
Um auch weiterhin alle Features der EA-Verträge bzw. Software Assurance nutzen zu können, soll mit Hilfe dieser Ausschreibung ein neuer EA-Beitritt mit einem Handelspartner (Auftragnehmer) zu dem bestehenden Vertrag zwischen Microsoft und dem BMI abgeschlossen werden. Die Laufzeit des neuen abzuschließenden Vertrages fängt am 01.06.2022 an und endet am 31.05.2025.
Die VRR AöR verfügt über zwei aktive Microsoft EA-Verträge, welche zum 30.05.2022 auslaufen.
Um auch weiterhin alle Features der EA-Verträge bzw. Software Assurance nutzen zu können, soll mit Hilfe dieser Ausschreibung ein neuer EA-Beitritt mit einem Handelspartner (Auftragnehmer) zu dem bestehenden Vertrag zwischen Microsoft und dem BMI abgeschlossen werden. Die Laufzeit des neuen abzuschließenden Vertrages fängt am 01.06.2022 an und endet am 31.05.2025.
Der Auftrag kann optional einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Minimallaufzeit beträgt somit drei Jahre, die Maximallaufzeit vier Jahre. Detaillierte Informationen ist dem Kapitel 1.5 der Leistungsbeschreibung (Dokument "02 - Leistungsbeschreibung") zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind.
- Erklärung, dass keine Verfehlung im Sinne von § 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) vorliegt.
- Bietergemeinschaften müssen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt und keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
- Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe besteht. Als Mindestdeckungssumme gelten für Personen- und Sachschäden [Betrag gelöscht] Euro, für Vermögensschäden [Betrag gelöscht] Euro. Der Bieter sichert zu, dass zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung eine ausreichende Deckung besteht bzw. im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird (Bitte hier keine Policen vorlegen, sondern nur die Erklärung abgeben).
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020).
- Erklärung über die in den letzten drei Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
- Erklärung, dass das Unternehmen ein gelisteter Microsoft Partner ist.
- Erklärung, dass das Unternehmen bereits EA-Verträge bzw. ähnliche MS-Verträge abgeschlossen hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Betriebsruhe:
In der Zeit vom 24.12.2021 bis einschließlich 02.01.2022 herrscht Betriebsruhe. In dieser Zeit werden keine Fragen beantwortet. Aufgrund der Betriebsruhe werden Bieterfragen erst nach der Betriebsruhe beantwortet.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDCD5NC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB
spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim
Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist beim Auftraggeber zu rügen.