Messsystem zur kombinierten Erfassung der Längs- und Querebenheit sowie des Oberflächenbildes, inkl. Trägerfahrzeug (MEFA 2) Referenznummer der Bekanntmachung: Z4h-MEFA 2-S5/EU-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
Messsystem zur kombinierten Erfassung der Längs- und Querebenheit sowie des Oberflächenbildes, inkl. Trägerfahrzeug (MEFA 2)
Herstellung und Lieferung eines Messsystem zur kombinierten Erfassung der Längs- und Querebenheit sowie des Oberflächenbildes, inkl. Trägerfahrzeug (MEFA 2)
Bergisch Gladbach
Das Messsystem muss grundsätzlich geeignet sein, für alle auf dem Markt befindlichen und ins-besondere für die bei ZEB-Kampagnen eingesetzten Erfassungssysteme als Referenz zu dienen. Hierfür sind eine hohe Zuverlässigkeit und Messgenauigkeit erforderlich. Das zu liefernde Messsystem muss sich an den zurzeit vorhandenen Systemen orientieren und voraussetzungsgemäß den Qualitätsstandard des technisch aktuellsten Systems aufweisen bzw. übertreffen. Konstruktiv ist der Aufbau so zu gestalten, dass eine sehr gute Zugänglichkeit der Komponenten möglich ist und damit im Reparatur- bzw. Wartungsfall geringst mögliche Rüstzeiten auftreten. Steckverbindungen, die Leitungsverlegung sowie die verwendeten Materialien und Geräte sind so auszuführen, dass durch die im Fahrzeug auftretenden Erschütterungen und thermischen Belastungen im Rahmen einer Nutzungsdauer von mindestens 15 Jahren keine Beeinträchtigung entsteht. An das Messfahrzeug angebaute Einrichtungen müssen einen Abstand zur Fahrbahnoberfläche von mindestens 200 mm aufweisen. Der Aufbau, der Ausbau, die Anbauteile und die Komponenten sind in einer optisch ansprechenden Ausführung zu gestalten, da das Messsystem häufig auch als Exponat bei Vorführungen, Ausstellungen und Präsentationen dient. Für den Betrieb aller Systeme, sowohl einzeln als auch in Kombination mit anderen, ist in Bezug auf die Messaufgabe eine Prüfung (theoretisch und praktisch) auf kritische Betriebszustände erforderlich. Diese qualitätssichernde Prüfung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren, da unzulässige Betriebszustände festgehalten und schnellstmöglich beseitigt werden müssen. Durch eine fehlerhafte Bedienung sowie durch Ausfall einzelner Komponenten darf keine Schädigung der Systeme auftreten (z. B. bei falschen Parametereingaben zur Einstellung von Messgeräten, Un-terbrechen von Steckverbindungen im Betrieb).
Das Messsystem besteht aus:
- dem Trägerfahrzeug mit Kofferaufbau,
- der Warn- und Beleuchtungseinrichtung,
- den mechanischen Systemkomponenten,
- der Messeinrichtungen und dem Fahrzeugaufbau,
- den Sensoren und Kameras,
- den Wetterschutzgehäusen,
- den messtechnischen Systemkomponenten,
- Hardware Rechnerarchitektur,
- Software,
- Front- und Seitenbilderfassung,
- Seitenabstandserfassungs- und Spurführungssystem,
- dem Positionsbestimmungssystem,
- Sicherheitsfunktionen für den Bedienungsablauf und
- der Sicherheits- bzw. Sensortechnologie zur Vermeidung von Personenschäden.
Die Bewertung des Angebots wird unter Berücksichtigung der unten aufgeführten Kriterien und des Angebotspreises durchgeführt. Das wirtschaftlich günstigste Angebot erhält den Zuschlag.
1. Konzept zur Wahrung der Synchronität zwischen den verschiedenen Datenströmen (z.B. Längsebenheit / Frontbild, Oberflächenbild / Querprofil) = max. 30 Punkte
2. Realisierung der Energieversorgung der Messtechnik sowie ggf. weiterer Verbraucher (z.B. Skizzierung des Aufbaus sowie rechnerischer Nachweis einer ausgewogenen Energiebilanz unter verschiedenen Nutzungsszenarien) = max. 30 Punkte
3. Zugänglichkeit der Komponenten sowie klare Strukturierung des Aufbaus (z.B. CAD Skizzierung der Realisierung des Aufbaus) = max. 20 Punkte
4. Konzept zur Erreichung einer möglichst schnellen Datenverarbeitung bzw. Berechnungen im Postprozess sowie hoher Datentransferraten im Rechnerverbund (z.B. Vorschläge für geschwindigkeitsimmanente Hardware bzw. Datenübertragungsstandards) = max. 20 Punkte
Ermittlung des wirtschaftlichensten Angebots: nach der einfachen Richtwertmethode: gewichtete Leistungspunkte/Angebotspreis x 1.000 = Leistungsquotient.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in
seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der BASt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder Angebotsabgabe gegenüber der BASt gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die BASt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BASt geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BASt. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Hinweis: Die BASt ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.