VKh-Portal Referenznummer der Bekanntmachung: VKh 2021-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://virtuelles-krankenhaus.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
VKh-Portal
Beim Virtuellen Krankenhaus (VKh.NRW) handelt es sich um eine digitale Plattform, die künftig die fachärztliche Expertise landesweit bündeln und besser zugänglich machen soll. Auf diese Weise kann Spitzenmedizin überall verfügbar werden. Ziel ist die Schaffung zukunftsfähiger digitaler Versorgungsstrukturen, die für die Patientinnen und Patienten eine bedarfsgerechte, ortsnahe und qualitätsorientierte Behandlung bieten.
- Das Virtuelle Krankenhaus soll integrierter Bestandteil der Regelversorgung werden und dazu im Kern folgende Dienste zur Verfügung stellen:
- Vermittlung telemedizinischer Dienste, insbesondere Telekonsile.
- Registrierung der teilnehmenden Einrichtungen und Ärzte sowohl auf Seiten der Experten (Konsilgeber) als auch der Anfragenden (Konsilnehmer).
- Unterstützung bei der Auswahl des richtigen Experten für die klinische Fragestellung.
- Vereinbarung von Terminen für die telemedizinischen Dienste.
- Elektronischer Austausch von behandlungsrelevanten Patientendaten:
- Für die an der Behandlung beteiligten Leistungserbringer muss eine elektronische Fallakte zur Verfügung stehen, über die sie auf Wunsch des Patienten alle relevanten Patientendaten austauschen können.
Fehlt in einem Krankenhaus oder in einer Arztpraxis eine spezielle Expertise, kann das entsprechende Zentrum "per Mausklick" kontaktiert werden. Hierzu vermittelt das Virtuelle Krankenhaus die einschlägige medizinische Expertise und unterstützt organisatorisch wie technisch bei der Durchführung.
Die weitere Entwicklung digitaler Innovationen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sicher vorausgesagt oder abschließend bewertet werden. Das Virtuelle Krankenhaus soll die Möglichkeit bieten, auch künftige Entwicklungen aufzugreifen und anwendungs- und patientenorientiert zur Verfügung zu stellen. Hierzu wird die digitale Infrastruktur soweit möglich auf Standards und offene Schnittstellen setzen und schrittweise die neuen Möglichkeiten der Telematikinfrastruktur integrieren.
Mit der Ausschreibung soll die Inbetriebnahme und der Betrieb der Plattform des Virtuellen Krankenhauses (im Folgenden VKh-Portal) für das Virtuelle Krankenhaus NRW umgesetzt werden.
Für die Beschaffung wird ein projektspezifisch angepasster EVB-IT-Systemvertrag abgeschlossen. Der entsprechenden Vertragsentwurf ist den Angebotsunterlagen für das Erstangebot beigefügt und wird durch die Vergabestelle zum Gegenstand der Vergabeverhandlungen gemacht. Einzelheiten werden in den Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase geregelt.
Virtuelles Krankenhaus NRW gGmbH Haus Harkorten 8 58135 Hagen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Entwicklung des VKh-Portals entsprechend der Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung sowie des beigefügten Leistungsverzeichnisses. Dabei soll die Entwicklung und Inbetriebnahme in 2 Schritten erfolgen. Darüber hinaus ist die Bereitstellung, der Betrieb und die Weiterentwicklung des VKh-Portals Gegenstand der Ausschreibung. Der Auftragnehmer entwickelt, implementiert und betreibt das VKh-Portal. In der Nutzung des vom Auftragnehmer implementiert und bereitgestellten VKh-Portals ist der Auftraggeber und die von ihm zur Nutzung des VKh-Portals freigeschalteten Dritten unbeschränkt. Darüber hinaus kann der Auftraggeber die Bereitstellung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des VKh-Portals nach Ablauf des Vertrags mit dem Auftragnehmer an einen Dritten übertragen, ohne das hierfür einmalig oder kontinuierlich Lizenz- oder andere Kosten an den Auftragnehmer zu zahlen wären.
Die Architektur des VKh.NRW setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen, welche über mehrere Ausbaustufen zu einer integrierten digitalen Plattform verknüpft werden sollen, die auf Interoperabilität und offene Standards setzt. Die Basisversion der Plattform zum Start der Pilotphase (Minimum Viable Product) besteht aus den Kernkomponenten Video- und Aktenkommunikation auf Basis im Gesundheitswesen gängiger datenschutzkonformer Videokonferenzsysteme und der elektronischen Fallakte entsprechend der EFA Spezifikation 2.0 (EFA).
Es erfolgt ein stufenweiser Ausbau der Funktionalitäten der EFA (nicht Bestandteil dieser Vergabe) und ihre Einbindung in das parallel entstehende VKh-Portal, das die übergeordnete Nutzeroberfläche und weitere übergeordnete Funktionen zur Konsilvermittlung, wie das Terminmanagement und einen Verzeichnisdienst zur Verfügung stellen wird (vgl. Kap. 6.3).
Im Sinne der Nachhaltigkeit werden geeignete technische Dienste der Telematikinfrastruktur (TI) für das VKh.NRW genutzt, sobald sie verfügbar sind bzw. sollen die Dienste des VKh.NRW an die TI angeschlossen werden.
Dem Auftraggeber steht zweimal jeweils eine einseitige Verlängerungsoption zu, die dieser durch Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer ausüben und dadurch den Vertrag um jeweils zusätzliche 12 Monate, beginnend am 1.1.2024 bzw. 1.1.2025, verlängern kann. Die Erklärung soll dem Auftragnehmer bis zum 30.9.2023 bzw. 30.9.2024 zugehen. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens kann eine abweichende Vertragslaufzeit und/oder Verlängerungsoption vereinbart werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Verpflichtung zur Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister; bei bestehender Verpflichtung unter Angabe der HR-Nummer.
Für die Abgabe der Eigenerklärungen zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist Formblatt 3 zu verwenden.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB vorliegen.
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der vom Finanzamt erhobenen Steuern sowie der Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist.
- Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
- Eigenerklärung, dass für das Unternehmen die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG nicht vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYHDD0NA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagen
Postleitzahl: 58135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://virtuelles-krankenhaus.nrw