Sicherheitstechnische Prüfung von ortsveränderlichen und ortsfeste Betriebsmitteln Referenznummer der Bekanntmachung: RVÜ-014-28-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitstechnische Prüfung von ortsveränderlichen und ortsfeste Betriebsmitteln
sicherheitstechnische Prüfung von ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Arbeits- und Betriebmittel
Prüfungen der LWL-Liegenschaften im Nord/Westen von Westfalen-Lippe
Sicherheitstechnische Prüfung von ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln und Arbeitsmitteln
Prüfungen der LWL-Liegenschaften im Süden von Westfalen-Lippe
sicherheitstechnische Prüfung von ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln und Arbeitsmitteln
Prüfungen der LWL-Liegenschaften in Ostwestfalen
sicherheitstechnische Prüfung von ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln und Arbeitsmitteln
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit den Angebotsunterlagen sind Ansprechpartner für die Auftragsabwicklung und Angaben zum Unternehmen (Amtsgericht/Handelsregister-Nr.) anzugeben.
Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung (Formular Angebotsschreiben) mit folgendem Inhalt abzugeben:
Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass
- er /sie das Gewerbe angemeldet hat,
- die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt bzw. beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der
Krankenkasse angemeldet hat.
- er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet.
- er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.
- das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht.
- er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Beförderungsleistungen abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
- keine Verfehlungen vorliegen, die seinen /ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen können, wie beispielsweise nach § 6 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied einer Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.
Mit den Angebotsunterlagen sind vom Bieter zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens zwei Referenzen zu benennen, der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen. Die Referenzen sollten hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen sein. Es ist ebenso möglich eine Referenzliste mit den entsprechenden Angaben und Ausführungen als separate gekennzeichnete Anlage dem Angebot beizufügen. In der Referenz sind Angaben zum Namen der Ansprechperson/ Telefonnummer, Kurzbezeichnung des Auftrages sowie zum Art und Umfang der Leistung, jährlichen Auftragsvolumen und der Dauer der Vertragsbeziehung vorzunehmen.
Darüber hinaus soll die Anzahl der Mitarbeiter die durchschnittllich im Jahr im Unternehmen beschäftigt sind und wieviele Mitarbeiter für die Leistungserbringung in dem jeweiligen Los eingesetzt werden sollen. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, qualifiziertes Personal (befähigte Personen gemäß der TRBS 1203 Teil 3) in ausreichender Anzahl bereitzustellen.
Es sind mindestens zwei Referenzen (nicht älter als 3 Jahre) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote müssen in elektronischer Form über das sog. Bietercockpit abgegeben werden. Eine Anleitung zur elektronischen Angbotsabgabe (eVergabe) ist als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt. Ein Angebot in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.
Eventuelle Fragen zur Vergabe sind in elektronischer Form an die genannte Ansprechperson bis zum 18.01.2022 zu richten.
Die Fragen müssen konkreten Bezug auf die Vergabeunterlagen nehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Vergaberegister NRW vom Auftraggeber eingeholt wird.
Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.