Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen - "Intelligentes Parksystem" im Stadtgebiet Gelsenkirchen-Buer, 45894 Gelsenkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: 10/4.2-2021-0335
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenkirchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Informationen/Kommunale_Ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen - "Intelligentes Parksystem" im Stadtgebiet Gelsenkirchen-Buer, 45894 Gelsenkirchen
Intelligentes Parksystem im Rahmen des Green City Plan Gelsenkirchens
45894 Gelsenkirchen-Buer
- Ausstattung von ca. 2.000 Parkierungsanlagen mittels Über-Kopf-Sensoren zur Erfassung (Lieferung und Montage der Sensoriken)
- Datenmanagementsystem (Dash-Board als WEB-Client)
- Anschlussschnittstelle an den Verkehrsrechner der Stadt Gelsenkirchen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als vorläufiger Nachweis ist mit dem Angebot zunächst nur die Eigenerklärung des Bieters / der Bieterin auf dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 124_LD abzugeben. Die entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Stellen (Einzelnachweise) sind nur von den in die engere Wahl kommenden Bietern / Bieterinnen auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Der Nachweis kann auch durch die Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (AVPQ-Liste) geführt werden, sofern diese Bescheinigungen Bestandteil der AVPQ-Liste sind.
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister (T2-UVgO/VgV, ohne TNW/RV) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Vorlage der entsprechenden Bescheinigung, sofern eine Verpflichtung zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes besteht.
Als vorläufiger Nachweis ist mit dem Angebot zunächst nur die Eigenerklärung des Bieters / der Bieterin auf dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 124_LD abzugeben. Die entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Stellen (Einzelnachweise) sind nur von den in die engere Wahl kommenden Bietern / Bieterinnen auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Der Nachweis kann auch durch die Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (AVPQ-Liste) geführt werden, sofern diese Bescheinigungen Bestandteil der AVPQ-Liste sind.
Einzureichende Unterlagen:
- Angabe der Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto) (T2-UVgO/VgV, ohne TNW) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe der Umsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto) im Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung).
- Nachweis zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen (T2-UVgO/VgV/RV) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt wurde, durch Vorlage der:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (falls das Unternehmen beitragspflichtig ist).
- Nur falls zutreffend - Vorlage des Insolvenzplans (T2-UVgO/VgV/RV) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Nur falls ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde, ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorzulegen.
- Versicherungsnachweis - Mindestdeckungssummen (T2-UVgO/VgV/RV) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden, jeweils pro Schadensfall und Schadensjahr.
In dem Fall, dass keine Versicherung in der geforderten Höhe vorliegt, ist eine Bestätigung einer Versicherung vorzulegen, die die Absicht bestätigt, im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe abzuschließen. Vor Ausführungsbeginn ist der Versicherungsabschluss mit den geforderten Mindestdeckungssummen nachzuweisen.
Als vorläufiger Nachweis ist mit dem Angebot zunächst nur die Eigenerklärung des Bieters / der Bieterin auf dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 124_LD abzugeben. Die entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Stellen (Einzelnachweise) sind nur von den in die engere Wahl kommenden Bietern / Bieterinnen auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Der Nachweis kann auch durch die Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (AVPQ-Liste) geführt werden, sofern diese Bescheinigungen Bestandteil der AVPQ-Liste sind.
Einzureichende Unterlagen:
- Angabe der Beschäftigten (T2-UVgO/VgV, ohne TNW) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe der Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen.
- Nachweis von 3 Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): - Nachweis von 3 erfolgreich abgeschlossenen Referenzen aus den letzten 5 Jahren mit einer video- oder kamerabasierten Überkopfstellplatzdetektion inkl. Routingfunktion für den Endnutzer mittels einer Smartphone APP.
Seitens der Stadt Gelsenkirchen wird eine Referenz als vergleichbar angesehen, wenn nachfolgende Punkte erfüllt sind:
1. Referenz
# Erfolgreiche Abnahme des Systems durch den Auftraggeber innerhalb des vorgenannten genannten Zeitraums
# Mindestbetriebszeit des Systems nach Abnahme: 1 Jahr
# Digitale Detektion von mindestens 200 Stellplätzen im urbanen Parkraum in Längs- und / Querrichtung zur Fahrtrichtung sowie auf Plätzen
2. Referenz
# Erfolgreiche Abnahme des Systems durch den Auftraggeber innerhalb des vorgenannten genannten Zeitraums
# Mindestbetriebszeit des Systems nach Abnahme: 1 Jahr
# Digitale Detektion Stellplätzen im urbanen Parkraum in Längs- oder Querrichtung
3. Referenz
# Erfolgreiche Abnahme des Systems durch den Auftraggeber innerhalb des vorgenannten genannten Zeitraums
# Mindestbetriebszeit des Systems nach Abnahme: 1 Jahr
# Digitale Detektion Stellplätzen im urbanen Parkraum in Längs- oder Querrichtung
Die Referenzen sollen mindestens die folgenden Angaben enthalten:
# Die genaue Beschreibung des Auftrages.
# Art des Auftraggebers und Ansprechpartner.
- Einzelnachweise (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachfolgende technische Beschreibungen und Nachweise des angebotenen Systems sind von den Bietern im Zuge der Angebotslegung mindestens zu erbringen:
- Nachweis, dass die vom Bieter auf der Feldebene vorgesehenen Komponenten mindestens der Schutzart IP65 entsprechen, eine CE-Zertifizierung haben und mindestens in einem Temperaturbereich zwischen -20GradC und +80GradC fehlerfrei arbeiten.
- zeitliches und technisches Realisierungs- und Inbetriebnahmekonzepts inkl. Darlegung
# welche Hard- und Softwarekomponenten im Detail eingesetzt werden
# welche synergetischen Effekte durch eine ggf. mögliche zusätzliche - ggf. kostenneutrale - Funktionen der angebotenen IPS-Lösung möglich sind
# welche Sensortechnik Angebotsgegenstand ist
# wie die damit verbundenen baulichen und abstimmungstechnischen Maßnahmen vorgesehen sind
# der angebotenen Dienste und Engineering-Leistungen
# eines ersten Projektzeitenplans.
- Beschreibung des Datensicherungskonzepts einschließlich der vorgesehenen Hardwarekomponenten.
- Beschreibung des zentralseitigen Systems hinsichtlich der Skalierbarkeit ohne weitere Ergänzungen des Systems.
- Darlegung der verbindlich zugesicherten Systemverfügbarkeit des Gesamtsystems (min. 98%).
- Darlegung möglicher zukünftiger Erweiterungsmöglichkeiten des IPS.
- Beschreibung des Meldungsmanagements einschließlich der Recherche-, Analyse- und Auswertefunktionen.
- Beschreibung der Betriebszustandsvisualisierung und der GUI des IPS-Systems.
- Beschreibung der Systemschnittstellen zu Drittsystemen sowie den zu erwartenden Latenzen des Gesamtsystems.
- Beschreibung der Bedienclients.
- Beschreibung der Smartphone App.
- Projektmanagement- und ein Kommunikationskonzept.
- Vervollständigter EVB-IT-System-Vertrag.
- Geforderte Referenzen (siehe gesonderter Unterpunkt Referenzen)
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die oben genannten Unterlagen formale Leistungsgegenstände des Angebots darstellen. Hierbei handelt es sich um inhaltliche Mindestkriterien des Angebots, nicht um Wertungskriterien. Es erfolgt daher keine Wertung oder Bepunktung der darin dargelegten Inhalte.
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Stadt Gelsenkirchen
Die Bieter / Bieterinnen oder ihre Bevollmächtigten dürfen nicht zugegen sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit der Ausführung ist zu beginnen: spätestens 5 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen): am 31.12.2022.
Die vorstehenden Fristen für den Ausführungsbeginn sowie die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung sind verbindliche Fristen (=Vertragsfristen).
Die Ausschreibung erfolgt gemäß der VgV und dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
Nebenangebote müssen als Mindestanforderung, sofern in den Vergabeunterlagen keine weitergehenden Anforderungen gestellt werden, den Konstruktionsprinzipien und den vom Auftraggeber vorgesehenen Planungsvorgaben entsprechen.
Angebote von Bietergemeinschaften werden nur zugelassen, wenn das Ziel der Bietergemeinschaft die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist. Im Angebot ist eindeutig auf die Bildung einer Bietergemeinschaft hinzuweisen.
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung auf dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 234 abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der der / die für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter / Vertreterin bezeichnet ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind,
- in der erklärt ist, dass der / die bevollmächtigte Vertreter / Vertreterin die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der erklärt ist, dass der / die bevollmächtigte Vertreter / Vertreterin zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist,
- in der erklärt ist, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters / der Bieterin Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter / die Bieterin unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hierfür ist das Kommunikationstool der Vergabeplattform zu verwenden.
Fragen sind in Textform, bis zur angegebenen Frist für die Auskunftserteilung, über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Verbindliche Antworten erfolgen in Textform über die Vergabeplattform zur entsprechenden Vergabe.
Ein übermittelter oder auf der Vergabeplattform eingestellter Nachtrag wird Teil der Vergabeunterlagen.
Als Grundlage für das Angebot gilt das in der letzten Fassung eingestellte Leistungsverzeichnis.
Zur Sicherstellung einer vollumfänglichen elektronischen Kommunikation (z. B. Benachrichtigungen, bei Änderung der Vergabeunterlagen, usw.) wird dem Bieter / der Bieterin dringend empfohlen, sich auf der Vergabeplattform anzumelden und für dieses Vergabeverfahren freizuschalten.
Nicht angemeldete und freigeschaltete Bieter / Bieterinnen müssen regelmäßig die Vergabeunterlagen auf Änderungen überprüfen.
Es sind nur noch elektronische Angebote über das Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. Eine Übermittlung der Angebote auf dem Postweg und auf anderen elektronischen Wegen (z.B. per E-Mail, CD, Telefax oder über die Kommunikation der Vergabeplattform) ist nicht gestattet. Diese Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen.
Der Bieter / Die Bieterin trägt das Risiko der Übermittlung und des rechtzeitigen und vollständigen Eingangs seines / ihres Angebotes.
Enthalten Angebote bei der Abgabe nicht die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und Bescheinigungen, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter / Bieterinnen, die bis zum Ablauf der Frist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Beabsichtigt der Bieter / die Bieterin Leistungen von Unterauftragnehmern / Unterauftragnehmerinnen ausführen zu lassen oder bedient er / sie sich der Kapazitäten anderer Unternehmen, muss er / sie Art und Umfang der durch Unterauftragnehmer / Unterauftragnehmerinnen oder andere Unternehmen auszuführenden Leistungen / Teilleistungen auf dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 235 angeben und auf Verlangen die Unterauftragnehmer / Unterauftragnehmerinnen benennen, deren Eignung nachweisen und durch Vorlage des Formblattes 236 nachweisen, dass ihm / ihr die Kapazitäten anderer Unternehmen zur Verfügung stehen.
Die spätere Auftragsvergabe erfolgt durch die Bedarfsstelle (Fachdienststelle) der Stadt Gelsenkirchen.
Wichtiger Hinweis!
Die Stadtverwaltung Gelsenkirchen hat in der Zeit vom 27.12.2021 bis 31.12.2021 Betriebsferien.
Eine eventuelle Kommunikation im neuen Jahr kann frühestens ab dem 03.01.2022 erfolgen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYDXL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandung im Hinblick auf das Vergabeverfahren (gemäß § 160 Abs. 3 GWB) der Bieter / die Bieterinnen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern / Bieterinnen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind, damit der Bieter / die Bieterinnen für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter / die Bieterin wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Absendung der Mitteilung des Auftraggebers über die beabsichtigte Vergabe (gemäß § 134 Abs. 2 GWB) muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen vor der Vergabekammer beantragt werden. Bei Übermittlung der Mitteilung auf elektronischem Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
Nach Ablauf der jeweiligen Fristen ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen sind ebenfalls bei der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster erhältlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]