Trinkwasseruntersuchungen 2022 Los 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-481
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trinkwasseruntersuchungen 2022 Los 1
Mikrobiologische Erst,- Kontroll- und weiterführende Untersuchung von Trinkwassersystemen.
Liegenschaften im Stadtgebiet nicht nennbar 45127 Essen
Mikrobiologische Erst,- Kontroll- und weiterführende Untersuchung auf das Vorhandensein von Legionellen in zentralen Warmwassersystemen und der Untersuchung des Trinkwassersystems nach TrinkwV 2001 (aktuelle Fassung). Im Rahmen dieser Ausschreibung werden Gebäude der Immobilienwirtschaft (FB60), der Feuerwehr Essen (FB37) sowie der Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) betrachtet.
ca. 500 Erstuntersuchungen auf Legionellen
je ca. 750 Untersuchungen auf Pseudomonas aeruginosa und Escherichia Coli und
Coliforme Bakterien (Norm-Verfahren gem. TrinkwV 2011)
Prüfberichte, Bewertungen der Ergebnisse
Veranschlagter maximaler Gesamtwert über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung [Betrag gelöscht] EUR netto.
Wenn der Vertrag nicht mindestens 3 Monate vor Vertragsablauf von einer der Vertragsparteien gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, maximal kann der Vertrag zweimal verlängert werden. Nach insgesamt drei Jahren wird der Bedarf erneut ausgeschrieben, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kommen neue Liegenschaften innerhalb eines Flächenloses in den Bestand, erfolgt die TW Untersuchung auf Grundlage dieses Rahmenvertrages
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der öffentliche Auftraggeber überprüft gemäß §§ 42 VgV die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand
der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt gegebenenfalls Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung, mit dem Angebot, das ausgefüllte Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung zur Eignung" (ist den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter "Vergabeunterlagen - Vom Auftragnehmer auszufüllende Dokumente" beigefügt) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Alternativ kann die Eignung auch über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachgewiesen werden. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist eine Eigenerklärung, die von Unternehmen über ihre finanzielle Situation sowie über ihre Befähigung und Eignung zur Teilnahme an einem Vergabeverfahren abgegeben wird. Sie ist in allen EU-Amtssprachen verfügbar und dient bei in der EU durchgeführten Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis über die Erfüllung der jeweils festgelegten Bedingungen.
Die EEE wird nur für Aufträge verwendet, deren geschätzter Wert mindestens den Schwellenwert für die europäische Bekanntmachung erreicht. Einige Ausnahmen sind jedoch für Aufträge vorgesehen, die im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung vergeben werden (siehe Artikel 38, §1, 1. Unterabsatz, des Königlichen Erlasses vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen) und für Aufträge von Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb (siehe Artikel 46, §3, des Königlichen Erlasses vom 18. Juni 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den Bereichen Energie- und Wasserversorgung, öffentlicher Verkehr und Postdienste).
Seit dem 18. April 2018 darf die EEE nur noch in elektronischer Form ausgestellt werden.
Einzureichende Unterlagen:
- Akkreditierung nach DIN EN ISO / IEC 17025 (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Die Akkreditierung nach DIN EN ISO / IEC 17025
ist als einfache Kopie des Originals einzureichen
- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Nachweis der gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflicht ist vom Bieter und ggfls. von seinem Nachunternehmer, mit Angabe der Deckungssummen im Schadensfall, mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabestelle, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung gemäß § 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A vorzulegen. Mindestdeckungsumme 2,5 Mio. EUR für Personenschäden in jedem Einzelfall.
- Nachweis zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit - Mindestumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Für das ausgeschriebene Leistungsbild wird als Bedingung für die Ausführung des Auftrags gemäß § 6 Abs.3 VOB/A, § 6a Abs.2 Nr.1+2 VOB/A, § 6a EU Nr.2 VOB/A und § 45 Abs.1 Nr.1 und Abs.2 VgV ein jeweiliger Mindestjahresumsatz des Unternehmens, aus den letzten drei Geschäftsjahren (2017-2019), von EUR 400.000 gefordert.
Der Nachweis hat mit dem Formular "VHB 124 - Eigenerklärung zur Eignung" in der aktuellen Fassung 2017 - (ist den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter "Vergabeunterlagen - Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" beigefügt) zu erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Lindenallee 68, 45127 Essen, 5. Etage
Die Angebotsöffnung erfolgt nach § 55 Absatz 2 VgV. Entsprechend erfolgt die Öffnung der Angebote ohne Beteiligung der Bieter.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
HINWEIS:
Die Stadtverwaltung macht in der Zeit von Freitag, 24. Dezember bis Freitag, 31.Dezember 2021, Betriebsferien. Die Dienststellen bleiben in dieser Zeit geschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRVYR6Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]