EU-weite Ausschreibung von Tragwerksplanungsleistungen für den Neubau von zwei Feuerwehrgerätehäusern in Kommern und Bleibuir Referenznummer der Bekanntmachung: Es 3/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mechernich
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53894
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mechernich.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Tragwerksplanungsleistungen für den Neubau von zwei Feuerwehrgerätehäusern in Kommern und Bleibuir
Die Stadt Mechernich beabsichtigt die Vergabe von Fachplanungsleistungen (Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI) für den Neubau von zwei Feuerwehrgerätehäusern in Kommern und Bleibuir.
Um den Interessenten einheitliche Informationen zum Projekt zur Verfügung zu stellen, steht über die genutzte Vergabeplattform "Vergabesatellit Wirtschaftsregion Aachen" unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens (vgl. Ziffer I.3)) eine Kurzinformation zum Vorhaben, zu den Leistungseckpunkten der ausgeschriebenen Leistung und zur Abwicklung des Vergabeverfahrens nach VgV zum Herunterladen bereit. Der Kurzinformation sind auch Formblätter für den Teilnahmeantrag beigefügt, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern zwingend zu verwenden sind. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern eine detaillierte Aufgabenbeschreibung bereitgestellt.
Es soll jeweils ein Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit elf Fahrzeugstellplätzen (Standort Kommern) bzw. vier Fahrzeugstellplätzen (Standort Bleibuir) nach DIN 14092-1 und DGUV 205-008 entstehen. Beide Standorte sollen jeweils Sozialbereiche, Umkleiden für Damen und Herren, Sanitärbereiche für Damen und Herren sowie Lagerräume enthalten.
Die Gesamtkosten beider Baumaßnahmen (KG 300 - 400) werden derzeit auf insgesamt ca. 3,6 Mio. EUR netto geschätzt. Davon entfallen ca. 2,3 Mio. EUR netto auf den Standort Kommern und ca. 1,3 Mio. EUR netto auf den Standort Bleibuir.
Für die Maßnahmen ist die Inanspruchnahme von Aufbauhilfen gemäß der Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen (Aufbauhilfen für die Infrastruktur in Kommunen) vorgesehen.
Die zu erbringenden Planungsleistungen orientieren sich am Leistungsbild der HOAI (Grundleistungen gem. § 51 HOAI, LPH 1 - 6).
Hierbei ist für die Planungsleistung eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (Stufe I: LPH 1 - 3 der HOAI).
Darüber hinaus sollen nach derzeitiger Planung voraussichtlich auch folgende Besondere Leistungen beauftragt werden:
- Aufstellen eines Lastenplans (LPH 2)
- Vorläufige nachprüfbare Berechnung der Gründung (LPH 2)
- Vorläufige nachprüfbare Berechnung wesentlicher tragender Teile (LPH 2)
- Nachweise zum konstruktiven Brandschutz (LPH 4)
Die Gesamtmaßnahme soll schnellstmöglich umgesetzt werden. Insofern ist derzeit geplant die Entwurfsplanung bis Ende Juni 2022 abzuschließen.
Nach Planungs- und Baufortschritt.
Zur Abgabe eines Angebotes, werden vorrangig Bewerber (oder Bewerbergemeinschaften) aufgefordert
- mit einem Mindestumsatz von 0,3 Mio. EUR in jedem einzelnen der abgeschlossenen Geschäftsjahre 2019 bis 2021 (Auswahlkriterium 1)
und welche zusätzlich als Auswahlkriterium 2
- über mindestens eine weitere Referenz des Bewerbers (der Bewerbergemeinschaft) über die Durchführung von Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung für den Neubau eines Gebäudes mit Baukosten (KG 300 und 400) von mind. 3 Mio. EUR (brutto) für einen öffentlichen Auftraggeber verfügen. Die beauftragte Planungsleistung muss mindestens die LPH 2 - 6 der HOAI (§ 51) umfassen. Das Projekt muss zudem ab 2015 beauftragt worden und zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mindestens bis LPH 5 bearbeitet worden sein. Die Referenz muss diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Baukosten, Leistungsumfang).
Hinweis: Die Auswahlkriterien 1 und 2 müssen beide erfüllt sein, damit ein Bewerber vorrangig berücksichtigt wird.
Sollten nicht mindestens vier Bewerber auch die gesetzten Auswahlkriterien erfüllen, werden aus der Gruppe der Bewerber, welche die Mindestkriterien erfüllen, weitere Bewerber hinzugelost, so dass die angestrebte Mindestzahl von vier Bewerbern für die zweite Stufe des Verhandlungsverfahrens gesichert ist.
Sollten mehr als vier Bewerber auch die gesetzten Auswahlkriterien erfüllen, erfolgt auch in diesem Fall eine Losentscheidung (§ 75 Abs. 6 VgV).
Besondere Leistungen gemäß Ziff. II.2.4).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz.
- Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. EUR unter Angabe des Versicherungsunternehmens.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 bis 2021) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
- Eigenerklärung zur Anzahl des Fachpersonals.
- Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz des Bewerbers (der Bewerbergemeinschaft) über die Durchführung von Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung für den Neubau/Erweiterungsbau eines Gebäudes.
- Eigenerklärung zu mindestens einer weiteren Referenz des Bewerbers (der Bewerbergemeinschaft) über die Durchführung von Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung für den Neubau/Erweiterungsbau eines Gebäudes.
- Eigenerklärung des Bewerbers (der Bewerbergemeinschaft), dass in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 bis 2021) jeweils durchschnittlich mindestens drei Ingenieure im Bereich Tragwerksplanung beschäftigt waren.
- Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz des Bewerbers (der Bewerbergemeinschaft) über die Durchführung von Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung für den Neubau/Erweiterungsbau eines Gebäudes mit Baukosten (KG 300 und 400) von mind. 2,5 Mio. EUR (brutto). Die beauftragte Planungsleistung muss mindestens die LPH 2 - 6 der HOAI (§ 51) umfassen. Das Projekt muss zudem ab 2015 beauftragt worden und zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mindestens bis LPH 5 bearbeitet worden sein. Die Referenz muss diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Baukosten, Leistungsumfang).
- Eigenerklärung zu mindestens einer weiteren Referenz des Bewerbers (der Bewerbergemeinschaft) über die Durchführung von Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung für den Neubau/Erweiterungsbau eines Gebäudes mit Baukosten (KG 300 und 400) von mind. 1 Mio. EUR (brutto). Die beauftragte Planungsleistung muss mindestens die LPH 2 - 6 der HOAI (§ 51) umfassen. Das Projekt muss zudem ab 2015 beauftragt worden und zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mindestens bis LPH 5 bearbeitet worden sein. Die Referenz muss diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Baukosten, Leistungsumfang).
Die zu erbringenden Planungsleistungen orientieren sich am Leistungsbild der HOAI (§ 51).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben.
2. Für den Teilnahmeantrag sind die Vordrucke (Formblätter) zu verwenden, die in der Kurzinformation auf der Vergabeplattform "Vergabestattelit Wirtschaftsregion Aachen" unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens zum Herunterladen bereitstehen (vgl. Ziffer I.3). Diese Kurzinformation enthält weitere Informationen.
3. Rückfragen sind ausschließlich über die vorgenannte Vergabeplattform an die ausschreibende Stelle zu richten. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ebenfalls ausschließlich über die vorgenannte Vergabeplattform. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens zum 13.01.2022 bei der oben genannten Stelle eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit ebenfalls beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge möglich ist.
4. Der vollständige den Vorgaben entsprechende Teilnahmeantrag (sowie ggf. gesonderte Erklärungen des Bewerbers) ist vom Bewerber als PDF-Dokument einzuscannen und ausschließlich elektronisch in Textform über den entsprechenden Projektzugang der genutzten Vergabeplattform einzureichen (vgl. Ziffer I.3).
5. Bewerber, welche die geforderten Eignungsnachweise nicht vollständig vorlegen (vgl. Ziffer III.1)), werden bei der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nicht berücksichtigt.
6. Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden bei Bewerbergemeinschaften gemeinsam berücksichtigt.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYEYZCS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.