UKM-Marienhospital Steinfurt - Umstrukturierung UKM-MHS - Neubau Bettenhaus - P07 Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 9910_19_000-P07
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm-im.de
Abschnitt II: Gegenstand
UKM-Marienhospital Steinfurt - Umstrukturierung UKM-MHS - Neubau Bettenhaus - P07 Objektplanung
Objektplanung für den Neubau eines Bettenhauses
UKM Marienhospital Steinfurt GmbH Mauritiusstraße 5 48556 Steinfurt
Der Aufgabenumfang umfasst die Verlegung der Liegend-Krankenvorfahrt zur Mauritiusstraße. Es wird eine neue Halle errichtet, zusätzlich sind zwei Außenplätze geplant. Im Inneren wird die Notaufnahme an die aktuellen Anforderungen angepasst. Im Bestand wird auch eine Notfallpraxis eingerichtet.
Der Ausgleich der Höhendifferenz - Straße und EG-Klinikum - erfolgt mittels einer Treppe und eines Aufzuges.
Vis-a-vis des "Cafe Mauritius" wird der neue Haupteingang des Klinikums errichtet. Dieser soll erhöht, mit ebenerdiger Vorfahrt erstellt werden, so dass ein barrierefreier Zugang zum Beispiel vom Taxi möglich ist. Dadurch wird auch ein ebenerdiger Zugang zur Notaufnahme möglich.
Die neue Eingangshalle spannt sich zwischen dem geplanten neuen Bettenhaus und dem bestehenden OP-Trakt auf. Als mehrgeschossiger Eingangsbereich soll hier das angemessene Entree des Krankenhauses repräsentiert werden.
Das neue Bettenhaus ermöglicht wirtschaftliche Allgemeinpflege und Patientenbereichen mit hohen Aufenthaltsqualitäten. Durch die Anordnung des Stationskopfes im Zentrum werden kurze Wege zu den im Kranz angeordneten Patientenzimmern für das Personal ermöglicht.
Die Sonderpflegebereiche "Geriatrie" und "Dialyse" werden im Erdgeschoss angeordnet, um einerseits eine gute Erreichbarkeit zu gewährleisten und andererseits angebundene Außenräume für die Geriatrie zu ermöglichen.
Im Untergeschoss des Neubaus wird der Ersatz für die Funktionalität des Kesselhauses errichtet.
Maßnahmenbeschreibung im Einzelnen
Die notwendige Gesamtbaumaßnahme beinhaltet folgende Teilbereiche:
1. Schaffung von zeitgemäßen Pflegebereichen (3 Pflegegeschosse),
2. Neubau für die geriatrische Frührehabilitation (Geriatrie),
3. Neubau einer Funktionseinheit Dialyse mit 8 Plätzen,
4. Liegend-Krankenvorfahrt und Umstrukturierung der Notfallversorgung samt Einrichtung einer Notfallpraxis,
5. Neuordnung der äußeren und inneren Erschließung, Schaffung einer Eingangshalle mit barrierefreiem Zugang,
6. Neubau der Energiezentrale.
Der Auftragnehmer (Objektplaner) soll umfassend mit der Erbringung aller für die Realisierung des Projekts
notwendigen Architektenleistungen beauftragt werden.
Hierzu zählen alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 (optional 9) des Leistungsbildes "Objektplanung" gemäß § 34 HOAI.
Der geschätzte Kostenrahmen (Mai 2019) beläuft sich auf
A) KG 200: [Betrag gelöscht] Euro/brutto,
B) KG 300: [Betrag gelöscht] Euro/brutto,
C) KG 400: [Betrag gelöscht] Euro/brutto und
D) KG 500: [Betrag gelöscht] Euro/brutto.
Die Planungsfläche beträgt ca. 10.100 m2 BGF.
Die Erbringung der Leistung soll direkt im Anschluss an das Vergabeverfahren erfolgen.
Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit, das Planungsverfahren zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf weitere Beauftragung besteht, noch können sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise/optional und steht unter dem Vorbehalt der entsprechenden Fördermittelzuweisung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe LUDES Architekten - Ingenieure GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XYYUQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind