Rahmenvertrag über den Kauf von Workstations Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 21.26 - 0637/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]952
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über den Kauf von Workstations
Rahmenvertrag über den Kauf von Workstations
Gegenstand des Rahmenvertrages ist der Kauf von Workstations und Zubehör (Hardware und Software, fortlaufend Systeme genannt) für Anwendungen der Geoinformation und Photogrammetrie sowie der zugehörigen Systemservices.
Auf der Basis des Vertrages werden Einzelaufträge über folgende Leistungen erteilt:
- Hardwarelieferung (Workstations und Zubehör)
- Lieferung von Software (z.B. Betriebssysteme)
- Lieferung von Systemtreibern inkl. Updates und Upgrades und Patches
- Systemservice (Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft)
- Lieferung von Dokumentationen
- Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der Systeme (Anlieferung betriebsbereiter Systeme)
Der Höchstwert des Abrufvolumens beträgt 430.000 € (zzgl. Ust).
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch einmalig um ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber der Vertragsverlängerung nicht spätestens einen Monat vor Vertragsende widerspricht
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
2.1 Umsatzangabe Der durchschnittliche Jahresumsatz Ihres Unternehmens im Bereich Workstations in den Geschäftsjahren 2019 und 2020 beträgt mindestens 200.000 € pro Jahr.
1.1 Partner-Status "Für die von Ihnen angebotenen Produkte müssen Sie Hersteller sein oder Sie müssen über einen Partner-Status oder eine vergleichbare Beziehung beim jeweiligen Hersteller verfügen, der Sie berechtigt, diese Produkte an Endkunden zu verkaufen und zu supporten.
Bestätigen Sie, dass Sie die Anforderungen erfüllen.
"
1.2 Mitarbeiter "Die vertraglichen Leistungen müssen durch Mitarbeiter des Auftragnehmers erbracht werden, die im Umgang mit den von Ihnen angebotenen Produkten vertraut sind. Diese Mitarbeiter müssen umfassenden Support für die Hardware und Software erbringen können.
Bestätigen Sie, dass Sie die Anforderungen erfüllen.
"
1.3 Mitarbeiterzahl "Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl Ihres Unternehmens im Bereich IT-Systeme in den Geschäftsjahren 2019 und 2020 beträgt mindestens 5 Mitarbeiter pro Jahr.
Bestätigen Sie, dass Sie die Anforderung erfüllen."
1.4 Servicekonzept "Der Auftragnehmer muss Serviceleistungen gemäß Vertrag erbringen.
Stellen Sie schlüssig dar, wie Sie die geforderten Serviceleistungen sicherstellen können.
"
1.5 Umweltmanagement Ihr Unternehmen muss ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem einsetzen, das die Anforderungen gemäß DIN/ISO 14001 erfüllt. Die zugrundeliegenden Maßnahmen müssen im Rahmen der Auftragsausführung angewendet werden.
1.6 Referenz "Weisen Sie Ihre Projekterfahrung anhand eines Referenzauftrag über den Verkauf und Support von Workstationsystemen nach.
Benennen Sie mindestens einen Referenzauftrag.
Für jeden Referenzauftrag gelten die folgenden Mindestanforderungen:
a) Der Referenzauftrag ist mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sein. Vergleichbar ist dieser, wenn alle wesentlichen Aspekte des Ausschreibungsgegenstandes bezüglich Inhalt (Lieferung von Workstations und Systemservice Vor-Ort) sowie Auftragswert umfasst sind.
b) Im Rahmen des Referenzauftrags wurden mindestens 10 Workstations mit Nvidia GPUs mit >=1000 Shadereinheiten pro Vertragsjahr geliefert.
c) Der Referenzauftrag ist nicht älter, als drei Jahre (letzte Anlieferung).
d) Je Auftrag ist mindestens ein endkundenseitiger Ansprechpartner mit Rufnummer und E-Mail-Adresse benannt.
e) Beim Referenzauftrag handelt es sich um einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 3 Jahren.
Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebene Referenz zu hinterfragen. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss des Angebotes führen. Sie dürfen keine unvollständige Angaben machen (z.B. unter Berufung auf Geheimhaltungsverpflichtungen), wenn die Referenz gewertet werden sollen."
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.