Baugrund- und Baustoffuntersuchungen an den Senkkästen der Hohenzollernbrücke im Rhein in Köln
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baugrund- und Baustoffuntersuchungen an den Senkkästen der Hohenzollernbrücke im Rhein in Köln
Auf der Nordseite soll der bestehende Kragarm um bis zu 1,40 m erweitert werden, auf der Südseite soll eine zusätzliche 11 m breite Fuß- und Radwegbrücke entstehen. Darüber hinaus soll ein barrierefreier Zugang in Form einer Rampe, auf der linksrheinischen nördlichen Seite entstehen.
Es ist angedacht die südliche Brückenerweiterung an der Stelle zu errichten, wo die noch vorhandenen Widerlagertaschen der alten Straßenbrücke und die Senkkästen im Rhein sich befinden. Um Planungssicherheit zu gewinnen, sollen die noch nicht überbauten Teile der vorhandenen Senkkästen im Rhein auf ihren Zustand hin untersucht werden. Die Bauteile befindet sich vollständig Unterwasser und zum Teil unterhalb der Rheinsohle. Das gesamte Baufeld ist nur von Wasserseite aus zu erreichen. Für die Durchführung der Arbeiten wird eine Tauchergruppe benötigt.
Als Grundlage für die weitere Planung zur Verbreiterung der Hohenzollernbrücke sollen die oberstromigen Senkkästen, aus dem Jahre 1912, unter den beiden vorhandenen Brückenpfeilern der Hohenzollernbrücke hinsichtlich Ihres Zustandes untersucht werden. Neben Baustoffproben ist eine Sichtprüfung sowie eine Vermessung der Senkkästen in 3D erforderlich. Ferner soll im Zuge dieser Untersuchungen eine Baugrunderkundung mit entsprechendem Bericht durchgeführt werden, die ebenfalls als Planungsgrundlage der Brückenerweiterung dienen soll.
Auf den vorhandenen Senkkästen befinden sich noch Pfeilerstümpfe der alte Hohenzollernbrücke von vor dem 2. Weltkrieg. Die Baustelle liegt bei Rhein-km 688,5 an den Hohenzollernbrücke in Köln (Innenstand). Der Rhein ist eine stark befahrene Bundeswasserstraße der Binnenwasserstraßenkategorie VIc. Die Bauteile befindet sich vollständig Unterwasser und zum Teil unterhalb der Rheinsohle. Das gesamte Baufeld ist nur von Wasserseite aus zu erreichen. Für die Durchführung der Arbeiten wird eine Tauchergruppe benötigt.
Zunächst sollen je Brückenpfeiler 2 Kernbohrungen mit einer Länge von bis zu 9 m durch den vorhandenen Pfeilerstumpf bis auf die Sohle des Senkkastens hergestellt werden. Nach Durchführung der Kernbohrungen sind die nicht überbauten Pfeilerstümpfe sowie die Senkkastenoberfläche südlich der Brücke (oberstromige Seite) mit Hilfe eines Schwimmbaggers und einer Tauchergruppe freizulegen. Der Bodenaushub hat baubegleitend durch einen Taucher mit Befähigungsschein nach §19SprengG zu erfolgen, da eine Flächendetektion aufgrund des inhomogenen Untergrundes nicht möglich ist. Das Aushubmaterial ist gemäß Vorgaben des WSA Köln (Standort Köln) im Bereich Rhein-km 701,00 (Ortslage Leverkusen) zu verklappen bzw. auszukranen. Zur späteren Wiederverfüllung der hergestellten Baugruben ist ebenfalls gemäß Vorgaben des WSA Rhein im Bereich der „Deutzer Platte“ bei Rhein-km 687,00 Material (Kiessand) aufzubaggern und nach Abschluss der Untersuchungsarbeiten lagenweise und profilgerecht in den Baugruben einzubauen. Die mit Kiessand verfüllte Baugrube ist als Kolkschutz mit einer 1,50 m dicken Wasserbausteinschüttung abzudecken Die max. Aushubtiefe der Baugruben ab Rheinsohle beträgt bis zu ca. 5 m.
Die freigelegten Seitenflächen des Pfeilerstumpfes sowie die Senkkastenoberfläche sind mittels Hochdruckgerät bis auf den anstehenden Beton zu reinigen und direkt im Anschluss durch einen Ingenieurtaucher mit Zertifikat der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 visuell zu überprüfen. Die gesamten Oberflächen sind mittels Unterwasser-Videoaufnahme zu dokumentieren. Festgestellte Schäden sind nach Art, Größe und Lage tabellarisch zu dokumentieren.
Im Anschluss sind die freigelegten Senkkastenkanten sowie die Pfeilerstümpfe mittels eine Fächerecholotaufnahme dreidimensional in Lage und Höhe einzumessen. Nach erfolgter Überprüfung bzw. Einmessung sind die Senkästen bzw. Brückenpfeiler wie vorgefunden mit dem zwischengelagerten Aushubmaterial zu verfüllen.
Zur Untersuchung des vorhandenen Baugrundes sind um die betreffenden Senkkastenbereiche herum jeweils drei Kernbohrungen sowie Rammkernsondierungen bis in 15 m Tiefe ab Rheinsohle vorgesehen. Die Herstellung der Bohrungen und Rammsondierungen sollen vom Schiff aus erfolgen.
Vor Durchführung der bodeneingreifenden Maßnahmen sind entsprechende Kampfmittelüberprüfungsarbeiten durchzuführen.
Ordnungsmerkmal "OM 2021 50 315"; Maßnahmenbezeichnung "Neubau neuer RGW-Verbindungen entlang / parallel zur Hohenzollernbrücke in Köln
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baugrund- und Baustoffuntersuchungen an den Senkkästen der Hohenzollernbrücke im Rhein in Köln
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46483
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: siehe § 160 Absatz 3 GWB • innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung • spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind • spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind • innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen siehe § 135 Absatz 2 GWB • 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU