Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.25 - 0691/20/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]024
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Forschungsvorhaben Online-Radikalisierung
Im Rahmen des Forschungsvorhabens sollen insbesondere die vorgelagerten Prozesse untersucht werden, die nicht zwangsläufig in Extremismus oder Terrorismus münden, aber eine Radikalisierung bzw. Sympathie mit extremistischen Inhalten mindestens begünstigen können.
Dies beinhaltet die Erforschung der zugrundeliegenden Mechanismen (technischer Art sowie akteursbasiert), die eine systematische Diskursverschiebung bewirken, aufgrund derer mehr Menschen auch unbeabsichtigt in Kontakt mit extremistischen Inhalten kommen, was wiederum Radikalisierungen begünstigen könnte.
Als Forschungsansatz soll eine komparative Herangehensweise angewendet werden, die sich auf die Phänomenbereiche Islamismus und Rechtsextremismus bezieht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den
Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die die folgenden Merkmale aufweisen:
o Wissenschaftliche Untersuchung oder Forschungsprojekt im Bereich der politischen Soziologie oder
o Wissenschaftliche Untersuchung oder Forschungsprojekt zu kollektiven Handlungen und sozialen Bewegungen oder
o Wissenschaftliche Untersuchung oder Projekt zur Erforschung von Intermediären. Als Intermediäre werden Social Media Plattformen definiert, in denen Nutzer und Nutzerinnen ermutigt werden, sich Profile anzulegen und Informationen mit anderen Nutzenden zu teilen.
Es muss nicht jede der mindestens zwei einzureichenden Referenzen alle drei genannten Merkmale zusammen aufweisen. Es reicht aus, wenn jede der eingereichten Referenzen eines der genannten Merkmale aufweist. Dabei kann es sich um unterschiedliche Merkmale oder das gleiche Merkmal handeln.
Angaben zum Projektpersonal
• Qualifikation und beruflicher Werdegang des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters und
• Qualifikation und beruflicher Werdegang des für die Leistungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Hierzu ist die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften und für den
Fall der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.