Weiterentwicklung von IT-Tools im digitalen Workflow
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dlr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Weiterentwicklung von IT-Tools im digitalen Workflow
Der Vertrag umfasst IT-Entwicklungsaufträge zur Weiterentwicklung der als IdeTo und PlaTo2 bezeichneten IT-Anwendungen einschließlich der Schnittstellen zwischen den IT-Anwendungen untereinander sowie zwischen den IT-Anwendungen und SAP. Darüber hinaus sollen Wartungs- und Supportleistungen erbracht werden.
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. , Linder Höhe, 51147 Köln
Der Vertrag umfasst IT-Entwicklungsaufträge zur Weiterentwicklung der als IdeTo (Ideen-Tool) und PlaTo2 (Palnungs-Tool) bezeichneten IT-Anwendungen einschließlich der Schnittstellen zwischen den IT-Anwendungen untereinander sowie zwischen den IT-Anwendungen und SAP. Darüber hinaus sind Beratungs-, Wartungs- und Supportleistungen zu erbringen. Die zu erbringenden Leistungen beinhalten ebenso Konzeptionen:
• Unterstützung bei der Erstellung der Roadmap und der Entwicklung der Zielarchitektur • Erstellung von Grob- und Feinkonzepten • Aufwandsabschätzung der Arbeitspakete • Technische Validierung von Konzepten
Optional kann der Vertrag um weitere 12 Monate durch den Auftraggeber verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Erklärung zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB B) Nachweis einer Eintragung in einem Berufs- oder Handeslregister
A) Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren B) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung
A) Mindestens drei Unternehmensreferenzen vergleichbarer Projekte B) Mindestens je ein Referenzprojekt aus den letzten drei Jahren nachweisen, welche folgende Bedingungen erfüllen:
• Programmierung mit DevExtreme, Angular 12 und ASP.Net Core5 • excel-Erstellung mit OpenXML und pdf-Erstellung mit LaTeX • Verarbeitung von SAP-Daten (Stammdaten, Kalkulationen, Plan- und Istkosten) Der Auftragsgegenstand der Referenzen ist auf maximal 2 DIN A4 Seiten zu beschreiben C) Erklärung zur Mitarbeiterentwicklung im Unternehmen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).