High Content Screening Workstation Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0388-AJ

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

High Content Screening Workstation

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0388-AJ
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschafft wurde eine High Content Screening Workstation, bestehend aus konfokalem High Content Imager, Roboterarm zur autom. Plattenzufuhr, autom. Inkubator und flexiblem 8-Kanal/MDT Pipettierroboter. Das ganze System wird mit einer Scheduling-Software gesteuert und von einer HEPA-Einhausung umschlossen sein.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Hauptort der Ausführung:

Universitätsklinikum Aachen AöR/ DWI Forckenbeckstrasse 50 52074 Aachen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschafft werden soll eine High Content Screening Workstation, bestehend aus konfokalem High Content Imager, Roboterarm zur autom. Plattenzufuhr, autom. Inkubator und flexiblem 8-Kanal/MDT Pipettierroboter. Das ganze System soll von einer Scheduling-Software gesteuert und von einer HEPA-Einhausung umschlossen sein.

Der High Content Imager wird benötigt, um sowohl lebende Zellen in 2D oder 3D Kultursystemen, Organoide, Mikrogewebe und orientierte Anisogele mit ausgerichteten Zellen und Neuronen als auch fixierte und gefärbte Zellkulturen sowie Immunfluoreszenz gefärbte Gewebeschnitte mit großem Bildinformationsumfang ("high content imaging") zu analysieren. Dabei wird mitzellulärer oder subzellulärer Auflösung automatisiert mikroskopiert, die entstehenden Bild- und Metadaten strukturiert abgespeichert und mittels automatisierter Bildanalyse und Machine Learning Algorithmen ausgewertet. Die Software muss dabei in der Lage sein die orientierten Strukturen in den 3D Zellkulturen und Gewebe zu analysieren.

Um sowohl lebende Zellkulturen oder Organoide / Mikrogewebe in wässrigem Medium, als auch fixierte Proben mikroskopieren zu können, soll das System den Einsatz von sowohl Wasserimmersionsobjektiven verschiedener Vergrößerungsstufen, als auch von Luftobjektiven ermöglichen. Insbesondere für die Multiplexaufnahme schneller zellulärer Prozesse (z.B. Vesikeltranslokation oder Änderungen der mitochondrialen Morphologie) mit subzellulärer Auflösung ist die Möglichkeit zur simultanen konfokalen Mikroskopie in mehreren spektral getrennten Kanälen über das gesamte Spektrum der in der Biologie eingesetzten Fluorophore und Fluoreszenzproteine erforderlich. Weiterhin ist hierfür ein möglichst in die Aufnahmesoftware integrierter Prozess zum Pixel-genauen Alignment und digitalen Korrektur optischer Unterschiede der verschiedenen Lichtwege erforderlich.

Um einen flexiblen Einsatz aller gängigen Zellfarbstoffe (z.B. Hoechst zur Kernfärbung, Mitotracker zur Mitochondrienfärbung) und Fluoreszenzproteine, ebenso wie die gebräuchlichsten FRET Biosensoren, über das komplette Spektrum des sichtbaren Lichts abzudecken, sollte das HCI System mit Anregungslichtquellen im Bereich von 405-640 nm ausgestattet sein. Für Lebendzellanwendungen muss das System außerdem über eine Inkubationskammer verfügen, die die Temperatur auf ~37GradC - und eine CO2 Konzentration von ~5% einregeln und über längere Zeit konstant halten kann. Das HCI System muss darüber hinaus in der Lage sein, die gewonnenen Bilddaten direkt an einen einzurichtenden Bilddatenbank- und Analyseserver zu übertragen, welcher sich nahtlos in ein Serversystem (wie z.B. Columbus Server) integriert.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität des angebotenen Gerätes / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 203-529536
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2021-0388-AJ
Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe PerkinElmer LAS (Germany) GmbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
16/12/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rodgau
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63110
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYDZ7

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf

der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt

werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf

der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/12/2021

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